Dann solltest du nochmal die AGB und die Datenschutzrichtlinien lesen.
- Sie speichern Daten - Dabei handelt es sich um all jene, die man für die Registrierung braucht.
- Kann jemand nachweisen, dass man den VPN genutzt hat und eine rechtlich wirksame Anordnung haben, so werden sie die erfassten Daten (die man für die Registrierung benötigt hat) weitergeben.
Die zwei Punkte schließen sich nicht gegenseitig aus & verstoßen auch nicht gegen andere Punkte der AGB bzw. Datenschutzrichtlinien.
Das einzige was passiert, wenn man sie verklagt, ist, dass man sich selbst als den Dummen dastehen hat lassen.
:// Da braucht man noch nicht mal den Punkt mit einbeziehen, dass zusätzliche Daten, trotzdem erfasst werden könnten.