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Thema: Deutsche Polizei schnappt Typen, der vor Jahren Gras im Darknet kaufte

  1. #1
    VIP Team Avatar von RedDevil
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    Deutsche Polizei schnappt Typen, der vor Jahren Gras im Darknet kaufte



    Trotz technischer Sicherheitsvorkehrungen hat das Darknet in den vergangenen Jahren schon einige Nutzer der einschlägigen Drogen-Schwarzmärkte ins Gefängnis gebracht. Für einen deutschen Darknet-Kunden kam die Festnahme aber nun besonders überraschend: Der deutschen Polizei ist es gelungen, einen Typen aufzuspüren, der mehrfach wenige Gramm Cannabis bestellt hatte—und das vor drei Jahren.

    Der ehemalige Nutzer des Darknet-Urgesteins Silk Road 1 bekam am 10. März eine Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro aufgebrummt. Er hatte auf dem Deepweb-Schwarzmarkt 17 Mal Cannabis bestellt. In einem Reddit-Post schrieb der unabhängige Sicherheitsforscher und -berater Gwern Branwen, dass ihn der betroffene Käufer erst kürzlich kontaktiert hätte. Er lud auch den Strafbefehl der zuständigen Staatsanwaltschaft hoch, in dem die einzelnen Transaktionen detailliert aufgeführt sind. (Namen und andere persönliche Informationen wurden geschwärzt, somit konnte Motherboard den vermeintlichen Käufer nicht kontaktieren.)

    Aus dem Brief geht hervor, dass die 17 Bestellungen bei verschiedenen Verkäufern zwischen Januar und Oktober 2013 aufgegeben wurden. Die georderten Gras-Mengen bewegen sich zwischen 1,5 und 7,4 Gramm.

    Immer wieder richteten sich Ermittlungen in der Vergangenheit auch gegen Darknet-Kunden. Strafverfolgungsbehörden spürten vor allem Käufer von Gift oder illegalen Waffen auf. Die Behörden haben bislang hauptsächlich Käufer „härterer“ Drogen wie MDMA oder Meth zur Rechenschaft gezogen. Marihuana-Fälle gab es erst eine Handvoll.

    Eine eindeutige Linie, ob sich Ermittler eher auf große Händler oder auch auf Konsumenten konzentrieren, lässt sich in dem relativen neuen Feld der Darknet-bezogenen Fälle noch nicht ausmachen.

    Das Besondere an diesem Fall ist aber, dass die Polizei auch noch Jahre nach der Abschaltung des Marktes eifrig versucht, ehemalige Käufer ausfindig zu machen—die Server von Silk Road wurden bereits im September 2013 beschlagnahmt.

    Zwar erzählte der Kunde Branwen, er habe den Verkäufern seine Packstation-Adresse stets verschlüsselt zukommen lassen. Nichtsdestotrotz konnte sie scheinbar ermittelt werden, nachdem die deutschen Behörden einen deutschen Cannabis-Verkäufer hochgenommen hatten, der die Infos über all seine Kunden gespeichert hatte. Von da aus, so Branwens Vermutung, ist die Polizei die Einträge vom Silk Road-Server durchgegangen, um weitere Einkäufe des Kunden zu finden, der jedes Mal den selben Benutzernamen benutzt hatte.

    Wie die Behörden eine Bestellung des Kunden über den Schwarzmarkt Outlaw Market aufdecken konnten, der noch aktiv ist, bleibt unklar. In dem Strafbefehl wird erwähnt, dass dafür „Chatprotokolle“ von Silk Road als Beweismittel verwendet wurden.

    „Kann ein Käufer ganz ohne abgefangene Pakete oder illegalem Drogenbesitz strafrechtlich verfolgt werden oder anderweitig in Schwierigkeiten geraten?“, fragt Branwen auf Reddit. „Zumindest in Deutschland scheint die Antwort darauf ‚ja‘ zu lauten.“

    Der Fall zeigt somit sehr deutlich, dass sich auch diejenigen, die sich nur kurz auf den Deepweb-Schwarzmärkten herumgetrieben haben, offenbar Sorgen machen müssen, dass die Strafverfolgungsbehörden sie irgendwann doch aufspüren.

    Quelle: Motherboard.vice.com

  2. #2
    VIP Team Avatar von Unlimiter
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    Zitat Zitat von RedDevil Beitrag anzeigen
    „Kann ein Käufer ganz ohne abgefangene Pakete oder illegalem Drogenbesitz strafrechtlich verfolgt werden oder anderweitig in Schwierigkeiten geraten?“, fragt Branwen auf Reddit. „Zumindest in Deutschland scheint die Antwort darauf ‚ja‘ zu lauten.“
    Das sollte dann wohl auch diese Frage aus einem anderen Thread beantworten:

    Zitat Zitat von fuckedup Beitrag anzeigen
    Kurze Zwischenfrage:
    Sofern bei den folgenden Hausdurchsuchungen nichts gefunden wird, inwiefern soll dann weiter gegen die Personen ermittelt werden? Muss nicht bewiesen werden, dass die Person die Drogen auch wirklich bestellt hat und dann auch noch, dass die Drogen angenommen wurden? Und selbst wenn eine Unterschrift vorhanden ist, beweißt das doch noch lange nicht, dass auch wirklich Drogen im Brief/Paket waren. Bei uns geht der Postbote auch wieder, wenn ich nur einen Strich als Unterschrift abgebe, das ist dem recht egal.

