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Thema: Ex-Arbeitgeber fordert Gehaltszahlung zurück (Mahnbescheid Drohung)

  1. #1
    Junior Avatar von €uRoM@§t€r
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    Exclamation Ex-Arbeitgeber fordert Gehaltszahlung zurück (Mahnbescheid Drohung)

    Hallo zusammen,

    ich versuche es kurz zu machen.

    Ich hatte gegen meinen Ex-Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage gestellt und es wurde damals ein Vergleich getroffen.

    Der Vergleich besagt, dass die fristlose Kündigung vom Ex-Arbeitgeber gegenstandslos ist und aus dieser außerordentlichen Kündigung keinerlei Rechte mehr hergeleitet werden können.

    Das Arbeitsverhältnis wurde durch Eigenkündigung (meinerseits) wirksam beendet.

    Damit war der Rechtsstreit beendet.

    Ich hatte mich damals arbeitssuchend gemeldet und Arbeitslosengeld bekommen, nachdem ich die ungerechtfertigte fristlose Kündigung vom Ex-Arbeitgeber erhalten habe (musste dazu eine persönliche Stellungnahme für das Arbeitsamt schreiben, weil man normalerweise bei einer fristlosen Kündigung keinen Anspruch auf ALG1 hat). Das Arbeitsamt hat mir nach der persönlichen Stellungnahme auch Arbeitslosengeld gezahlt.

    Nun habe ich vom Ex-Arbeitgeber Post erhalten, die wollen einen Teil des damaligen Gehalts von mir haben, weil ich die Summe ja bereits durch die Arbeitsagentur erhalten hätte.

    Nach dem Vergleich vor Gericht, hatte mein Ex-Arbeitgeber mir das Gehalt für den Monat überwiesen (in dem ich laut Gerichtsbeschluss nachträglich noch angestellt gewesen wäre - es aber durch die fristlose Kündigung nicht mehr war).

    Ich hätte kein Problem, die Differenz der Arbeitsagentur zu überweisen, aber meinem abgef**ten Ex-Arbeitgeber möchte ich da nicht entgegenkommen.

    Das Problem ist, dass mein Anwalt jetzt über die Feiertage nicht erreichbar ist und kommende Woche noch im Urlaub ist und das Schreiben per Post erst heute bei mir ankam mit der Drohung, dass falls der Betrag nicht bis nächste Woche überwiesen wird, ein gerichtlicher Mahnbescheid gegen mich beantragt wird....

    Dazu ist noch zu sagen, dass ich bei diesem üblen Ex-Arbeitgeber seit Monaten hinter meinem rechtmäßigen Arbeitszeugnis hinterherlaufe (mein Anwalt hatte das immer wieder mit Fristen eingefordert, welche immer wieder nicht eingehalten wurden - habe das Zeugnis bis heute nicht) und diesem Basta**d soll ich jetzt innerhalb der kurzen Frist das Geld zahlen..

    Wenn mir hier jemand helfen kann, wäre ich sehr sehr dankbar!

    PS: werde noch versuchen nächste Woche beim Arbeitsamt anzurufen und von denen evtl. eine Auskunft erhalten.

    PSS: habe außerdem das Gefühl, dass der Ex-Arbeitgeber nur auf das Timing gewartet hat, mein Anwalt ist im Urlaub und nicht erreichbar, das weiß der Ex-Arbeitgeber - es lief sonst immer die gesamte Kommunikation nur über den Anwalt. Durch die Feiertage hofft ist diese Frist richtig mies gesetzt, sodass mir wenig Zeit bleibt mich mit der Arbeitsagentur und Anwalt in Verbindung zu setzen..

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  3. #2
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    Wie lange ist das denn jetzt her?
    Beschreibung ist etwas schwer nachzuvollziehen. Grundsätzlich müsstest Du das Geld zurückzahlen, wenn er Dir zu viel überwiesen hat.

