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Thema: Nintendo siegt gegen Filehoster 1fichier

  1. #1
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    Nintendo siegt gegen Filehoster 1fichier

    Nintendo siegt gegen Filehoster 1fichier, bekommt fetten Schadenersatz

    Der Filehoster 1fichier ist in Filesharing-Kreisen beliebt, das liegt daran, dass er auch ohne zu bezahlen schnelle Übertragungsraten bietet. Entsprechend gerne wird er auch für Piraterie verwendet. Nintendo konnte nun vor Gericht einen wichtigen und für 1fichier teuren Sieg erringen.
    Filehoster, Sharehoster bzw. One-Click-Hoster sind seit vielen Jahren ein Fixpunkt der Piraterie-Szene und die Anbieter kommen und gehen. Dienste wie Rapidshare und Megaupload existieren längst nicht mehr, doch für die Content-Industrie ist das ein regelrechtes "Whac-A-Mole"-Spiel: Für jeden Sharehoster, den man aus dem Internet bekommt, taucht an anderer Stelle ein anderer auf.

    Dabei nehmen es solche Hoster mal genauer, mal weniger genauer mit Takedowns. Denn um Ärger zu verhindern, reagieren Anbieter wie Mega.nz in der Regel schnell auf Lösch-Anfragen. Wie TorrentFreak berichtet, gehört der französische Hoster zu jener Kategorie, die es nicht allzu genau nimmt und sich auch gerne einiges an Zeit lässt, bevor ein urheberrechtlich bedenklicher Inhalt entfernt wird.

    Und in diesem Zusammenhang bekam man es nun Nintendo zu tun: Der japanische Videospielkonzern hat 1fichier bzw. die Muttergesellschaft Dstorage SAS verklagt. Einerseits wollte Nintendo damit 1fichier zur Zusammenarbeit bzw. dem Befolgen vom Lösch-Anfragen zwingen, andererseits einen Schadenersatz zu Urheberrechtsverstößen einklagen.

    Fast eine Million Euro Strafe
    Ein Pariser Gericht hat vor kurzem Nintendo Recht gegeben und entschieden, dass Dstorage haftbar gemacht werden kann, nachdem man es versäumt hat, illegale Kopien von Nintendo-Spielen, die auf ihrer Plattform gehostet werden, zu entfernen. Denn 1fichier hat die entsprechenden Aufforderungen zur Entfernung bekommen, ist diesen aber nicht zeitnah nachgekommen.

    Das Gericht sprach Nintendo einen Schadenersatz in Höhe von 935.500 Euro zu und stellte überdies klar, dass Filehoster wie 1fichier die Pflicht hätten, Takedown-Aufforderungen nachzukommen.

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  3. #2
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    War der zuständige halt auf Urlaub und deswegen hat sich die Löschung um etwa 6 Wochen verzögert.
    Ist beim Finanzamt doch auch nie anders

  4. #3
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
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    Bei den Monats bzw. Jahrespreisen dürfte man ungefähr erahnen das es 1-2 Jahresnettogewinne sind.
    Zumal bei der Löschpraxis dort auch gerne man bei anderen Inhalt sich zuviel Zeit gelassen wird. Bin gespannt was nach den ganzen CP-Boards die in letzter Zeit hochgenommen wurden auf 1Fichier zukommt. Klar die Inhalte waren verschlüsselt und so, aber 1Fichier weiß doch ganz genau woher der Traffic kommt.

    Das Statemet zu dem Urteil ist auch schon naja sehr peinlich.
    https://twitter.com/DStorageFR/statu...4687907741696?

