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Thema: Wem gehört der PKW

  1. #1
    Junior
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    Wem gehört der PKW

    Auf der Zulassungbescheinigung Teil 2 Steht unter 4c:

    Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.

    Jetzt frage ich mich wer ist der Eigentümer?


    https://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung


    Wenn ich das lese gehört der PKW dem der den Kaufvertrag unterschrieben hat.

    http://www.frag-einen-anwalt.de/Wer-...---f32851.html

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  3. #2
    Better with Bacon Avatar von Trisumat
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    Keine ganz so einfache Geschichte.

    Aber grundsätzlich gilt, der Besitzer des KFZ ist im Kraftfahrzeugbrief namentlich hinterlegt.
    Im Zweifelsfall muss der vermeintliche „echte Besitzer“ den Kauf des Fahrzeugs anhand des Kaufvertrages + Zahlungsnachweis beweisen können.

    Kann also durchaus sein, dass nur durch ein Gericht der „echte Besitzer“ ermittelt werden kann.
    Was ist rot und stört beim Kauen ?
    Ein Backstein

  4. #3
    Senior Avatar von Hakkep3t3r
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    Inhaber kann jeder sein der eine Zulassung besitzt.

    Eigentümer ist der, der den Wagen gekauft hat. Also somit im Kaufvertrag steht. Wenn ein Auto auf Raten gekauft wird, gehört das Auto auch bis zur letzten Rate der Bank.
    Geändert von Hakkep3t3r (11.07.2015 um 19:49 Uhr)

  5. #4
    Better with Bacon Avatar von Trisumat
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    Das ist richtig, in dem Fall bekommt der Käufer aber den Brief auch erst nach Zahlung der letzten Rate ausgehändigt.
    Was ist rot und stört beim Kauen ?
    Ein Backstein

  6. #5
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
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    Da du jedes Auto versichern musst, ist es der über den die Versicherung läuft.
    Ganz einfach.


  7. #6
    Junior Avatar von vaGem
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    Bei dieser Antwort ging es um die Frage "Sie kauft Auto, Er wird als Halter eingetragen (Versicherung, Steuern etc. bezahlt er)

    Ist ein Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB) vereinbart oder findet eine Sicherungsübereignung zu Gunsten der finanzierenden Bank statt, bleibt der Verkäufer bzw. die Bank bis zur Zahlung der letzten Rate Eigentümer des Autos.

    Ist kein Eigentumsvorbehalt/Sicherungsübereugnung vereinbart, wird der Verkäufer Ihnen als Käufer laut Kaufvertrag das Auto übereignen, sodass Sie alleiniger Eigentümer werden. Hieran ändert sich grundsätzlich auch nichts, wenn Ihr Freund als Halter eingetragen wird, denn die Haltereigenschaft begründet kein Eigentum (sondern wird lediglich als Indiz hierfür gewertet, was Sie aber durch den Kauf- und Darlehensvertrag auf Ihren Namen widerlegen können).

    Einfach gesagt: Das Auto gehört rechtlich gesehen dem Verkäufer, bis er es Ihnen aufgrund des Kaufvertrages übergibt (bzw. bei Eigentumsvorbehalt/Sicherungsübereignung bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises). Anschließend gehört es rechtlich gesehen zunächst Ihnen, wobei Sie aber natürlich mit Ihrem Freund auch gemeinschaftliches Eigentum vereinbaren können - dann würde das Auto Ihnen beiden gemeinsam gehören.
    @Mara, das stimmt so nicht, früher war das mal so, aber da gab es noch den guten alten Fahrzeugbrief, da galt es eingetragender Name = Besitzer
    Jetzt(Zulassnungsbescheinigung Teil II) muss man mit einem Kaufvertrag die Besitzverhältnisse Nachweisen, Name im Kaufvertrag = Besitzer

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