    Ist das aber zu lange her, so kannst Du Dich erst mal auf Entreicherung berufen.
    > Du bist davon ausgegangen, dass die Zahlung seine Richtigkeit hatte.
    > Du bist mit Freunden Abends raus gegangen und hast gefeiert.
    > Du bist nicht mehr im Besitz des Geldes.
    Die Punkte würde ich allerdings nicht direkt nennen. Von Entreicherung faseln sollte erst mal bisschen Zeit verschaffen.

    Das werden die ggf. versuchen anzufechten aber bis dahin ist Dein Anwalt hoffentlich wieder da.

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  5. #3
    Junior Avatar von vaGem
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    Ich denke mal das der Brief nicht von seinem Anwalt kam,
    denn der müsste wissen daß das Arbeitsamt vorrang hat.
    Normalerweise schuldest du dem Arbeitsamt das zu viel
    gezahlte Geld und nicht deinen Ex-Arbeitgeber.
    Du hast anscheind versäumt dein AA darüber in Kenntnis
    zu setzen das du Rückwirkend dein Gehalt bekommen hast.

    Ich weiss ja jetzt nicht wieviel du zurückzahlen sollst, aber
    mach dir keinen Kopf deswegen. Geh zum Anwalt sobald er wieder
    da ist. Zahlungsfrist von 7 Tagen gilt ab erhalt des Briefes und es sind
    Werktage gemeint. Es sei denn er hat explizit ein Datum genannt.
    Also gestern bekommen, Dienstag ist der erste Werktag.
    Geändert von vaGem (21.04.2019 um 07:26 Uhr)

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  7. #4
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    Das Schreiben vom Ex-Arbeitgeber habe ich erst gestern (Samstag) erhalten. Das Schreiben vom Ex-Arbeitgeber kommt nicht vom Anwalt, sondern wurde vom Ex-Arbeitgeber selbst verfasst und eine Frist wurde gesetzt (24.04 - also Mittwoch, sonst Drohung von gerichtlichen Mahnbescheid - bleibt wenig Zeit zum handeln, zumal mein Anwalt die Woche komplett im Urlaub ist).

    Der Vergleich vor dem Arbeitsgericht kam im Februar dieses Jahres zustande, mein Ex-Arbeitgeber hat mir das Monatsgehalt quasi nachgezahlt (weil durch den Vergleich erstritten wurde, dass ich noch einen Monat angestellt war und die fristlose Kündigung seitens Arbeitgeber nichtig ist).

    Ich habe damals Arbeitslosengeld erhalten für diesen Monat, war ja nicht abzusehen, dass ich das Monatsgehalt iwann vom Ex-Arbeitgeber zugesprochen bekomme.

    Über den Ausgang des Vergleichs habe ich die Arbeitsagentur in Kenntnis gesetzt (Anfang März) und wenige Tage später einen Brief der Arbeitsagentur erhalten, mit der Auflistung, dass für den Zeitraum vom XX.2018 bis XX.2018 ein Leistungsbetrag in Höhe von XXXX€ gezahlt wurde.

    Im Schreiben von der Arbeitsagentur steht noch:

    Dieser Betrag ist von den vom Arbeitgeber zu erfüllenden Ansprüchen einzubehalten und an mich (Arbeitsagentur) zu überweisen.
    Bitte beachten Sie, dass Sie vorerst keine Zahlung zu leisten haben. Falls Ihr ehemaliger Arbeitgeber den obigen Betrag nicht überweist, erhalten Sie zur gegebenen Zeit eine entsprechende Mitteilung.

    Es bleiben nicht viele Möglichkeiten. Ich habe zwar das Geld zur Zeit locker sitzen, doch möchte ich es dem Ar***och von Ex-Arbeitgeber nicht zu einfach machen, da dieser ein absoluter Soziopath ist und ich um alles kämpfen mussten, z.B. damals eine Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur (ist der Arbeitgeber verpflichtet und das habe ich erst nach einschalten meines Anwalts bekommen), Arbeitszeugnis trotz mehrerer Aufforderungen nach fast 1 Jahr immer noch nicht erhalten, Erlass einer einstweiligen Verfügung ziehe ich in Betracht, Fahrtgeld trotz genauer Auflistung nicht erhalten usw usw...).

