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Thema: Darf eine deutsche .de Domain auf eine Erotikseite umleiten ?

  1. #1
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    Darf eine deutsche .de Domain auf eine Erotikseite umleiten ?

    Hallo.

    Habe mir eine tolle Internetdomain vor längerer Zeit gemietet und hatte vor, diese für ein Erotikprojekt zu nutzen. Ich bringe mir eigenständig Webdesign bei. Nun ist es so, das die Domain über meinen Testhoster (Allinkl.) angemietet wurde, der Erotikseiten generell verbietet. Die Seite selber soll auf einem Adulthoster gehostet werden. Der Content sollen Erotikfotos sein, die Seite selber hostet diese nicht, auch wenns nicht wichtig ist, sondern leitet lediglich Suchanfragen auf andere Seiten.

    Es wird also lediglich bei der von Allink.com angemieteten .de Domain von der .denic eine Umleitung eingerichtet, auf das Erotikangebot im Ausland. Normale Nackt und Pornofotos.

    1. Ist es generell verboten, Erotik mit einer .de Domain anzubieten, ohne Jugendschutzkontrolle?
    2. Was ist rechtlich grundlegend, überflogen zu beachten?

  2. Werbung - Hier werben?
  3. #2
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    Zitat Zitat von Guest Beitrag anzeigen
    1. Ist es generell verboten, Erotik mit einer .de Domain anzubieten, ohne Jugendschutzkontrolle?
    2. Was ist rechtlich grundlegend, überflogen zu beachten?
    Erotik ist Okay, also FSK16. Alles darüber hinaus ist eine Straftat wenn du keine (Wirksame!) Jugendschutzkontrolle davor hast. Siehe -> https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184.html


    Im Endergebnis ist es nicht mehr Möglich eine Erotikseite profitabel nach deutschen Regeln zu betreiben wenn du nicht ne Firma mit genügend Werbebudget und Anwälten in der Hinterhand hast.
    Eine Weiterleitung mit ner .de Domain ist übrigens ne Verfügbarmachung.

    Im Endeffekt sind alle deutschen "ErotikWebmaster" schon vor über 10 Jahren Richtung Ausland gewandert oder haben sich Konstrukte geschaffen die deutsches Recht nicht tangieren.

  4. #3
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    Zitat Zitat von fritzi Beitrag anzeigen
    Erotik ist Okay, also FSK16. Alles darüber hinaus ist eine Straftat wenn du keine (Wirksame!) Jugendschutzkontrolle davor hast. Siehe -> https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184.html


    Im Endergebnis ist es nicht mehr Möglich eine Erotikseite profitabel nach deutschen Regeln zu betreiben wenn du nicht ne Firma mit genügend Werbebudget und Anwälten in der Hinterhand hast.
    Eine Weiterleitung mit ner .de Domain ist übrigens ne Verfügbarmachung.

    Im Endeffekt sind alle deutschen "ErotikWebmaster" schon vor über 10 Jahren Richtung Ausland gewandert oder haben sich Konstrukte geschaffen die deutsches Recht nicht tangieren.
    Oh, also das fängt also tatsächlich schon, bei einer lediglichen Umleitung, über die ".de" nic?

  5. #4
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    Zitat Zitat von Guest Beitrag anzeigen
    Oh, also das fängt also tatsächlich schon, bei einer lediglichen Umleitung, über die ".de" nic?
    Joa klar, du bietest das Tor. Das sie auch einfach auf die originale Url gehen könnten spielt da keine Rolle.

  6. #5
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    Es ist Blödsinn. Strafbar macht sich, wer das Gesetz in Deutschland verletzt. Wenn du in Holland wohnst, kann es dir egal sein, ob du eine nl, de, oder com-Domain verwendest.
    Da wird eh nichts passieren. Höchstens wird dir die Domainvergabestelle (in DE die DENIC) einen Strich durch die Rechnung machen, idR ist aber auch das nicht wahrscheinlich.

    Gleichzeitig stelle ich infrage, ob eine bloße Weiterleitung im Internet ein Zugänglichmachen im Sinne des Gesetzes ist. Ich kenne mich in dem Bereich nicht aus, dir wird aber sehr wahrscheinlich Google weiterhelfen. Ggf. reicht es schon, wenn du, wie viele Webseiten, dir vorher bestätigen lässt, dass die Besucher 18 oder älter sind. So machen es zumindest viele Webseiten.

