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Thema: Ex-Arbeitgeber fordert Schadensersatz

  1. #1
    Junior Avatar von €uRoM@§t€r
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    Ex-Arbeitgeber fordert Schadensersatz

    Hallo zusammen,

    viele werden die Ereignisse aus meinen vorherigen Threads noch kennen.



    In Kurzform: mein ehemaliger Arbeitgeber kündigt mir im Juli 2018 (fristlos - mit fadenscheiniger, ungerechtfertigter Begründung).

    Ich gehe dagegen vor und schalte einen Anwalt ein, das ganze landet vor dem Arbeitsgericht >

    Fazit: mein ex-Arbeitgeber muss die fristlose Kündigung zurücknehmen und mir ein ausstehendes Gehalt zahlen. Dies ist nun auch nach mehreren Mahnungen und einem Urteil vor dem Arbeitsgericht geschehen.

    Da zudem noch Fahrtkosten anstehen, bitte ich meinen Anwalt auch diese einzufordern +ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

    Mein Anwalt hat das ganze mit einer Frist versehen. Die Frist ist bereits am Freitag abgelaufen.

    Heute Abend habe ich dann von meinem Anwalt eine E-Mail erhalten, dass die Gegenseite (mein Ex-Arbeitgeber) sich gemeldet hätte. Das Schreiben hat mir mein Anwalt weitergeleitet.

    Mein Ex-Arbeitgeber stellt eine Schadensersatzforderung gegen mich in Hähe von 450€!

    Ich hätte ein Diensttelefon sowie den Dienstlaptop mit Desinfektionsmittel beschädigt und müsse für den Schaden aufkommen...

    Das ist wohl die Retour für meine Forderungen der Typ (geisteskranker gefrusteter Mann) spinnt doch, wie kommt der auf die Idee, mir jetzt sowas vorzuwerfen? Ich habe dort im Büro das letzte mal im April 2018 (vor 1 Jahr) gearbeitet.

    Mein Anwalt hat mir leider das Schreiben nur kommentarlos weitergeleitet...

    Ich werde morgen früh meinen Anwalt anrufen und um Rat fragen. Ich befürchte jedoch, dass mein Anwalt mir keine rechtliche Auskunft geben wird, da ich ihm "nur" 500€ als Pauschale für das Kündigungsschutzverfahren gezahlt habe und keinen Rechtsschutz besitze.

    Ganz offensichtlich ist ja, dass mein ex-Arbeitgeber gekränkt ist und Rache nehmen will mit dieser Forderung (wie kann man 1 Jahr später damit ankommen?)

    Naja, vielleicht hat hier auch nochmal jemand einen Rat für mich? Wäre ich sehr dankbar für! Werde berichten wie die Sache weitergeht...never ending story

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  3. #2
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
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    Lehn dich zurück, er ist in der Beweispflicht. Und auch nur bei Vorsatz wärst du schadensersatzflichtig.
    Und bei 450€ wird er auch nicht klagen weil er wissen wird das nach 1 Jahr jedes Gericht so eine Klage als grundlos zurückschmettern würde.


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  5. #3
    Junior
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    Avatar von €uRoM@§t€r
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    @Jana-Maria hätte ich jetzt auch so gesehen, dass kein Gericht nach 1 Jahr sich soetwas annimmt.

    Trotzdem hat mich diese Nachricht unglaublich aufgeregt, vorallem, dass mein Anwalt mir das einfach kommentarlos weiterleitet... Wie gesagt werde ich meinen Anwalt noch kontaktieren. Mein ehemaliger Arbeitgeber verhält sich wie ein Stalker. Es ist doch offensichtlich, dass diese Schadensersatzforderung jetzt nach 1 Jahr nur kommt, weil ich mein Arbeitszeugnis einfordere und meine Fahrtkosten zurückverlange!

    Vor dem Arbeitsgericht hatte mein ehem.-Arbeitgeber ja schon den kürzeren gezogen (Kündigungsschutzklage > auszahlung des Gehalts).

    Mein Anwalt sagte mir damals, dass er das Einfordern des Arbeitszeugnisses und die Forderung nach den Fahrtkosten, nach der erfolgreichen Kündigungsschutzklage stellen wird. Dies wäre angeblich einfacher..

    Mittlerweile denke ich, dass es besser gewesen wäre, wenn mein Anwalt das Arbeitszeugnis+Fahrtkosten als Klageerweiterung eingefordert hätte.

    Hinter den Fahrtkosten+Arbeitszeugnis renne ich schon seit Mitte August 2018 her zahlreiche Fristen hat der Ex-Arbeitgeber hier verstreichen lassen und kommt mir jetzt mit einer Schadensersatzforderung!

