Prävention steht im Mittelpunkt grüner Drogenpolitik. Wir sind für eine Entkriminalisierung der Konsumenten und verbesserte Hilfs- und Therapieangebote.
Ziel ist es, das Selbstbestimmungsrecht der Menschen zu achten und gesundheitliche Risiken zu minimieren. Der Staat darf und soll – auch mit seiner Drogenpolitik – erst dann in die (Freiheits-)Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger eingreifen, wenn es zum Schutz der Grundrechte Dritter erforderlich und verhältnismäßig ist. Drogenpolitik muss gleichzeitig Folgendes leisten: Der Entstehung von Abhängigkeiten und gesundheitlichen Schäden vorbeugen, Kinder und Jugendliche schützen und Schwerstabhängigen helfen.
Eine verantwortliche Drogen- und Suchtpolitik bezieht alle legalen Drogen, wie zum Beispiel Alkohol und Tabak, sowie die illegalen Drogen und die nicht-stoffgebundenen Süchte, wie Glücksspiele, gleichermaßen ein. Der Jugendschutz muss in allen Bereichen, auch in der Werbung, konsequent durchgesetzt werden.
Hilfe statt Strafverfolgung Die Politik der Kriminalisierung von Drogenkonsumentinnen und -konsumenten führt in die Sackgasse. Wer abhängig ist, braucht Hilfe und keine Strafverfolgung. Wir wollen die Therapie- und Hilfsangebote verbessern. Nur ein abgestimmtes Hilfe- und Beratungssystem – kombiniert mit präventiven Programmen – kann helfen, Abhängigkeiten langfristig erfolgreich zu verhindern. So vielfältig die Motive für Drogenkonsum sind, so unterschiedlich ist der Hilfebedarf für diejenigen Drogenkonsumentinnen und Drogenkonsumenten, die nicht mehr selbstbestimmt über ihren Drogenkonsum entscheiden können. Dazu gehören die medizinisch kontrollierte Abgabe von Diamorphin (Heroin), Substitutionstherapien und Abstinenzangebote,
bedarfsgerechte psychosoziale Betreuungsangebote, risikominimierende Maßnahmen wie Spritzentauschprogramme, Drogenkonsumräume und Substanzanalysen (Drug-Checking-Programme).
Entkriminalisierung von Cannabis.
Bei weichen Drogen wie Cannabis wollen wir den Eigengebrauch und den privaten Anbau entkriminalisieren sowie unter Berücksichtigung des Jugendschutzes eine legale Abgabeform über lizensierte Fachgeschäfte ermöglichen. Auch der medizinische Einsatz von und die Forschung an Drogen darf nicht länger behindert werden. Die Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol durch das Führerscheinrecht soll beendet werden. Cannabis-Delikte ohne Zusammenhang zum Straßenverkehr dürfen nicht mehr unaufgefordert und ohne Zustimmung der Betroffenen an die Führerscheinstelle übermittelt werden.