Im Normalfall wirst du , wenn du Staatsbürger des Landes bist in dem du dich derzeit befindest, nicht an andere Länder ausgeliefert auch wenn ein Haftbefehl vorliegen sollte.
Die anderen Länder können aber bei Nichtauslieferung danach Verlangen, dass trotz allem ein Prozess innerhalb des Heimatlandes der Person stattfindet. Man wird aber dort dann auch nach seinen Heimat-Gesetzen verurteilt.
Sprich : Türke begeht in Deutschland eine Straftat und ein Haftbefehl wird ausgestellt. Der Türke fliegt in die Türkei und Deutschland verlangt eine Auslieferung. Die Türkei liefert ihre Landsleute aber nicht aus und Deutschland verlangt einen Prozess innerhalb der Türkei zu dieser Straftat. Der Türke wird nach türkischen Gesetz verurteilt, sofern diese eine Anklage auf Nachfrage erheben (würde aber in dem Fall Deutschland nix bringen).




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