    1. Ich überweise dem Ex-Arbeitgeber bis zur Frist das Geld (jedoch abzgl. der Fahrtkosten die der Ex-Arbeitgeber mir noch immer schuldig ist), dazu einen Brief per Einschreiben/Rückschein mit Begründung (Forderung abzgl. Fahrtkosten).

    2. Ich telefoniere vorher nochmal mit dem Arbeitsamt (bleibt wenig Zeit, die haben auch Feiertag) und frage, ob denen überhaupt vom Ex-Arbeitgeber der Betrag überwiesen wurde.

    3. Ich überweise den Betrag einfach der Arbeitsagentur (Bankverbindung steht ja im Briefkopf vom Schreiben der Arbeitsagentur) und schicke dem Ex-Arbeitgeber einen Brief per Einschreiben/Rückschein, indem ich der Forderung vom Ex-Arbeitgeber widerspreche und angebe, dass ich das Geld bereits der Arbeitsagentur überwiesen habe, da die Leistung an diese übergehen muss. Ob der Ex-Arbeitgeber bereits denen den Betrag gezahlt hat kann ich ja nicht wissen - soll er sich das von denen zurückholen und den Aufwand haben ;-)
    Geändert von €uRoM@§t€r (21.04.2019 um 10:35 Uhr)

  8. #5
    Junior Avatar von vaGem
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    Lass dich nicht kirre machen.
    Geh zum AA und lass dich beraten.
    Dein Ex muss für den Betrag beim Gericht in Vorkasse gehen.
    Ausserdem muss er nachweisen das du das Gehalt zu unrecht bekommen hast.
    Erst dann würde ein Mahnbescheid evtl. kommen und auch erst dann wenn er dir
    mehrmal eine Zahlungsaufforderung nachweislich geschickt hat.
    Ich seh das als reine Schikane deines Ex an.

    Kam die Post per Einschreiben (Einwurf) oder als normaler Brief?

    Als normaler Brief ist er halt nicht angekommen, er ist in der Beweispflicht
    das er jemals ein Brief abgeschickt hat.

    Ich meine du kannst es erstmal ignorieren und dich beim AA bzw. Anwalt beraten lassen.

    In deinem Fall gilt Staat vor Privatperson.
    Wenn jamand Geld von dir zurück haben will, dann das AA wegen unrechtmässigen Erhalt von Leistungen

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  10. #6
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    Der Brief kam als normaler Brief (ohne Einschreiben).

    Ich habe den Verdacht, dass der Ex-Arbeitgeber sogar darauf hofft, dass ich die Frist einfach verstreichen lasse und keine Rückantwort gebe. Dafür spricht das Timing (warum genau jetzt zwischen den Feiertagen, es hätte ebenso gut sein können, dass ich über Ostern im Urlaub bin und den Brief dann gar nicht lese). Der Typ (Ex-Arbeitgeber), würde mir mit einem gerichtlichen Mahnbescheid kommen, so schätze ich ihn ein. Dann hätte ich evtl. noch mehr Ärger!

    Ich habe ja jetzt wieder einen (seriösen) wirklich tollen neuen Arbeitgeber und muss unter der Woche arbeiten, mich vom AA beraten lassen, dazu finde ich leider keine Zeit. Ich bin froh, wenn ich am Dienstag kurz vor der Arbeit jemanden beim AA telefonisch erreichen kann und mich dann dort erkundigen kann, ob der Ex-Arbeitgeber dem AA überhaupt den Betrag überwiesen hat (so wäre nämlich mein Vorgehen).

