Wie auch immer - Viel Glück bei der Sache und Viel Spaß im Urlaub.
Wie auch immer - Viel Glück bei der Sache und Viel Spaß im Urlaub.
Just pr0ton.....
Übrigens: wenn du dir deiner Sache sehr sicher bist, zahlt bei Gewinnen des potentiellen Prozesses deine gesamten Anwaltskosten sowieso die Gegenpartei (dein ehemaliger AG). Bei sowas kommt es meistens aber nicht bis zum Prozess sondern läuft auf einen Vergleich hinaus. Da kannst du auch verlangen dass sie deine Kosten übernehmen.
Du hast Kündigungsschutzklage eingereicht ist schonmal gut hast du das deinen Arbeitgeber auch schon mitgeteilt.
Die Kündigung kann von einen Arbeitsgericht schon als rechtens gewertet werden je nachdem wie es der Richter sieht. 50/50 Chance.
Du hast dich nunmal unerlaubt von deinen Arbeitsplatz entfernt, Fakt ist du bist gesund zur Arbeit erschienen und hast aufeinmal Schmerzen. Hat der Arzt zu und der andere Vetretung und macht erst um 15 Uhr wieder auf und man weiß es hat man bis zur der Zeit auch wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren oder man geht direkt in die Notaufnahme eines KH und holt sich am nächsten Tag die AU beim Hausarzt ab.
Besser wäre es gewesen du hättest dir direkt früh eine AU geholt und garnicht erst zur Arbeit gegangen.
Würde deinen AG mitteilen das du Kündigungschutzklage einreicht weil der weiß auch das er verlieren kann genauso wie du und vielleicht bietet er dir ja noch eine Abfindung an als Vergleich damit du die Klage noch zurückziehst.
@€uRoM@§t€r
Bevor Du in den Urlaub aufbrichst, bitte nochmal ein Update geben!
Ich kann folgendes berichten. Ich habe mir einen Anwalt genommen (da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, zahle ich nun eine Pauschale von 500€ für die Dienste - bis zur 1. Instanz).
Der Anwalt hat schon telefonisch versucht, mit meinem Ex-Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen um eine Einigung zu erzielen. Mein Anwalt teilte mir mit, dass mein Ex-Arbeitgeber sehr unkooperativ war und sich außerordentlich unprofessionell am Telefon verhalten habe. So ließ er nicht mit sich reden und möchte vorerst mit seinem Anwalt reden und ggf. Schadensersatzforderungen gegenüber mir geltend machen so hat mir mein Anwalt das mitgeteilt... Was auch immer das heißen mag, der Typ spinnt total....
Da ich noch keine Arbeitspapiere zurückbekommen habe vom Ex-Arbeitgeber (z.B. Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur - trotz Einschreiben meinerseits), habe ich meinen Anwalt beauftragt eine schriftliche Frist zu setzen. Auch möchte ich ein berufsförderndes Arbeitszeugnis haben. Ich hoffe mein Anwalt setzt das für mich durch!
Das Geld wollte mein Anwalt natürlich sehr schnell sehen und so habe ich ihm die 500€ direkt überwiesen (zum Glück hatte ich Urlaubsgeld-Reserven). Ich hoffe mein Anwalt ist nun motiviert.
Der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht wurde nun leider verschoben, so dass ich nicht persönlich erscheinen kann (da ich im Urlaub bin). Dazu musste ich meinem Anwalt eine Buchungsbestätigung vorlegen. Mein Anwalt wird mich nun also beim Gütetermin alleine vertreten und mir das Ergebnis per E-Mail mitteilen.
Ich hoffe es geht gut aus, ich weiß nun, dass mein Ex-Arbeitgeber alles dran setzen wird, die fristlose Kündigung durchzusetzen und mir kein Gehalt auszuzahlen. Zum Glück habe ich einen Anwalt in dieser Sache eingeschaltet.
weiteres Update folgt ;-)