Bezug von Sozialleistungen
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld kann es dazu kommen, dass der Leistungsempfänger auch andere Leistungen beantragt und bekommt. Bei bestimmten Sozialleistungen kann das dazu führen, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld teilweise oder völlig ruht.
Davon betroffene Leistungen sind Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Berufsausbildungsbeihilfe, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Altersrente und ähnlich Leistungen. Durch das Ruhen des Arbeitslosengeldes sollen doppelte Zahlungen vermieden werden.
Unschädliche Leistungen
Nicht betroffen ist der Bezug von Arbeitslosengeld durch Zahlungen von Erziehungsgeld oder Elterngeld, solange der Leistungsempfänger in der Lage ist, eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden in der Woche aufzunehmen, also dem Arbeitsmarkt in der üblichen Weise zur Verfügung steht.
Keinen Einfluss auf den Bezug von Arbeitslosengeld haben Kindergeld, Wohngeld und Arbeitslosengeld II. Diese Leistungen gelten als „unschädliche Leistungen“ und können also neben dem Arbeitslosengeld bezogen werden, ohne als Einkommen angerechnet zu werde