  7. #6
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    Zitat Zitat von Forenplage Beitrag anzeigen
    Es ist Blödsinn. Strafbar macht sich, wer das Gesetz in Deutschland verletzt. Wenn du in Holland wohnst, kann es dir egal sein, ob du eine nl, de, oder com-Domain verwendest.
    Davon gehe ich einfach mal aus das er in Deutschland lebt, wenn er ne andere Konstruktion hätte würde er nicht so naiv fragen



    Zitat Zitat von Forenplage Beitrag anzeigen
    Da wird eh nichts passieren. Höchstens wird dir die Domainvergabestelle (in DE die DENIC) einen Strich durch die Rechnung machen, idR ist aber auch das nicht wahrscheinlich.
    In der Regel ist das sehr wahrscheinlich.

    Zitat Zitat von Forenplage Beitrag anzeigen
    Gleichzeitig stelle ich infrage, ob eine bloße Weiterleitung im Internet ein Zugänglichmachen im Sinne des Gesetzes ist.
    Ist es, und bei sowas verstehen die Honks keinen Spaß obwohl das ganze Internet voll davon ist nutzen sie hier das bisserl Macht das sie haben egal wie bekloppt es ist.


    Zitat Zitat von Forenplage Beitrag anzeigen
    Ggf. reicht es schon, wenn du, wie viele Webseiten, dir vorher bestätigen lässt, dass die Besucher 18 oder älter sind. So machen es zumindest viele Webseiten.
    Das reicht wenn du kein Deutscher(in Deutschland) bist, nicht in Deutschland lebst und möglichst auch keinen Deutschen Hoster nutzt. Ansonsten brauchst du eine Verifikation die deutlich aufwändiger ist. Was denkst du warum es kaum noch Deutsche Pornoseiten gibt? Damals mit dem U18 Ausweischecker ging das ja noch alles halbwegs aber selbst damals war es schon blöd das der User nur .com eingeben musste und hatte das ohne diesen Blödsinn. Wobei der ja durch Passgeneratoren auch irgendwann ad Absurdum geführt wurde.

  8. #7
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    Was soll den daran verboten sein eine Erotik Seite unter .de laufen zu lassen?
    Solange er das Jugendschutzgesetz beachtet, Inhalte ab18 nur mit Ausweisprüfung und Alterscheck macht ist doch alles ok.

    Gibt doch einige deutsche Seiten "Poppen Fi..k.." usw .de

    Verstehe die Frage nicht wirklich

  9. #8
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    Zitat Zitat von Neutronix Beitrag anzeigen
    Was soll den daran verboten sein eine Erotik Seite unter .de laufen zu lassen?
    Solange er das Jugendschutzgesetz beachtet, Inhalte ab18 nur mit Ausweisprüfung und Alterscheck macht ist doch alles ok.
    Darum ging es, passende Altersverifikation.

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  11. #9
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    Altersverifikation > 18 kann man nicht anbieten da zu teuer..
    erotik sind ja mehr softe sachen

  12. #10
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    So, ich muss den Fred nochmal auspacken, bevor ich einen neuen anfange.

    Folgende Fragen haben sich nun noch ergeben. Es gibt ja diverse Adult tolerante Hoster im Ausland.. Dort kann man auch eine Domain anmieten. Macht es einen Unterschied, ob ich die Domain dort anmiete, oder woanders eine Umleitung mache, vom Recht her, oder ist bei .com immer das selbe Recht gülitg? Ausserdem habe ich gelesen, das deutsches Recht gillt, sobald eine Webseite aus Deutschland betrieben wird. Stimmt das?

    Theorie:
    Heisst das, das ich die Seite zB. mit Whois Schutz betreiben müsste, wenn ich eine normale XXX Bilder Suchmaschine ohne Altersschutz betreiben will? Gibt es da keine Alternative, sollte das so sein? Da die Seite ja nichts illegales anbietet, sondern nur aus .de gehostet wird sie ja dem beim Server geltenden Recht entsprechen. Was schreib ich denn dann ins Impressum?! Muss ja schon was hinschreiben und erreichbar sein.

    1. Besteht keine Impressumspflicht bei .com oder wie macht man das?
    2. Stimmt es, das meine deutsche Impressumspflicht und Jugendschutzsache auch auf nen Server im Ausland ausweitet?!
    3. Muss die Domain bei einem Adulthoster angemeldet worden sein, oder ist das egal

  13. #11
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    Zitat Zitat von Guest Beitrag anzeigen
    Macht es einen Unterschied, ob ich die Domain dort anmiete, oder woanders eine Umleitung mache, vom Recht her, oder ist bei .com immer das selbe Recht gülitg?
    Es spielt keine Rolle was das für ene Endung ist. Es ist von dir und deinem Standpunkt abhängig.