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  4. #3
    ROT-26-Spezialist Avatar von Cannonau
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    Eine ordentliche Gerichtsverhandlung gab es ja anscheinend noch nicht - es handelt isch ja "nur" um einen Strafbefehl und kein Gerichtsurteil. In diesem speziellen Fall hat einer der Verkäufer ausgepackt und als Zeuge fungiert. Somit dürfte die Verteidigung schwierig werden, wenn der Beschuldigte Einspruch gegen den Strafbefehl erhebt und es zu einem Prozeß kommt.

    Ohne solch einen Zeugen mag es anders aussehen, aber einem Richter zu erklären, wieso Dir jemand 17x einen Streich gespielt haben sollte, wird sicherlich ein Abenteuer, anders sieht's aus, wenn es keinen Zeugen gibt und nur die Adresse irgendwo gefunden wird oder Mengenangaben fehlen. Deswegen läßt sich fuckedups Frage nicht leicht beantworten, ohne zu wissen, was genau der (fiktive) Tatvorworf ist - deswegen wird ja auch meist angeraten, über einen Anwalt Akteneinsicht zu verlangen und dann über die Verteidigungsstrategie nachzudenken.

    Das Beispiel läßt sich m.E. also nur unter weiteren Voraussetzungen auf fuckedups Frage anwenden.

    Cannonau

  5. #4
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    WOW ! Brutal

    Sofort mit der vollen Härte der deutschen Gesetze betrafen ... Auch wenn dies bedeuten würde dass man dafür einen Kinderschänder laufen lassen müsste weil man keinen Termin für seine Verhandlung finden würde.[/Ironie_OFF]

    Ich verstehe soo viel Aktionismus nicht. In Deutschland wird man doch dafür nur bestraft weil dem Staat die Mwst. und Vergnügungssteuer durch die Lappen geht ^^

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  7. #5
    VIP Team Avatar von Unlimiter
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    @Cannonau:

    Ich denke wir können da mehrere Fälle unterscheiden (immer unter der Annahme, dass wir sagen es ist eine "falsche" Adresse):
    1. einmalige Bestellung, mit auffindbarer Lieferung --->> hätte Anzeige gegen Unbekannt verlangt
    2. einmalige Bestellung, ohne auffindbare Lieferung --->> kann man sicherlich abstreiten
    3. mehrmalige Bestellung, mit auffindbarer Lieferung --->> hätte Anzeige gegen Unbekannt verlangt
    4. mehrmalige Bestellung, ohne auffindbare Lieferung --->> hätte Anzeige gegen Unbekannt verlangt


    Nummer 1 sollte klar sein.
    Nummer 2 ist meines Erachtens nach tatsächlich der einzige Fall bei dem man sich rausreden könnte (sofern keine weiteren Beweise vorhanden).
    Nummer 3 lässt einen eindeutig entweder als Konsument dastehen, oder aber als "Dealer", sofern man nicht reagiert.
    Nummer 4 lässt auf dasselbe wie 3 schließen. Man kann z.B. nicht 17 Käufe auf seine Adresse abstreiten, ohne je ein Päckchen (oder wie es eben ausgeliefert wird) bekommen zu haben.

    Angelehnt dabei: Zahlungsart/Zahlungsadresse, Produkt, Menge & Adresse waren beim Chemical Love-Shop bekannt.
    Geändert von Unlimiter (04.06.2016 um 12:51 Uhr)

  8. #6
    Senior Avatar von Hakkep3t3r
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    Verzweifelte Versuche ehemaligen Nutzern aus längst vergessener Zeit ans Bein zu pissen^^ Sorry für den Ausdruck... aber das ist echt jämmerlich was die Polizei da wieder abzieht. Haben die zurzeit keine anderen (schlimmeren) Straftaten zu bearbeiten...?

    die Server von Silk Road wurden bereits im September 2013 beschlagnahmt
    Haben die 3 Jahre gebraucht um diesen Typen ausfindig zu machen...?

    In manchen Bundesländer zählt die Menge doch als Eigenbedarf... glaube iwie nicht das die Polizei das durchkriegt...

  9. #7
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
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    Das ist die deutsche Justiz wo du 3 Jahre auf nen Strafbefehl oder Verfahren wartest weil die komplett überlastet ist.


  10. #8
    Des Todes dunkler Bruder Avatar von Dalvik
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    Dient bestimmt der Abschreckung; allein der erte Abschnitt.. Wahrscheinlich sind die auch noch stolz auf sich, ein Kiffer hochgenommen zu haben, nicht, dass das irgendeine Leistung waere..

    Spoiler ausklappen
    Anstelle der bestellten 5 Gramm erhielten Sie über 10 Gramm, wofür Sie in der Folge 0.5 BTC extra an den Verkäufer überwiesen
    Ehrlich war er also auch noch..

  11. #9
    DNB-JUNK Avatar von DNBLOVER
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    Da hätte man vielleicht PGP benutzen sollen... Und das sich über den Bust noch gefreut wird ist ein absolutes Lachblatt..

  12. #10
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    abschreckungsshow für die bargeldabachaffung

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