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Thema: Arbeitsrecht - fristgerechte Kündigung bis Ende August?

  1. #1
    Junior Avatar von €uRoM@§t€r
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    Arbeitsrecht - fristgerechte Kündigung bis Ende August?

    Hallo zusammen,

    ich hätte da mal ne kleine Frage zum Thema Kündigung.

    Da ich nicht mehr in meinem Betrieb arbeiten möchte, werde ich am Montag (30.07.2018) eine schriftliche Kündigung einreichen.


    1) Ich befinde mich nicht mehr in der Probezeit, habe also eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Wenn ich die Kündigung nun also am 30.07 einreiche, besteht das Arbeitsverhältnis dann bis zum 27.08.2018 oder 31.08.2018? Wie wird da gerechnet?


    Ich werde meinem Arbeitgeber folgende Kündigung auf den Tisch legen:


    Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom [Datum Vertragsbeginn]


    Sehr geehrte Frau Musterfrau,

    hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis als Musterstelle (m/w) in Festanstellung vom [Datum Vertragsbeginn] ordentlich und fristgerecht zum [Datum].

    Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages schriftlich.

    Ich bitte Sie, mir ein qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis auszustellen.

    Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich herzlich.


    2) Das ganze werde ich noch unterschreiben und dann ist es hoffentlich rechtsgültig?

    Ich frage deshalb, weil mein Chef ein ziemlicher Ar$§%! ist, der alles tun wird, um mir die restliche Zeit im Betrieb zu erschweren (Vermutung meinerseits - sobald ich die Kündigung auf den Tisch liegt). Sein Ego wird das schwer ertragen können, er wird vermutlich schauen, wie er mir dann vorher noch ne fristlose Kündigung (aus welchen Gründen auch immer) reindrücken kann.

    Den Monat August möchte ich aber dennoch gerne arbeiten, um das Gehalt voll mitzunehmen.

    3) Ach ja, ist es möglich in die oben kopierte Muster-Kündigung noch einen Satz mit einzubringen, aus dem hervorgeht, dass ich meine restlichen Urlaubstage gerne ausbezahlt hätte? Ich weiß nur leider nicht mehr wie viele Urlaubstage ich genau noch hätte, aber das müsste ja die Personalabteilung wissen (die möchte ich aber ungern fragen, da sie mich über den Tisch ziehen könnten).

    Ich bin für jeden Tipp dankbar!

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  3. #2
    Junior
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    Ist in Deinem Vertrag eine Klausel wie "Vier Wochen zum Monatsende" oder ähnliches? Alles andere wäre ungewöhnlich. Rechtsgültig ist die Kündigung, wenn Sie fristgerecht zugeht, also Du die Deinem Chef in die Hand drückst. Allerdings ist es ratsam, sich die schriftlich bestätigen zu lassen oder nen Zeugen dabei zu haben. Was mit Deinem Urlaub passiert musst Du mit Deinem Chef besprechen, das kannst Du nicht einseitig festlegen. Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, dass Urlaub genommen werden muss.
    Geändert von TeeB (25.07.2018 um 10:59 Uhr)

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  5. #3
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    Zitat Zitat von €uRoM@§t€r Beitrag anzeigen

    3) Ach ja, ist es möglich in die oben kopierte Muster-Kündigung noch einen Satz mit einzubringen, aus dem hervorgeht, dass ich meine restlichen Urlaubstage gerne ausbezahlt hätte? Ich weiß nur leider nicht mehr wie viele Urlaubstage ich genau noch hätte, aber das müsste ja die Personalabteilung wissen (die möchte ich aber ungern fragen, da sie mich über den Tisch ziehen könnten).
    Du hast kein Recht drauf, den Urlaub ausbezahlt zubekommen. Du musst ihn nehmen, Wenn dies nicht möglich ist, dann darf der Chef den Urlaub auszahlen.


    Zum Thema: Dein Letzter Angestellten Tag ist der 31.08.2018

    Gesetzlich kannst du immer mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Monat oder zum 15.

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  7. #4
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    Zitat Zitat von TeeB Beitrag anzeigen
    Ist in Deinem Vertrag eine Klausel wie "Vier Wochen zum Monatsende" oder ähnliches? Alles andere wäre ungewöhnlich. Rechtsgültig ist die Kündigung, wenn Sie fristgerecht zugeht, also Du die Deinem Chef in die Hand drückst. Was mit Deinem Urlaub passiert musst Du mit Deinem Chef besperchen, dass kannst Du nicht einseitig festlegen. Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, dass Urlaub genommen werden muss.
    Gerade nochmal geguckt, unter Vertragslaufzeit steht im Arbeitsvertrag:

    3. Auch während der Befristungszeit ist eine ordentliche oder fristlose Kündigung zulässig.

    Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten jeweils im Anschluss an die Probezeit mit einer Frist von vier Wochen bis zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonates gekündigt werden. Hat das Arbeitsverhältnis zwei Jahre bestanden, gelten die Kündigungsfristen jeweils mit den zeitlichen Längen der BEschäftigungsdauer entsprechend § 622 II BGB für beide Seiten jeweils; d.h. auch wenn der Arbeitnehmer kündigt.

