Einer der Betreiber des aktiven Streamingportals Kinox.to hat sich der Polizei gestellt. Er war fast drei Jahre auf der Flucht.
Ein mutmaßlicher Betreiber des illegalen deutschen Streamingportals Kinox.to ist verhaftet worden. Wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden dem Handelsblatt bestätigte, wurde der Verdächtige Kreshnik S. (24) bereits am 12. Juli in Pristina, der Hauptstadt des Kosovo, in der Nähe der deutschen Botschaft festgenommen.
S. habe sich "im Hinblick auf den hier gegen ihn vorliegenden Haftbefehl freiwillig den Behörden" gestellt. Er befindet sich in Auslieferungshaft nach Deutschland. Sein Bruder Kastriot (27) sei weiter auf der Flucht.
"Die Angaben bezüglich der Festnahme und deren Umstände sind korrekt", erklärte Oberstaatsanwalt Oliver Möller Golem.de auf Anfrage. Den Brüdern werden gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung, Steuerhinterziehung, räuberische Erpressung und Brandstiftung vorgeworfen. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden verdächtigt die Brüder, Dienste wie Shared.sx, Bitshare.com und Movie4k.to zu betreiben.
Kinox.to ist weiterhin online
Die Seite Kinox.to ist weiterhin online und zeigt derzeit Werbung für Spielcasinos und Sportwetten. Neue Kinofilme und Fernsehserien sind über das Portal abrufbar.
Im Oktober 2014 gab es eine Razzia in der elterlichen Wohnung der Brüder in Lübeck. Seitdem sind beide auf der Flucht.
Im Prozess gegen den Chef von Kinox.to hatte das Landgericht Leipzig im Dezember 2015 das Urteil gesprochen: Der damals 29-jährige Arvit O. musste für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Die Strafe war im unteren Rahmen und lag sieben Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Durch seine Arbeit bei der 2011 geschlossenen Plattform Kino.to von Dirk B. und dem anschließenden Betrieb des selbstaufgesetzten Klons Kinox.to mit einer Kino.to-Datenbankkopie habe O. sich der "gewerblichen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in 2.889 Fällen schuldig gemacht", erklärte das Gericht. Hinzu kommen zwei Fälle von Computersabotage durch Arvid O. gegen zwei Konkurrenten, um deren Plattformen unerreichbar zu machen.
Quelle : https://www.golem.de/news/illegales-...09-129988.html