    Der Anwalt ist wie gesagt im Urlaub und ist auch leider nicht sonderlich gut erreichbar. Bin halt nur ein kleiner Fall und zudem habe ich keinen Rechtsschutz und dem Anwalt habe ich damals 500€ als Pauschale für die Kündigungschutzklage gezahlt, der Rechtsstreit /Vergleich ist ja jetzt beendet. Weiß nicht, ob der Anwalt mir überhaupt nochmal eine kostenlose Auskunft zu den jetzigen Schreiben gibt.

    Wie gesagt, ich habe kein Problem dem Staat (in Form der Arbeitsagentur) das Geld zurückzuzahlen. Habe die Arbeitsagentur ja auch informiert und eine Kopie des Vergleichs zugesendet.

    Der Ex-Arbeitgeber wusste ja auch bescheid, dass ich für den Monat Arbeitslosengeld erhalten habe und dass er den Differenzbetrag der AA schuldet, hätte er diesen Betrag dann abgezogen von der nachträglich Gehaltszahlung an mich, würde jetzt auch keine Forderung bestehen.

    In meinen Augen hat der Ex-Arbeitgeber mit purer Absicht gehandelt, er wusste, dass ich Arbeitslosengeld bezogen habe und wurde auch nachweislich durch die AA informiert (habe ein weitergeleitetes Schreiben der AA an Ex-Arbeitgeber damals erhalten, aus dem hervorgeht, dass Betrag X einzubehalten ist und an die AA übergeht). Den Differenzbetrag hätte er mir dann ja überweisen können (wenn er auf der anderen Seite den restlichen Betrag ans AA überweist).

    Ich möchte dem Ex-Arbeitgeber nicht die Genugtuung geben, ihm jetzt auch nochmal eine vierstellige Summe zurückzuzahlen, er war ja informiert.

    Danke für alle Meinungen zu meinem Thema. Bewegt mich alles sehr, gerade jetzt an den Feiertagen würde ich lieber das schöne Wetter genießen als mich mit so was rumzuärgern.

    - - - - - - - - - - Beitrag nachträglich erweitert - - - - - - - - - -

    hallo @vaGem, das hört sich gut an und wäre schön - wenn ich das erstmal ignorieren könnte und auf weitere Mahnungen warten dürfte. (Ich zitiere mal von einer Seite die ich gefunden habe (Drei Mahnungen sind Pflicht? Von wegen! Die Pflicht zum geduldigen Verschicken mehrerer Mahnungen hat es in Wirklichkeit nie gegeben.) Quelle: https://www.akademie.de/wissen/richtig-mahnen

    Ich bin da allerdings wie schon geschrieben an einen Soziopathen (Ex-Arbeitgeber=geisteskrank) geraten, der geil darauf ist und der alle Zeit der Welt opfern würde um mir möglichst großflächig zu schaden.

    Der hat mir bereits im Schreiben (welches ich erst am Samstag erhalten habe) mit der Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids gedroht (mit einer Frist bis zum 24.04 - also Mittwoch).

    Im Internet habe ich noch folgendes gefunden:

    Bevor der gerichtliche Mahnbescheid beantragt wird, sollten bezüglich des vorgerichtlichen Mahnverfahrens folgende Bedingungen erfüllt sein:

    Die Forderung sollte durch einen Vertrag, eine Rechnung oder vergleichbare Schriftstücke beweisbar quantifiziert sein. (er wird hier einfach vorlegen, dass er mir das Gehalt überwiesen hat - von der Arbeitsagentur weiß er, dass ich Arbeitslosengeld für den besagten Monat erhalten habe).

    Der Aufenthaltsort des Schuldners sollte bekannt sein, sonst hat die Zustellung eines Mahnbescheides keinen Erfolg. (meine Adresse hat sich nicht geändert und ist dem Ex-Arbeitgeber bekannt)

    Der Schuldner sollte mindestens einmal unter Fristsetzung gemahnt und in Zahlungsverzug gesetzt worden sein. (ich weiß nicht ob das am Samstag erhaltene, einzige Schreiben bereits ausreicht?)

