Bevor Ihr hier Panik verbreitet, gebt dem Delinquenten einen vernünftigen Rat mit auf den Weg, wenn er so einen Fehler gemacht hat:
- Ggfs. mit einem Fachanwalt die Verjährungsfristen der möglichen Vorfälle erörtern
- Wenn einige Fälle noch innerhalb der Frist sind, alle Accounts nicht mehr benutzen (nicht ändern! §261 StGB!), ggfs. Dateien löschen, um weitere Vergehen mit diesen Accounts zu vermeiden, neue anlegen und diesmal die Tips zur Rückverfolgbarkeit beherzigen.
- Aussitzversuch unternehmen, vorsorglich für Rotwein, ggfs. Edeltabak und ein Frauchen sorgen
- Wenn die Verjährungsfrist für alle Fälle im Zivil- und Strafrecht abgelaufen ist: einen guten Wein öffnen, die Pfeife mit einem Edeltabak stopfen und Frauchen darauf hinweisen, daß sie sich unten herum frisch machen darf - Novaminsulfon hilft bei Migräne ;-)
Cannonau




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