    Zitat Zitat von Guest Beitrag anzeigen
    Ausserdem habe ich gelesen, das deutsches Recht gillt, sobald eine Webseite aus Deutschland betrieben wird. Stimmt das?
    Ja


    Zitat Zitat von Guest Beitrag anzeigen
    Theorie:
    Heisst das, das ich die Seite zB. mit Whois Schutz betreiben müsste, wenn ich eine normale XXX Bilder Suchmaschine ohne Altersschutz betreiben will? Gibt es da keine Alternative, sollte das so sein? Da die Seite ja nichts illegales anbietet, sondern nur aus .de gehostet wird sie ja dem beim Server geltenden Recht entsprechen. Was schreib ich denn dann ins Impressum?! Muss ja schon was hinschreiben und erreichbar sein.
    Du müsstest auswandern. Mit Impressum und ohne Altersverifikation gibt es nur diese eine Möglichkeit.



    Zitat Zitat von Guest Beitrag anzeigen
    1. Besteht keine Impressumspflicht bei .com oder wie macht man das?
    Doch
    Zitat Zitat von Guest Beitrag anzeigen
    2. Stimmt es, das meine deutsche Impressumspflicht und Jugendschutzsache auch auf nen Server im Ausland ausweitet?!
    Ja
    Zitat Zitat von Guest Beitrag anzeigen
    3. Muss die Domain bei einem Adulthoster angemeldet worden sein, oder ist das egal
    Das spielt keine Rolle. Die Kicken dich halt nur nicht bei FSK18 Inhalten wie es bei 1und1 wahrscheinlich passieren würde.


    Sorry, aber die Art wie du fragst und dem Umfang deiner Unkenntnis nach würde ich dir dringend davon abraten eine Adult Webseite ins Netz zu stellen.

    Abgesehen davon bezweifle ich das man als Einzelner ohne Ahnung und wahrscheinlich auch ohne riesen Budget auch nur ansatzweise genug Geld damit verdienen kann, das sich das lohnt. Vielleicht über die Warezschiene aber als reguläre "Legale"(im Sinn von Rechten und Vorschriften um Ausland) wirst du da keinen Erfolg haben. Das war vor 10 Jahren schon schwer aber mittlerweile isses ne Katastrophe.


    Edit:
    So oder so, das ist keine Rechtsberatung natürlich kann ich mich auch irren. Wenn du ernsthaft vor hast sowas zu betreiben und ne Menge Geld in die Hand zu nehmen dann nimm dir einen Anwalt der darauf spezialisiert ist und dich adäquat beraten kann. Manche von denen stellen dir dann auch die Möglichkeit zu Verfügung das sie im Impressum stehen und dein Name dann nicht auftaucht.
    Geändert von fritzi (12.12.2018 um 11:19 Uhr)

  14. #12
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    Nein, es gilt nicht automatisch deutsches Recht wenn eine Website in Deutschland betrieben wird.

    Es gilt insofern deutsches Recht, als dass die Server hier stehen und die Behörden diese beschlagnahmen könnten.

    Für dich, als Nicht-Deutscher, der sich nicht in DE aufhält, gilt kein deutsches Recht.



    Ach du bist Deutscher? Du musst nicht auswandern. Sorge einfach für deine Anonymität durch VPN, anonyme Zahlung, ausländische Adresse etc.
    Eigentlich müsstest du dich trotzdem an deutsche Gesetze halten, aber wenn man gegen dich nichts in die Hände bekommt, können die Behörden nichts machen.

  15. #13
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    Zitat Zitat von Forenplage Beitrag anzeigen
    Nein, es gilt nicht automatisch deutsches Recht wenn eine Website in Deutschland betrieben wird.

    Es gilt insofern deutsches Recht, als dass die Server hier stehen und die Behörden diese beschlagnahmen könnten.

    Für dich, als Nicht-Deutscher, der sich nicht in DE aufhält, gilt kein deutsches Recht.
    Die Seite wird nach Deutschem Recht gewertet. Wenn FSK18 ohne Verifizierung ist sie schneller weg als du gucken kannst.

    Das er dafür nicht belangbar ist sofern er Ausländer ist steht auf einem anderen Blatt.

    Interessant wäre die Kombination Deutscher im Ausland und Deutscher Hoster. Würde er sich strafbar machen?


    Zitat Zitat von Forenplage Beitrag anzeigen
    Ach du bist Deutscher? Du musst nicht auswandern. Sorge einfach für deine Anonymität durch VPN, anonyme Zahlung, ausländische Adresse etc.
    Naja diese Möglichkeit gibt es natürlich auch, aber da er in einem "Szene" Forum wo diese Themen allgegenwärtig sind nicht auf die Idee kommt es so zu machen scheint er ja wirklich ne nicht anonyme Variante zu bevorzugen.