    In der letzten Mahnung vor der Erwirkung des gerichtlichen Mahnverfahrens sollten Sie mit der Einleitung gerichtlicher Schritte drohen. (mir wurde wie gesagt, direkt im ersten am Samstag erhaltenen Schreiben direkt mit dem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht)
    Quelle: Voraussetzungen f?r einen Mahnverfahren
    Ich habe das Schreiben nicht per Einschreiben bekommen sondern als normale Post mit Briefmarke. Der Ex-Arbeitgeber wird behaupten, dass er mir das mit einem Zeugen zugestellt hat > so schätze ich den ein, das wird der bringen!
    Geändert von €uRoM@§t€r (21.04.2019 um 11:41 Uhr)

  11. #7
    Junior Avatar von vaGem
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    Nochmal,
    den Ex wurde rechtskräftig vom Gericht zur Zahlung deines Gehalts verdonnert.
    Das kann er nicht wieder zurückfordern.
    Die AA hat dir ein Teil des Gehaltes für diesen Monat gezahlt.
    Die dürfen es zurückfordern da doppelte Leistung bezogen wurde.

    Du lässt dich schnell verunsichern und einschüchtern.
    Früher wärst du ein gefundenes fressen für mich als AG gewesen.

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  13. #8
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    @vaGem du hast Recht, ich war sehr verunsichert, aber eine Drohung (gerichtlicher Mahnbescheid) ist ja jetzt auch nicht ohne - habe keine Lust das ich einen SCHUFA Eintrag oder ähnliches bekomme.

    Spoiler ausklappen
    den Ex wurde rechtskräftig vom Gericht zur Zahlung deines Gehalts verdonnert.
    Das kann er nicht wieder zurückfordern.
    Die AA hat dir ein Teil des Gehaltes für diesen Monat gezahlt.
    Die dürfen es zurückfordern da doppelte Leistung bezogen wurde.
    Die AA wird es von mir nicht zurückfordern, sondern vom Ex-Arbeitgeber, weißt du ob er das dann von mir zurückfordern darf (wenn er das der Arbeitsagentur überweist?)


    Ich habe es übrigends so gemacht, dass ich heute meinen Anwalt nochmal kontaktiert habe (der hat gelacht als ich das Schreiben vom Ex-Arbeitgeber vorgelesen habe und meinte ein gerichtlicher Mahnbescheid würde mich im schlimmsten Fall 2-3€ kosten. Außerdem meinte der Anwalt, dass er ein Schreiben aufgelegt hat an den Ex-Arbeitgeber (nach dem Motto "wenn überhaupt was überwiesen wird, dann abzgl. der nicht ausgezahlten Fahrtkosten und das AA wird diesbezüglich kontaktiert und als Gegenleistung hat der Mandant das Arbeitszeugnis nicht bekommen").

    Ich habe dann auch noch bei der Arbeitsagentur angerufen, die waren ausgesprochen freundlich, haben gesagt, dass ich denen nix schulde und das die den Ex-Arbeitgeber kontaktiert haben, der allerdings keine Rückmeldung gegeben hat und auch der AA nix überwiesen hat. Die leiten mir auch den Schriftverkehr zwischen AA und Ex-Arbeitgeber per Post weiter, habe darum gebeten - sehr nett!)

    Ich werde also erstmal nix zahlen und abwarten. Meine Pflicht habe ich getan (Arbeitsamt rechtzeitig informiert und mein Anwalt hat ein Schreiben aufgelegt)

  14. #9
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
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    Das Arbeitsamt fordert immer zuviel gezahlte Leistungen zurück, allerdings haben sie dazu nur ein Jahr Zeit.
    Dein Arbeitgeber wurde zur Nachzahlung verdonnert und hat darauf 0,0000000000% Recht darauf das du irgendwas zurückzahlst. Das ist einfach nur Schikane seinerseits und du lässt dir das auch noch alles gefallen wie mit dem Arbeitszeugnis.
    Klage dein Arbeitszeugnis ein wenn er auf Fristen nicht reagiert und dazu brauchst du auch keinen Anwalt, kannst dich vorm Arbeitsgericht selber vertreten.