    Falls mir mein Anwalt nicht weiterhilft, bzw. ich ihn wieder bezahlen müsste (habe wie schon erwähnt leider keinen Rechtsschutz und eigentlich war der Anwalt auch nur für die Kündigungsschutzklage beauftragt worden), werde ich meinem Ex-Arbeitgeber natürlich bzgl. des Schadensersatzes widersprechen. Werde wohl einen Widerspruch schriftlich formulieren und per Einschreiben (wieder unnötige Kosten für mich) einsenden müssen.

    Im Internet habe ich zum Thema Schadensersatzanspruch am Arbeitsplatz folgendes gefunden:

    [...]
    Eine weitere, indirekte Haftungserleichterung für Arbeitnehmer findet sich im Bereich der Beweisführung:
    Im allgemeinen Zivilrechtsverkehr muss nämlich grundsätzlich derjenige, der Schadensersatz schuldet, beweisen,dass er seine Pflichtverletzung nicht zu verschulden hatte (§ 280 Absatz 1 BGB). Im Arbeitsrecht macht das Gesetz in § 619a BGB dazu eine Ausnahme: Hier ist es Aufgabe des Arbeitgebers, ein Verschulden des Arbeitnehmers darzulegen und zu beweisen. Gelingt dem Arbeitgeber dies nicht, kann er grundsätzlich keinen Schadensersatz verlangen.
    Wobei ich mir nicht sicher wäre, dass sich natürlich der ein oder andere ehem.-Arbeits"kollege" finden würde, der als Zeuge für meinen Ex-Arbeitgeber aussagen würde und mich belasten könnte.

    Hier ein Auszug aus dem Schreiben vom ex-Arbeitgeber an meinen Anwalt
    Spoiler ausklappen
    Gegenüber Herrn XXX machen wir Schadenersatz geltend.
    Herr XXX hat während seines Dienstes erheblichen Schaden verursacht.
    So hat er versucht ein Telefon und einen Laptop zu reinigen und beide Geräte in zumindest in grob fahrlässiger Weise – Vorsatz wollen wir mal nicht unterstellen – mit Desinfektionsmittel übergossen.
    Dabei sind beide Geräte vollständig zerstört. Bei einen erwachsenen Menschen, zumal studierten XXX, gehen wir davon aus, dass bekannt ist, dass ein elektronisches Gerät kaputt gehen kann, wenn man es mit einer Flüssigkeit Übergießt.
    Geändert von €uRoM@§t€r (02.04.2019 um 08:02 Uhr)

  6. #4
    Junior
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    Avatar von €uRoM@§t€r
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    Zitat Zitat von Jana-Maria Beitrag anzeigen
    Lehn dich zurück, er ist in der Beweispflicht. Und auch nur bei Vorsatz wärst du schadensersatzflichtig.
    Und bei 450€ wird er auch nicht klagen weil er wissen wird das nach 1 Jahr jedes Gericht so eine Klage als grundlos zurückschmettern würde.
    Ok, ich habe auch nochmal in das Gerichtsurteil (zustande gekommener Vergleich) reingeschaut, dort steht u.a.

    Die Parteien sind sich ferner darübereinig, dass die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom XX.XX.2018 gegenstandslos ist und aus der Kündigung vom XX.XX.2018 der Beklagten keinerlei Rechte mehr hergeleitet werden.
    Bedeutet das nicht auch, dass nach diesem Beschluss eh keinerlei Forderungen mehr gestellt werden können (z.B. auch keine Schadensersatzforderungen?)? Schließlich hätten etwaige/angebliche Schadensersatzforderungen ja dann auch beim Gerichtstermin zursprache kommen können..

  7. #5
    Junior
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    Avatar von €uRoM@§t€r
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    UPDATE:

    Habe jetzt tatsächlich den gerichtlichen Mahnbescheid vom Ex-Arbeitgeber bekommen. Die Hauptforderung (400€ aus Schadensfall Laptop+Telefon)
    + Verfahrenskosten (Gerichtskosten > 32€ + Auslagen des Antragsstellers für dieses Verfahren: Vordruck/Porto/Telefon > 32€) =64€
    + Zinsen 1€

    Gesamtsumme = 465€

    Soviel dazu... Ich werde natürlich widersprechen (mein Anwalt hatte damals übrigends schon der Forderung (Schadensersatz) widersprochen.

    Unglaublich, dass der Ex-Arbeitgeber in der Hauptforderung das Datum 01.07.18 bis 31.07.18 angegeben hat. In diesem Monat hatte ich gar keinen Zugriff auf den Dienstlaptop und auf das Telefon, da ich im Außeneinsatz war und nicht im Büro gearbeitet habe. Ich denke, dass der Arbeitgeber dieses Datum gewählt hat, weil es auch mein letzter Monat in dem schei** Unternehmen war und das sonst ja noch komischer vor Gericht aussehen würde, wenn es noch länger zurückliegt. Trotzdem müsste ich wahrscheinlich beweisen (falls es zur Anklage kommt), dass ich keinen Zugriff auf den Laptop hatte. Ich traue dem Ex-Arbeitgeber übrigends zu, dass er sowas wie Schuldeingeständnis oder dergleichen fälschen würde um mir ans Bein zu pi**en.