    Ändert aber nichts an meiner Einschätzung das er mi seinem Kenntnisstand keine Chance hat in der Branche wenn er nicht richtig viel Geld investiert. Wenn er dieses hätte würde er nicht hier fragen ^^


    Zitat Zitat von Forenplage Beitrag anzeigen
    Eigentlich müsstest du dich trotzdem an deutsche Gesetze halten, aber wenn man gegen dich nichts in die Hände bekommt, können die Behörden nichts machen.
    Noch eins dazu, spätestens mit der Steuerhinterziehung kriegen sie dich immer an den Arsch. Das ist immer den Joker den sie rausholen wenn sie nix anderes haben. Einige haben wilde Konstrukte gefahren ala "Deutsche IT Bude" die nur die Server gewartet haben. Also Offiziell nix mit den Inhalten und dann halt alles regulär hier versteuert.


    Generell finde ich den Umgang von Deutschland mit dem ganzen Thema mehr als bekloppt. Insbesondere Weil man sich schon immer HArdcore Pornographie besorgen konnte wenn man nur wollte.(Ja auch vorm Internet)

  16. #14
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    Zitat Zitat von fritzi Beitrag anzeigen
    Die Seite wird nach Deutschem Recht gewertet. Wenn FSK18 ohne Verifizierung ist sie schneller weg als du gucken kannst.
    Die Seite wird gar nichts. Die Seite muss sich nicht an deutsches Recht halten, ihr Betreiber kann lediglich dafür sorgen, dass sein Zeugnis gegen deutsches Recht verstößt. Sie ist nur angreifbar, weil ein deutscher Hoster dem deutschen Gesetz unterliegt und er keine Seiten hosten darf, die rechtswidrig sind

    Zitat Zitat von fritzi Beitrag anzeigen
    Interessant wäre die Kombination Deutscher im Ausland und Deutscher Hoster. Würde er sich strafbar machen?
    Da bin ich mir nicht sicher. Ich meine mich erinnern zu können, dass Deutsche im Ausland nur sehr wenige Straftaten begehen können, die auch in DE verfolgt werden. Ordnungswidrigkeiten dürfte man auch nur in DE begehen können.

    Zitat Zitat von fritzi Beitrag anzeigen
    Ändert aber nichts an meiner Einschätzung das er mi seinem Kenntnisstand keine Chance hat in der Branche wenn er nicht richtig viel Geld investiert. Wenn er dieses hätte würde er nicht hier fragen ^^
    Dito, das sind alles Träumereien. Ich bezweifle, dass die Person den Kenntnisstand, den sie für ihre Pläne benötigt, überhaupt erreichen wird.

    Zitat Zitat von fritzi Beitrag anzeigen
    Noch eins dazu, spätestens mit der Steuerhinterziehung kriegen sie dich immer an den Arsch. Das ist immer den Joker den sie rausholen wenn sie nix anderes haben.
    Ne, das holen sie nicht raus wenn sie nichts anderes vorzuwerfen haben, das ist ein Straftatbestand der in Einheit mit einer anderen Straftat begangen wird. Ich kann mich auch an Spezialisten in diesem Forum erinnern, die Falschgeld kaufen wollten. Hätten sie damit bezahlt, wäre der Straftatbestand "Inverkehrbringen von Falschgeld" in Tateinheit mit "Betrug" erfüllt.

    Eine Straftat in Einheit mit einer anderen wird höher bestraft, aber meist nicht so hoch, wie wenn man beide Straftaten einzeln begeht.

    Zitat Zitat von fritzi Beitrag anzeigen
    Generell finde ich den Umgang von Deutschland mit dem ganzen Thema mehr als bekloppt. Insbesondere Weil man sich schon immer HArdcore Pornographie besorgen konnte wenn man nur wollte.(Ja auch vorm Internet)
    Das haben wir den beiden Volksparteien zu verdanken. Die Union als Partei, die vieles verbietet, die SPD als Partei, die für ausgesprochen komplizierte Regelungen sorgt. Unser Staat reguliert zu viel, mischt sich in zu viele Bereiche des Lebens ein. Man werfe mal einen Blick über die Grenzen, z.B. nach Holland, Luxemburg oder in die Schweiz. Die Politiker dort räumen ihrem Volk traditionell mehr Bürgerrechte und andere Freiheiten ein. Darauf können wir in Deutschland aber noch lange warten, vor allem, wenn die Nutzer hier zum Großteil Parteien wie die Linke wählen.
    Geändert von Forenplage (12.12.2018 um 16:33 Uhr)

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