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Thema: Anonyme Anrufer

  1. #1
    Senior Avatar von Phil
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    Anonyme Anrufer

    Mir dreht sich im moment folgende Frage:

    Ist man dazu verpflichtet, den Anruf entgegen zu nehmen, dieser Anonym ist. Also "Private / Unbekannte" Nummern, sofern diese Anrufen, egal ob Arbeitgeber, oder sonst wichtige dinge.
    Wenn diese sich vorher nicht Ankündigen, und du nicht ran gehst. Können dadurch Rechtliche folgen entstehen?

    Eigentlich hat man das Recht zu wissen, wer da Kontakt aufnehmen möchte.

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  3. #2
    VIP Team Avatar von Unlimiter
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    Es gibt kein Gesetz, dass dich verpflichtet einen Anruf entgegen zunehmen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich dabei um einen anonymen Anruf handelt oder nicht. Etwas anderes ist es, wenn du z.B. eine Rufbereitschaft hast, aber das ist dann eine vertragliche Regelung.

    Für anonyme Anrufe gibt es jedoch einen Gesetzestext, der eine Beschränkung einführt. Z.B.: UWG §7. Hier wird festgelegt, dass unter anderem bei Werbeanrufen oder bei Verkauf/Kauf-Gesprächen keine Unterdrückung der Nummer vorliegen darf.

    Laut TKG §102 hast du übrigens gesetzlich das Recht zu entscheiden, ob du deine Nummer übermitteln möchtest oder nicht.
    Geändert von Unlimiter (08.07.2015 um 08:50 Uhr) Grund: Formatierung

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  5. #3
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    Kein Mensch kann dich zwingen einen Anruf anzunehmen O.o

    Es ist völlig unerheblich ob der Anonym ist oder nicht. Wenn du natürlich Bereitschaft hast ist das ne ganz andere Nummer dann solltest du schon, aber ich glaube nicht das du das meinst.

  6. #4
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    Avatar von Phil
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    Unabhängig davon ob dieser Anruf evtl. eine Information für z.B. eine Kündigung sein kann, oder eine Vermittlung zu irgendwas?
    Falls sich später rausstellen könnte, das wenn der Anrufer dich nicht erreichen konnte, sich dadurch Sanktionen einzuhandeln.
    Ist jetzt eine rein Informative Frage.

    ALso könnte ein Anruf nicht die selbe Wirkung haben, wie ein Brief bei dem man aufgefordert wird, sich melden zu "müssen".

    Was aber wiederum Rechtskräftig ist einen mündlichen Vertrag abzuschließen.
    Nur halt ob bei gesetztlichen Rechtsfolgen ein unangenommener Anruf durchgelassen werden kann.
    Geändert von Phil (08.07.2015 um 09:08 Uhr)

  7. #5
    VIP Team Avatar von Unlimiter
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    Da brauchst du dir keine Sorgen machen.

    Kündigungen dürfen laut §623 BGB nur in schriftlicher Natur erfolgen. Mündliche Verträge bzw. deren Auflösungen sind nur dann "mündlich" möglich, wenn es keine Regelung oder gesetzliche Vorschrift gibt. Würde dir jemand eine mündliche Kündigung aussprechen, so dürftest du einmal lachen, da es nicht rechtsgültig wäre.

    Bei der Vermittlung kommt es auf die jeweilige Art an. Doch gilt hier auch, dass du lediglich eine Erreichbarkeit gewährleisten musst, diese jedoch nicht telefonischer Natur sein muss. Deswegen gibt man z.B. im Impressum zwar die Rufnummer an, doch an sich ist lediglich die Anschrift wichtig.

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  9. #6
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    Wenn ich nicht daran gehe ist es meine Sache. Keiner kann mich dazu zwingen mit jemandem zu sprechen

  10. #7
    Junior Avatar von Dictionary
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    es hängt davon ab...
    hast du z.b. rufbereitschaft vom arbeitgeber aus und du gehst nicht ran hast du schlechte karten. oder eine spedition soll sperrgut liefern und möchte dies ankündigen. oder eine behörde hat ihr erscheinen schriftlich angekündigt und du machst nicht auf... in diesem fall ist rangehen billiger als neues schloss bezahlen.

    wie gesagt, es hängt davon ab.
    bei einem rein privat genutzen anschluss und vorhandenen alternativen kontaktmöglichkeiten droht i.d.R. nix
    -------
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  11. #8
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    Wenn mich jemand anruft und das anonym oder ich kenne die Nummer nicht, dann gehe ich nicht ran. Es obliegt doch ganz allein mir, mit wem ich sprechen möchte, oder nicht.

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