Zitat:
Dabei stellte das Gericht fest, dass die Cardsharing-Fälle im Einverständnis mit den Nutzern der illegalen Angebote erfolgt seien, weshalb nun auch diesen rechtliche Verfahren drohen. Erste Verurteilungen von Nutzern seien dabei bereits erfolgt.
Jetzt könnte man sagen: Wenn ich mir eine Streamseite suche die mehrere Kanäle anbietet, darunter auch Sky und das zudem kostenlos (von mir aus auch ohne Nutzungsbedingungen) und keiner Installation von weiterer Software, dann ist der Nutzer nicht zwangsläufig damit einverstanden. Da ist der Interpretationsspielraum etwas offen.