Zitat Zitat von Rhodes Beitrag anzeigen
Im Allgemeinen sind Nebentätigkeiten erlaubt, und zwar auch ohne eine ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers. Der AN hat seinem AG bei Abschluss eines Arbeitsvertrages nicht seine ganze Arbeitskraft, sondern nur eine bestimmte Zeitspanne zur Verfügung gestellt. Daraus folgt, dass es dem AN grundsätzlich freisteht, eine Nebenbeschäftigung ohne Genehmigung des AG aufzunehmen.
Das ist so nicht ganz richtig. Genehmigungsbedürftig sind in jedem Fall Nebentätigkeiten bei Unternehmen, welche in direkter Konkurrenz zum eigenen Unternehmen sind (was für gewöhnlich die gesamte Branche betrifft). Arbeitet man ohne eine entsprechende Genehmigung bei einem konkurrierenden Unternehmen muss man mit einer Kündigung rechnen, die unter umständen sogar fristlos ausgesprochen werden kann (allerdings nur in ganz engen Vorgaben). Am sichersten ist man aber immer wenn man einmal bei seinem Arbeitgeber nachfragt. In den meisten Fällen hat der Arbeitgeber da eh nichts gegen.