    DStorageDStorage S.A.S.U. 9 Les Grands Prés, 88240 La Chapelle Aux Bois -RCS EPINAL 511962979COMMUNIQUE RELATIF A LA DÉCISION DU TRIBUNAL JUDICIAIRE DE PARIS DU 25 MAI 2021 NINTENDOc/DSTORAGELa Chapelle Aux Bois, le 8 Juin 2021DStorages wehrt sich gegen die skandalöse Entscheidung des Tribunal Judiciaire de Paris, die gegen sie ergangen ist, und hat bereits Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt Im Rahmen seiner Aktivitäten im Bereich Hosting und Datenspeicherung im Internet bietet DStorage den Service des "Cloud Storage" und CDN "1fichier.com" an. Dieser Dienst ermöglicht es jedem Internetnutzer, seine Inhalte sicher auf den Infrastrukturen von DStorage zu speichern. Der Benutzer kann wählen, ob er die Inhalte an Dritte weitergeben möchte oder nicht. Dieser Dienst wurde nie entwickelt, um Massenfälschungen zu fördern, sondern um seinen Nutzern einen Qualitätsservice zur Erhaltung, Sicherheit und Integrität der hinterlegten Daten zu bieten. -Für private Inhalte unterliegt DStorage den Gesetzen zur privaten Korrespondenz. Jede Anfrage, die diese betrifft, muss zuvor von einer Justizbehörde genehmigt werden. Für öffentliche Inhalte unterliegt DStorage dem Regime des Hosts, wie es vom LCEN, der französischen Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie, definiert wird. Um die Entfernung bestimmter Inhalte zu erwirken, greifen Nintendo und seine Partner auf Dienstleister zurück, deren Geschäftsmodell darin besteht, Massenbenachrichtigungen zu versenden, die überwiegend automatisiert sind und deren Einzelfallprüfung für die Hosts materiell unmöglich ist. Sie orientieren sich hauptsächlich am amerikanischen DMCA-Gesetz, das sich konzeptionell von den europäischen und französischen Gesetzen unterscheidet. Es handelt sich um nichts weniger als ein Mittel zur Einschüchterung und zur Durchsetzung des Willens mächtiger Unternehmen der Kulturindustrie gegenüber einem französischen Host, der französischem und europäischem Recht unterliegt, ohne irgendeine Verantwortung zu übernehmen, vor allem im Falle der Löschung missbräuchlicher Inhalte und / oder missbräuchlicher Meldungen.DStorage hat sich schon immer gegen diese Art von Aktionen gewehrt und auf eigene Kosten Konsistenzprüfungen der eingegangenen Meldungen durchgeführt. Nach unzähligen Fehlern und Missbräuchen hat sich DStorage dazu entschlossen, die strikte Einhaltung der Gesetze durchzusetzen. In der Tat ist das Gesetz, so wie es heute gilt, nicht dazu gedacht, einer privatrechtlichen Gesellschaft den Willen anderer privatrechtlicher Gesellschaften aufzuzwingen, ohne selbst Verantwortung zu übernehmen. Dies würde darauf hinauslaufen, diese Akteure als Richter und Parteien einzurichten, mit den Vorteilen der Richter (Unverantwortlichkeit für ihre Arbeit). Es ist in der Tat illusorisch zu glauben, dass die Strafvorschrift für missbräuchliche Meldungen in der Praxis anwendbar wäre. Diese Sicht der Dinge wurde von vielen Dienstleistern und Rechteinhabern akzeptiert, die eine Vereinbarung mit DStorage validierten und unterzeichneten. Es ist diese Praxis unter dem Deckmantel des Schutzes des geistigen Eigentums, die das Gericht von Paris in seiner Entscheidung vom 25. Mai 2021 validierte, basierend auf dem Grundsatz, dass Dstorage schuldig sei und viele seiner rechtlichen Argumente oder ... den gesunden Menschenverstand vergessend. DStorage protestiert gegen diese voreingenommene Entscheidung - wie alle anderen, die sie erleiden musste -, gegen das Gesetz, gegen die grundlegendsten Rechte, wenn auch nur gegen das Recht auf einen fairen Prozess, mit einer Qualitätsjustiz, verständlichen Entscheidungen, die in ihrer Argumentation konsistent sind und sich nicht widersprechen. Aus diesem Grund hat DStorage bereits Berufung gegen die Entscheidung eingelegt und zieht Klagen auf europäischer Ebene in Erwägung, um sicherzustellen, dass seine grundlegendsten Rechte respektiert werden. Gemäß der Transparenz, die es immer gezeigt hat, wird DStorage in Kürze tatsächliche Details zu diesem und anderen Fällen kommunizieren, in einem klaren und verständlichen Format, das es jedem ermöglicht, sich eine Meinung zu bilden
    Geändert von Jana-Maria (09.06.2021 um 12:13 Uhr)


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