Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Prinzip kann jeder die Kündigung unterschreiben. Allerdings kannst Du sie nach § 174 BGB zurückweisen, wenn die Unterzeichnung nicht durch Geschäftsführer oder Personalleiter erfolgt ist. Die Zurückweisung führt dazu, dass die Kündigung als nicht zugegangen gilt. Die Zurückweisung muss innerhalb von 5 bis max 7 Tagen erfolgen.