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Thema: Sky über IPTV ohne VPN ?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Anfänger
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    Question Sky über IPTV ohne VPN ?

    Hallo liebe Szenebox Gemeinde,

    bin vor ein paar Tagen auf m3u Dateien gestoßen meine Frage ist: Werden Leute die Sky via Internet illegal streamen strafrechtlich verfolgt?
    Bevor ich mir einen VPN für 5-10€ im Monat kaufe, würde ich lieber direkt für 20+€ Sky kaufen.
    Ich würde kein Kodi benutzen, die Dateien lassen sich direkt mit dem VLC-Player öffnen.
    Habe erfahren das es im Grunde genommen gleich wie beim downloaden von Warez ist und es nur auf die Verteiler und nicht auf die Leute abgesehen wir die den Stream benutzen.

    Stimmt die Aussage oder würdet ihr es nicht machen ohne VPN ?

    MFG Deadpool

  2. #2
    Junior
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    Ist doch nix anderes als bei kinox.to usw. zu streamen. Werden nur die Anbieter verfolgt.

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  4. #3
    Junior Avatar von Roxithro
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    Nutze ebenfalls Sky Listen aus dem Internet, mal bezahle ich dafür und mal nicht.
    Ich habe sie bisher alle ohne VPN genutzt, es wurden schon sämtliche Anbieter bei denen ich war gebusted,
    doch auf die User kam nie was zurück.
    Letzendlich bleibt das anschauen solcher Streams in Deutschland eine rechtlich gesehen Grauzone genau wie das anschauen der Filme bei Kinox, movie.to etc.

    Gruß
    http://i63.tinypic.com/9huglf.png

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  6. #4
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
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    Sky Deutschland versteht natürlich auch in diesem Fall keinen Spaß und geht mit eiserner Hand gegen solche Cardsharing-Kreise vor. Denn das Cardsharing ist sowohl für den Anbieter, als auch für den Nutzer strafbar. Hier liegt nicht nur ein Verstoß gegen die AGB von Sky vor, sondern eine nach dem § 263a Abs. 1, 2, § 263 Abs. 3 Nr.1 StGB sogar strafbare Handlung, die eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren nach sich ziehen kann.
    In Niedersachsen wurde 2012 beispielsweise ein großer Ring des organisierten Cardsharing enttarnt. Letztlich wurde nicht nur der Organisator mit einer Geld- und Freiheitsstrafe bestraft, sondern auch die 1.300 Nutzer seines Abonnements mussten sich vor Gericht verantworten.
    Ob man mit dran ist kommt immernoch auf den Betreiber an der die Zugänge verkauft. Wenn IPs massenhaft geloggt werden bist du mit am Arsch.
    Geändert von Jana-Maria (27.11.2016 um 13:30 Uhr)


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  8. #5
    Senior Avatar von Warlock
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    Streams sind aber rechtlich und technisch kein cardsharing. Und da kommt wieder die Grauzone zum tragen des konsumierens von Inhalten die technisch frei verfügbar im Internet stehen.
    Selbst wenn Sie mal auf Streamuser losegehen sollten, was in dem meisten Fällen nicht der Fall ist, dann müssten sie dir immer noch Mutwilligkeit nachweisen.

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  10. #6
    Junior Avatar von Dictionary
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    Zitat Zitat von Warlock Beitrag anzeigen
    ... , dann müssten sie dir immer noch Mutwilligkeit nachweisen.
    spätestens wenn du dafür zahlst ist die mutwilligkeit gegeben. ein findiger (staats-)anwalt kann eine beihilfe erkennen. -> weil du den 'gewerblichen' anbieter entlohnst und ihn damit unterstützt und sogar motivierst weiter zu machen.
    grauzone ist eben nicht weiss und kann ganz schnell schwarz werden^^
    -------
    Meine LieblingsprogrammiererInnen sind die Pointer-Sisters

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