    Lass dir doch von diesen Ex-Arschloch nicht auf der Nase rumtanzen....
    Einzig und allein das Arbeitsamt hat Ansprüche auf Rückzahlungen das zuviel gezahlten ALG1...


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  16. #10
    Junior
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    Die Sache ist halt, dass ich keinen Rechtsschutz habe und leider ein absoluter Laie auf dem rechtlichen Gebiet bin :/ mit dem Arbeitszeugnis muss ich auch sagen, dass mein Anwalt da irgendwie luschig reagiert mit seinen Fristsetzungen (der Ex-Arbeitgeber hat sich einfach über jede Frist hinweggesetzt)... Na gut, habe dem Anwalt wie gesagt auch nur eine Pauschale für das Kündigungsschutzverfahren gezahlt und der hat andere größere Fälle...

    Wenn das Arbeitsamt eine Forderung geschickt hätte, hätte ich denen das zurückgezahlt. Die meinen jetzt aber, dass die von mir kein Geld wollen, sondern mein Ex-Arbeitgeber denen das zahlen muss!

    Die Frage ist, wenn der Ex-Arbeitgeber dem Arbeitsamt das Arbeitslosengeld zurückzahlt, muss ich dann dem Ex-Arbeitgeber die Leistung zurückzahlen? Habe mit dem Anwalt nur 5 Minuten gesprochen und den Rest der Woche ist er im Urlaub (er hat mich auch schon drauf hingewiesen, dass die Pauschale so langsam ausgereizt ist und er nur für Arbeitszeugnis+Fahrtkosten hinterher ist). Das der Ex-Arbeitgeber da nicht locker lässt und immer noch stresst konnte ja keiner ahnen.

    Fakt ist, dass ich dem Ex-Arbeitgeber vorerst nix zurückzahle. Trotzdem kann ich nicht ruhig schlafen wenn da jetzt ein gerichtlicher Mahnbescheid etc. kommt, habe keinen Bock auf SCHUFA Eintrag oder ähnliches... Hoffe ihr versteht das.

    @Jana-Maria wenn es so ist, dass der Ex-Arbeitgeber 0,0% ein Recht darauf hat, dass ich dem was zurückzahlen muss, wäre ja super bist du dir da sicher? Auch wenn der dem Arbeitsamt das zurückzahlt?

    Vielen Dank an alle für eure Hilfe!

  17. #11
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
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    Die Frage ist wo das Geld gelandet ist was eigentlich dem Arbeitsamt zustehen würde.
    Der wird sich weigern dem Arbeitsamt auch nur 1 Cent zu zahlen wenn er das gesamte Gehalt auf dein Konto überwiesen hat.
    Also wird sich das Arbeitsamt später oder früher bei dir melden und das Geld von dir zurückfordern.

    Theoritisch kann auch das Arbeitsamt Geld von deinen Ex-Arbeitgeber einklagen aber der wird sich das dann später bei dir dann zurecht wieder zurückholen können.
    Klär das mit dem Arbeitsamt wenn das Geld anstatt auf ihr Konto auf deines gewandert ist, dann werden die es von dir zurückfordern. Dann hat der Ex-Arbeitgeber auch keine Chance an Geld zu kommen über einen Mahnbescheid.


  18. #12
    Junior
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    Der Fall ist von 2018. Ich habe damals eine fristlose Kündigung bekommen (daraufhin meinerseits Kündigungsschutzklage eingereicht und arbeitslos gemeldet).

