Convert2MP3: Erstmals wurde Stream-Ripping-Seite für illegal erklärt
Zum ersten Mal in der Geschichte des Filesharings hat ein Gericht eine Seite für illegal erklärt, die es erlaubt, ein online bereitstehendes Angebot zu konvertieren und lokal zu speichern. Convert2MP3 ist in Dänemark für unrechtmäßig erklärt worden, Internet-Provider wurden angewiesen, die Seite zu blocken.
Stream-Rippen
Piraterie kennt viele Formen: Mal werden Dateien per Peer-to-Peer-Technologie ausgetauscht, mal werden sie auf Filehoster hoch- und dort heruntergeladen. Eine verhältnismäßig jüngere Form des Downloads ist das so genannte Stream-Rippen von Inhalten, die auf Plattformen wie YouTube zur Verfügung stehen.
Mit speziellen Tools kann man sich beispielsweise die Audio-Spur eines online bereitstehenden Clips herunterladen oder dieses auch gleich als Video sichern (ohne Weiteres geht das auf YouTube nämlich nicht). Aus Nutzersicht ist die "Gefahr" eines solchen Verstoßes gegen Urheberrechte zu vernachlässigen. Auch der Anbieter des Konvertierungsdienstes dürfte sich in Sicherheit fühlen, da er schließlich nur ein technisches Werkzeug zur Verfügung stellt und die Copyright-Vergehen nicht selbst begeht.
Die Rechteinhaber sind hier aber der Ansicht, dass das mehr als nur Beihilfe zu Urheberrechtsverstößen ist. In Dänemark konnte eine Anti-Piraterie-Vereinigung namens Rights Alliance nun vor Gericht einen Sieg gegen eine Stream-Ripping-Seite erringen. Genauer gesagt ist es die wohl bekannteste Seite dieser Art, nämlich Convert2MP3.
Die Seite wurde in Dänemark für illegal erklärt, was zur Folge hat, dass lokale Internet-Provider angewiesen werden können, Convert2MP3 zu filtern. Rights Alliance sprach laut TorrentFreak von einem "historischen Urteil", die angeordnete Blockade ist die weltweit erste ihrer Art gegen ein derartiges Angebot.
Der deutsche Betreiber der Seite hat sich bisher nicht dazu geäußert, weder vor Gericht noch auf Anfrage des bekannten Filesharing-Blogs. Ob die Maßnahme nachhaltigen Erfolg hat bzw. eine echte Auswirkung auf diese Art der Piraterie hat, ist fraglich, denn Alternativen zu Convert2MP3 gibt es zur Genüge. Dafür ist aber anzunehmen, dass die Entscheidung wegweisend ist und auch andere Gerichte in der EU ähnliche Urteile fällen könnten.
winfuture.de