    Meine eingelegte Kündigungsschutzklage war wohl zuviel des Guten.

    Ich muss morgen eh später zur Arbeit und werde persönlich zum zuständigen Gericht fahren und Widerspruch einlegen (und mir das auch schriftlich geben lassen). Das Formular selber ist relativ unübersichtlich und man kann viele Fehler machen. Ich will das gannze natürlich schnell hinter mich bringen, aber wenn ich nicht auf den Mahnbescheid reagiere, ist es quasi ein Schuldeingeständnis.

    Achja, auf meinen Anwalt kann ich in diesem Fall nicht zurückgreifen, der war nur für das Kündigungschutzverfahren zuständig und ich bin nicht Rechtschutzversichert und möchte vorerst kein Geld ausgeben wegen dieser ungerechtfertigten Schadensersatzforderung.

    Habt ihr noch Tipps bzw wie würdet ihr an meiner Stelle verfahren, wenn ihr wisst, dass ihr es mit einem Psycho-Ex-Arbeitgeber zutun habt, der keine Mühen scheut euch fertig zu machen.

  8. #6
    Junior Avatar von vaGem
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    Beim Widerspruch des Mahnbescheids kann man eigentlich kein großen Fehler machen.
    Datum eintragen, evtl noch die Geschäftsnummer (falls noch nicht vorhanden)eintragen,
    ein Kreuz setzen und Unterschreiben.

    Wichtig für später, wenn es vor Gericht geht, daß du beweisen kannst das du ohne den
    Laptop im Außendienst warst.

  9. #7
    Junior
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    Zitat Zitat von vaGem Beitrag anzeigen
    Beim Widerspruch des Mahnbescheids kann man eigentlich kein großen Fehler machen.
    Datum eintragen, evtl noch die Geschäftsnummer (falls noch nicht vorhanden)eintragen,
    ein Kreuz setzen und Unterschreiben.

    Wichtig für später, wenn es vor Gericht geht, daß du beweisen kannst das du ohne den
    Laptop im Außendienst warst.
    Ich habe heute den Mahnbescheid persönlich beim zuständigen Mahngericht abgegeben, bin extra zu einer Rechtspflegerin gegangen und habe das zusammen mit denen ausgefüllt (waren sehr kooperativ dort). Also den Mahnbescheid habe ich komplett widersprochen.

    Ich weiß, dass ich zu 1000% keinen Schaden begangen habe. Der Ex-Arbeitgeber hat auch im Schreiben nicht geschrieben, wann genau der Schaden passiert sein soll, keine Reparatur-Rechnung oder Belege usw...

    Ich habe noch eine Fahrtkostenabrechnung, die zeigt, dass ich in den letzten Monaten im Außendienst war und keinen Zugriff auf Laptop/Telefon im Büro hatte.

    Ich weiß aber auch, dass mein Ex-Arbeitgeber ein mieses Schwein ist und der sich nicht scheuen wird, Dokumente zu fälschen oder noch dort arbeitende "Kollegen" dazu bringen wird, gegen mich falsch auszusagen. DAmit muss ich rechnen, dass plötzlich "angebliche Zeugen" gegen mich auftreten.

    Ich hatte nie ein Schuldeingeständnis unterschrieben und kann nachweisen, dass der Ex-Arbeitgeber erst jetzt (nach meiner Kündigungsschutzklage) mit dem Schadensersatz von 2018 ankommt.

    Ich weiß halt nicht wie meine Chancen stehen und befürchte, dass ich nochmal einen Nervenzusammenbruch bekommen könnte, wenn ich wirklich vor Gericht müsste und am Ende Unrecht gegen mich gesprochen werden könnte.

    Habe im Internet einen Prozesskostenrechner gefunden, der besagt, dass bei einem Streitwert von ca. 450 € am Ende ca. 1.600€ Gesamtkosten (Prozess+Anwaltskosten) entstehen.

    Diesen Betrag im Hinterkopf zu haben lässt mich nicht mehr ruhig schlafen...

  10. #8
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
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    Was du noch machen könntest stell eine Anzeige wegen Verleumdung nach dem Widerspruch.
    Um deinen Ex-AG bisschen einzuschüchtern.


  11. #9
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    ??? dein anwalt der durch dich kohle verdient hat, sagt gar nix dazu?
    dem gehören dann ja auch gleich die kniescheiben zertrümmert...

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