    4. Jede Kündigung dieses Arbeitsvertrages bedarf der Schriftform. Sollte eine Kündigung verspätet sein, gilt sie als zum nächst liegenden Zeitpunkt ausgesprochen. Dies gilt auch wenn in einem etwaigen Kündigungsschreiben die Frist unzutreffend bemessen wurde.



    Zur Info, ich bin dort seit knapp 9 Monaten beschäftigt und aus der Probezeit. Ich will jetzt keinen Fehler machen, bin mir unklar, welches Kündigungsdatum ich angebe, wenn ich die Kündigung am Montag einreiche :/

    - - - - - - - - - - Beitrag nachträglich erweitert - - - - - - - - - -

    Zitat Zitat von jumpno1 Beitrag anzeigen
    Du hast kein Recht drauf, den Urlaub ausbezahlt zubekommen. Du musst ihn nehmen, Wenn dies nicht möglich ist, dann darf der Chef den Urlaub auszahlen.


    Zum Thema: Dein Letzter Angestellten Tag ist der 31.08.2018

    Gesetzlich kannst du immer mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Monat oder zum 15.
    Ok, ich trage also in die Muster-Kündigung

    hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis als Musterstelle (m/w) in Festanstellung vom [Datum Vertragsbeginn] ordentlich und fristgerecht zum [31.08.2018].


    den 31.08.2018 ein, wenn ich am 30.07.18 die Kündigung schriftlich einreiche? Dann steht auch in der schriftlichen Kündigung das Datum vom 30.07 oder?


    Danke euch beiden schonmal!

  8. #5
    Junior
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    Hiermit kündige ich ... fristgerecht zum 31.08.2018. Ja, das Datum der Kündigung sollte natürlich nicht innerhalb der 4 Wochenfrist liegen. Wichtig ist der Zugang der Kündigung, ab da zählt die Frist. Nimm einen Zeugen mit, oder lass Dir den Zugang schriftlich bestätigen.

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  10. #6
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    Wegen dem Urlaub kannst du entweder reinschreiben das abwegig des Urlaubsanspruches dein letzter Arbeitstag(bei z.B. 3 Urlaubstagen) der 28.08.2018 ist. DASS MUSS der Chef aber genehmigen. Du hast eine Recht drauf, daher muss dieser einen sehr wichtigen Grund nennen, dir den Urlaubsanspruch nicht zugewähren und somit diesen auszahlen zulassen

    EDIT:
    Ich würde IMMER per Einschreiben verschicken.Dauert zwar, aber da bist du auf Nummer sicher. Ich hatte es schonmal, das der Chef zumir gesagt hatte, ich hätte nicht gekündigt, zum Glück hat der zweite Geschäftführer dies mir schriftlich bestätigt und dann wohl die Kündigung verschlampt.

  11. #7
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    Zitat Zitat von jumpno1 Beitrag anzeigen
    Ich würde IMMER per Einschreiben verschicken.Dauert zwar, aber da bist du auf Nummer sicher.
    Da hast Du aber großes Vertrauen in die Post ;-) Hier noch ein paar Tips, um den fristgerechten Zugang zu gewähren: Klick

  12. #8
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    Neuer Job übergangslos schon in trockenen Tüchern? Falls nein, dann sei Dir bewusst das Du eine Sperrfrist durch deine Kündigung bei der Arbeitsagentur/Jobcenter bekommst falls Du ALG1/2 beantragen willst.

  13. #9
    Junior
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    Zitat Zitat von ram1 Beitrag anzeigen
    Neuer Job übergangslos schon in trockenen Tüchern? Falls nein, dann sei Dir bewusst das Du eine Sperrfrist durch deine Kündigung bei der Arbeitsagentur/Jobcenter bekommst falls Du ALG1/2 beantragen willst.
    Dessen bin ich mir bewusst. Ich habe lange geplant, für mehrere Monate ins Ausland zu gehen und mir Geld zur Seite gelegt ist jetzt quasi eine Auszeit, leider macht mein Arbeitgeber das nun doch nicht mehr mit (anders als versprochen) und mir bleibt nur noch die Kündigung. Ich möchte wenigstens noch das volle Augustgehalt mitnehmen, daher meine Fragen.

    Schönen Abend noch euch allen!

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