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Thema: Kim Schmitz (Dotcom)

  1. #16
    Senior Avatar von delle
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    Trotz Höchstgerichts-Urteil: Behörden geben Kim Dotcom keine Daten

    Umstrittener IT-Unternehmer hatte beim neuseeländischen Menschenrechtstribunal eine Anordnung erwirkt, um Einsicht in die Ermittlungen zu bekommen

    Kaum ein Fall hat die neuseeländische Justiz in den vergangenen Jahren stärker beschäftigt, als jener von Kim Dotcom und seinem ehemaligen Filehoster-Portal Megaupload. Dieses ging 2012 vom Netz, die Behörden beschlagnahmten die Server und führten eine Razzia bei Dotcoms Anwesen durch. Dieser wehrt sich seitdem erbittert gegen die Klagen gegen ihn und eine mögliche Auslieferung an die USA.

    Nun hat die Geschichte eine neue Wendung genommen. Entgegen eines Urteils des Menschenrechtstribunals des obersten Gerichtshofs erhält Dotcom nämlich keinen Zugriff auf viele Daten und Dokumente zu seinem Fall, berichtet Torrentfreak.

    Höchstgericht ordnete Herausgabe an

    Die Vorgeschichte: Dotcom begehrte Einsicht in die Ermittlungsunterlagen. In diesen sucht er nach potenziellen Verstößen der Behörden, um sich rechtlich zur Wehr zu setzen. Das Human Rights Tribunal urteilte, dass ihm zahleiche Informationen zu seinem Verfahren übermittelt werden müssten. Diese weigern sich jedoch, die Anordnung vollständig umzusetzen.

    Zugriff angeblich nicht möglich

    Erhalten hat Dotcom sämtliche relevanten Daten, die seit 31. Dezember 2013 von der Polizei angelegt wurden. Zu diesem Zeitpunkt waren die Ermittlungen aber weitgehend abgeschlossen und der Gerichtsweg längst beschritten. Der größte Teil der Daten ist in der Zeit davor angefallen. Seitens der Polizei heißt es jedoch, dass man keinen Zugriff darauf habe. Diese Informationen, darunter fallrelevante E-Mails, seien in einem alten IT-System gespeichert worden und effektiv verloren, da sie nicht ins neue System übernommen worden waren.

    Der seit 2017 amtierende Generalstaatsanwalt und Ex-Umweltminister David Parker kommt seiner Auskunftspflicht ebenfalls nicht nach. Er erklärt, dass er keinen Zugang zu den Daten seines Amtsvorgängers habe.

    Dotcom sieht darin eine "enorm lächerliche Verhöhnung des neuseeländischen Rechts". Seine Anwälte beurteilen es als "extrem enge Auslegung der Anordnung des Tribunals", die deren Zweck ad absurdum führe. Weiters wollen sie Verstöße gegen Datenschutzrichtlinien geltend machen. In einem Eilantrag begehren sie eine weitere Anordnung, welche die Regierung zwingen soll, dem ursprünglichen Urteil bis 31. Juli nachzukommen.

    Kampfansage an neue Regierung

    Weiters hat Dotcom der neuen Regierung unter sozialdemokratischer Führung den Fehdehandschuh hingeworfen. Ursprünglich hatte er gehofft, durch den politischen Wechsel aus der Schusslinie zu geraten und sich seitdem auffällig mit Äußerungen zurückgehalten. Das ist nun vorbei.

    "Die neue Labour-Regierung setzt die ungesetzliche Verfolgung meiner Familie fort, während sie gegen jedes Gesetz und Urteil verstößt, um mir den Zugriff auf meine Daten zu verwehren", schreibt er auf Twitter. "Jetzt gibt es keine Schonung mehr." (red, 26.06.2018)
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  3. #17
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    Ich finde das alles sehr lobenswert, Kim ist vom Hoster-Betreiber zum Freiheitskämpfer geworden.
    Damals gab es keine Beweise dafür, das Megaupload ein anderes Geschäftsmodel als die ganzen anderen Hoster hatte.
    Denoch hat die Regierung von Neuseeland quasi blind auf die Aussagen der Amerikaner gehört und den Laden dicht gemacht.
    Kim hatte seine Server mit einem selbst geschrieben Algorithmus gegen Zugriff Dritter geschützt, dieser konnte bis zu heutigen Tag weder von NSA oder sonst wem geknackt werden.
    Um es mal auf dem Punkt zu bringen, hier wurden Fakten geschaffen ohne Beweise, das versucht man nun zu vertuschen.

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  5. #18
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    Er hat Scheiße gebaut, wurde dabei erwischt und wird dafür bluten. Dieses "Ach unsere Filehoster ist total seriös und wir wollten nie das es für Warez genutzt wird" wird halt niemals funktionieren.

  6. #19
    VIP Team Avatar von manitos
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    "Erwischt" wurde in diesem Fall eben keiner, da keine Datenträger (Beweismittel) ausgelesen werden konnten.
    Sonst wäre er ja nicht wieder so schnell auf freien Fuß gekommen und hätte das ganze Geld sowie Sachgüter zurück bekommen.

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