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Thema: Kaution - ein hin und her!

  1. #1
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    Kaution - ein hin und her!

    Hey,

    ich bin schon vor 3 Monaten umgezogen und warte seit dem auf meine Kaution, die auch echt nicht gering war!
    Die Verwalter vertrösten mich immer auf den nächsten Monat (haben ja auch so 5-6 Monate Zeit um den Kram
    zurück zu zahlen aber trotzdem..)
    Jetzt wollen sie die Wohnung nochmal auf Schäden prüfen, da sich kein Nachmieter gefunden hat.
    Alles ziemlich kurios..
    Kann es sein, dass die irgendwas mit meiner Kaution gemacht haben und sich verspekuliert haben?
    Ab wann kann ich mein Geld per Mahnung zurück verlangen?

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  3. #2
    VIP Team Avatar von manitos
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    Ne, weg kann das Geld nicht sein, weil das auf ein extra Kautionskonto kommt wo der Vermieter auch nicht einfach so ran darf.
    Wenn mich recht erinnere, kann das bis zur nächste Nebenkostenabrechnung (unterschiedlich, einmal im Jahr) gehen, bzw bis sämtliche Geldangelegenheiten erledigt sind, z.B. Schäden durch den Mieter etc.
    Wenn dann die Nebenkostenabrechnung kommt, kann man verlangen in die Berechnung einzusehen, um zu prüfen ob das alles korrekt ist.
    Sollange muss man halt warten und kann kaum was machen.

  4. #3
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    Die vermieter haben 6 Monate Zeit, dir die Kaution zurück zu geben!
    Die können auch täglich die alte Wohnung auf schäden kontrollieren bis sie was finden, was nicht zur normalen Abnutzung gehört!

  5. #4
    Junior
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    Selbst wenn man keine Problem mit dem Vermieter hat, sollte man entweder eine entsprechende Rechtsschutzversicherung oder eine Mitgliedschaft im Mieterverein haben. Die helfen dir dann mit allem. Ohne bzw. mit "Selbstberatung" im Internet klappt einfach nicht, da Vermieter immer ausgezeichnet beraten sind für ihre individuellen Fälle von Anwälten.

  6. #5
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
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    Schäden kann er nicht rückwirkend geltend machen, du hast hoffentlich ein Übernahmeprotokoll vom Auszug ob etwas kaputt war oder nicht. Der kann nicht 3 Monate später ankommen und behaupten die halbe Wohnung wäre demoliert gewesen.
    Ansonsten sind 3-6 Monate Wartezeit normal.


  7. #6
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    Zitat Zitat von Jana-Maria Beitrag anzeigen
    Schäden kann er nicht rückwirkend geltend machen, du hast hoffentlich ein Übernahmeprotokoll vom Auszug ob etwas kaputt war oder nicht. Der kann nicht 3 Monate später ankommen und behaupten die halbe Wohnung wäre demoliert gewesen.
    Das kann er sogar bis zu 6 Monate. Danach ist es verjährt. Bis 6 Monate ist es aber möglich. Im Protokoll steht ja nur das Ergebnis einer oberflächlichen Begutachtung/Abnahme.

    Deshalb: Rechtsschutzversicherung oder Mieterverein!

  8. #7
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    Ich muss dir auf jeden Fall zustimmen, dass der Umstand kurios ist. Obwohl,"unseriös" trifft's fast besser. Zumindest scheint es so, als würde er nicht unbedingt transparent mit seinem Vorhaben umgehen.
    Wurde denn ein Kautionskonto eingerichtet? Das ist keinesfalls verpflichtend. Das bietet eher eine Sicherheit für den Mieter.
    Zum Kontrollieren: Die Wohnungsabnahme wird im Beisein des Mieters gemacht und protokolliert. Ist das einmal geschehen, kann der Vermieter suchen wie er will. Es wird das geltend gemacht, was im Abnahmeprotokoll steht.
    Um ehrlich zu sein würde ich dir eine Konsultation des Mieterschutzbundes empfehlen, falls sich da nichts tut. Ansonsten findest du hier auch noch mal die Grundlagen des Kautionsrechts zusammengefasst: https://www.hausverwalterscout.de/Ma...etkaution-1462

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