Hallo zusammen,
ich versuche es kurz zu machen.
Ich hatte gegen meinen Ex-Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage gestellt und es wurde damals ein Vergleich getroffen.
Der Vergleich besagt, dass die fristlose Kündigung vom Ex-Arbeitgeber gegenstandslos ist und aus dieser außerordentlichen Kündigung keinerlei Rechte mehr hergeleitet werden können.
Das Arbeitsverhältnis wurde durch Eigenkündigung (meinerseits) wirksam beendet.
Damit war der Rechtsstreit beendet.
Ich hatte mich damals arbeitssuchend gemeldet und Arbeitslosengeld bekommen, nachdem ich die ungerechtfertigte fristlose Kündigung vom Ex-Arbeitgeber erhalten habe (musste dazu eine persönliche Stellungnahme für das Arbeitsamt schreiben, weil man normalerweise bei einer fristlosen Kündigung keinen Anspruch auf ALG1 hat). Das Arbeitsamt hat mir nach der persönlichen Stellungnahme auch Arbeitslosengeld gezahlt.
Nun habe ich vom Ex-Arbeitgeber Post erhalten, die wollen einen Teil des damaligen Gehalts von mir haben, weil ich die Summe ja bereits durch die Arbeitsagentur erhalten hätte.
Nach dem Vergleich vor Gericht, hatte mein Ex-Arbeitgeber mir das Gehalt für den Monat überwiesen (in dem ich laut Gerichtsbeschluss nachträglich noch angestellt gewesen wäre - es aber durch die fristlose Kündigung nicht mehr war).
Ich hätte kein Problem, die Differenz der Arbeitsagentur zu überweisen, aber meinem abgef**ten Ex-Arbeitgeber möchte ich da nicht entgegenkommen.
Das Problem ist, dass mein Anwalt jetzt über die Feiertage nicht erreichbar ist und kommende Woche noch im Urlaub ist und das Schreiben per Post erst heute bei mir ankam mit der Drohung, dass falls der Betrag nicht bis nächste Woche überwiesen wird, ein gerichtlicher Mahnbescheid gegen mich beantragt wird....
Dazu ist noch zu sagen, dass ich bei diesem üblen Ex-Arbeitgeber seit Monaten hinter meinem rechtmäßigen Arbeitszeugnis hinterherlaufe (mein Anwalt hatte das immer wieder mit Fristen eingefordert, welche immer wieder nicht eingehalten wurden - habe das Zeugnis bis heute nicht) und diesem Basta**d soll ich jetzt innerhalb der kurzen Frist das Geld zahlen..
Wenn mir hier jemand helfen kann, wäre ich sehr sehr dankbar!
PS: werde noch versuchen nächste Woche beim Arbeitsamt anzurufen und von denen evtl. eine Auskunft erhalten.
PSS: habe außerdem das Gefühl, dass der Ex-Arbeitgeber nur auf das Timing gewartet hat, mein Anwalt ist im Urlaub und nicht erreichbar, das weiß der Ex-Arbeitgeber - es lief sonst immer die gesamte Kommunikation nur über den Anwalt. Durch die Feiertage hofft ist diese Frist richtig mies gesetzt, sodass mir wenig Zeit bleibt mich mit der Arbeitsagentur und Anwalt in Verbindung zu setzen..