    Ich habe auch noch ein Schreiben vom Arbeitsamt vorliegen, die haben mir das Schreiben, welches an meinen Ex-Arbeitgeber gerichtet war weitergeleitet. In dem Schreiben steht,

    [...] Sollte ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis anerkannt oder festgestellt werden, teilen Sie mir bitte umgehend Art, Höhe und Zahlungszeitraum mit. Anschließend erhalten Sie von mir die Mitteilung, ob und in welchem Umfang ein übergegangener Anspruch vorliegt. Bis dahin leisten Sie bitte keine Zahlungen an Herrn XXX oder dessen Bevollmächtigten.

    Das Schreiben hat der Ex-Arbeitgeber erhalten
    , als ich meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten habe (musste dem Arbeitsamt eine schrifliche Stellungnahme schreiben, sonst hätte ich bei einer fristlosen Kündigung kein Anspruch auf Auszahlung gehabt.)

    Nach mehreren Verzögerungen (Ex-Arbeitgeber hat den Prozess/Vergleich immer wieder hinausgezögert), gab es dann Anfang 2019 endlich den Termin beim Arbeitsgericht.

    Der erzielte Vergleich besagt wörtlich folgendes

    1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund wirksamer Eigenkündigung des Klägers (ich) vom XX zum XX sein Ende gefunden hat.
    2. Die Parteien sind sich ferner darüber einig, dass die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom XXX gegenstandslos ist und aus der Kündigung vom XX der Beklagten keinerlei Rechte mehr hergeleitet werden.
    3. Damit ist dieser Rechtsstreit XXX erledigt.
    Nach dem Vergleich habe ich das Arbeitsamt informiert (Kopie des Vergleichs zugeschickt). Habe dann wenige Tage später vom Arbeitsamt einen Brief bekommen, in welchem wörtlich steht:

    Sehr geehrter Herr XXX,

    Für die Zeit vom XXX bis XXX wurde Arbeitslosengeld nach §blabla wie folgt gezahlt:

    Leistungsbetrag: X.XXX,XX

    Dieser Betrag ist von den vom Arbeitgeber zu erfüllenden Ansprüchen einzubehalten und an mich zu überweisen.
    Bitte beachten Sie, dass Sie vorerst keine Zahlung zu leisten haben. Falls ihr ehemaliger Arbeitgeber den obigen Betrag nicht überweist, erhalten Sie zur gegebener Zeit eine entsprechende Mitteilung.
    Ich habe also alles weitergeleitet ans Amt. Im Telefonat heute morgen meinte eine Sachbearbeiterin, das ich dem Amt nix schulde und das die auch den Ex-Arbeitgeber kontaktiert hätten, der aber keine Rückmeldung gegeben hätte. Die schicken mir den Schriftverkehr netterweise per Post zu. Die Dame am Telefon meinte auch, dass der Ex-Arbeitgeber ja sogar aufgefordert wurde vom Amt keine Zahlung an mich zu tätigen. Das musste er dann aber doch durch das Gerichtsverfahren ;-)

    Wie gesagt werde ich nix überweisen vorerst, ist aber dennoch ne ungewisse Sache alles.

    PS: hätte kein Problem dem Arbeitsamt was zurückzuzahlen, aber dem Ex-Arbeitgeber der sich über alle Fristen hinwegsetzt (siehe mein Arbeitszeugnis+ nicht erhaltene Fahrtkosten) und der mir mit einem derart dreisten Schreiben ankommt (inkl. Drohung mit gerichtlichen Mahnverfahren wenn der Betrag nicht innerhalb von wenigen Tagen überwiesen wird) möchte ich ungern Folge leisten.
    Geändert von €uRoM@§t€r (23.04.2019 um 20:07 Uhr)

  19. #13
    Junior Avatar von vaGem
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    Mich wundert es das dein Anwalt sein Honorar nicht
    auch noch von deinem Ex eingefordert hat. Selbst bei
    einem Vergleich sollte er sein Honorar dem Ex dazurechnen.
    Da hat wohl dein Anwalt geschlafen.

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