Ein Strafbefehl wird von der Staatsanwaltschaft dann beantragt, wenn der Sachverhalt einfach ist und die Staatsanwaltschaft eine Hauptverhandlung vor Gericht nicht für erforderlich erachtet (§ 407 StPO). Durch Strafbefehl dürfen nur bestimmte Rechtsfolgen der Tat festgesetzt werden,
wobei es sich meist um eine Geldstrafe handelt, eventuell verbunden mit einem Fahrverbot oder der Entziehung der Fahrerlaubnis.
Ein Strafbefehl kann aber auch auf Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr lauten, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird und der Beschuldigte einen Verteidiger hat.