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Thema: Was droht den Nutzern von stream4k? Alternative?

  1. #1
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    Was droht den Nutzern von stream4k? Alternative?

    Hallo Leute,

    Mich würde mal interessieren, was die aktuelle Situation von stream4k für die ehemaligen Nutzer mit sich bringt.

    Wird es wie bei CS eine Ermittlung und Strafverfahren mit sich bringen oder ist es gesetzliche Grauzone?

    LG Timo
    Geändert von timo981 (24.04.2016 um 13:50 Uhr)

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  3. #2
    Senior Avatar von maz
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    Da Aksana klar schrieb, das nichts geloggt wurde und zudem alles gecryptet war, sollte keinem Nutzer was passieren.
    Machbar wäre eine Strafverfolgung über Paypal, da sie das Konto anscheinend eingefrohren haben. Aber die Polizei hat sowieso viel mehr Interesse an den Betreibern als den Nutzern. Die Seite war ausserdem so aufgebaut, das man glaubhaft behaupten kann, man dachte das alles legal sei. So viel Dummheit geht wohl durch
    Also nur kein Stress
    Geändert von maz (24.04.2016 um 13:19 Uhr)

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  5. #3
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
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    Ihr habt euch noch nie mit Sky angelegt, die gehen auch rabiat gegen die Nutzer von Cardsharing vor.
    Wer mit PayPal per Realdaten gezahlt hat der sollte sich nicht zu sicher fühlen das da nix kommt.

    Hier gilt eindeutig nichtmehr: Dummheit schützt vor Strafe nicht.
    Geändert von Jana-Maria (24.04.2016 um 14:11 Uhr)


  6. #4
    Senior Avatar von maz
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    Ich bin mir sicher, das du es als Anwalt recht schwer hast, zu beweisen, das der Angeklagte wusste, dass er was illegales gemacht hat. Schliesslich könnte ja wirklich jemand so was anbieten (Ja klar, der Preis von 5 Euro ist seltsam tief ). So wie ich S4K in Erinnerung habe (habe das Angebot genutzt) sah alles aus wie wenns ein seriöser Anbieter wäre. Und du kannst keinen verknacken für das nutzen eines im nicht bekannten illegalen Angebots. Zumindest nicht, wenn es nicht eindeutig sowas ist. (Bei Börse eine Software für nen Tausender zu über einen OCH laden, ist ganz was anderes Ebenso das erwähnte Cardsharing im eigentlichen Sinne mit einer Dreambox. Dort weiss der Nutzer ganz klar, das er Cardsharing betreibt. Das hat bei stream4k ja soweit ich weiss nicht direkt wo gestanden)

    Ich will damit nicht sagen, das die Paypal Zahler 100% aus dem Schneider sind, nur das sie im Falle eines Prozesses zumindest Chancen haben und nicht mit jahrelangem Knast rechnen müssen.
    Geändert von maz (24.04.2016 um 14:16 Uhr)

  7. #5
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
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    Nach Card-Sharing-Urteil: Sky hat illegales Streaming im Visier - DIGITALFERNSEHEN.de

    Übrigens müssen nicht nur Anbieter mit Konsequenzen rechnen: Im konkreten Fall wurde der Täter ausdrücklich wegen „gemeinschaftlich begangenen Computerbetrugs“ verurteilt – und gemeinschaftlich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass auch die Nutzung der Angebote illegal war.
    Bei Kino.to war das Urteil nicht so ausgeleht sondern nur auf "gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke" und da liegt der Unterschied. Hätten die Richer damals gesagt auch die Nutzung von Kino.to wäre schon illigal, wären auch die Nutzer drangekommen so wie es die Staatsanwaltschalft bei duckload.com in Erwähnung gezogen hat und dann die PayPal-Zahler ranwollte.
    Geändert von Jana-Maria (24.04.2016 um 14:20 Uhr)


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  9. #6
    JulianHB
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    Da bin ich ja mal gespannt.

  10. #7
    Senior Avatar von maz
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    Das war aber eben Cardsharing im eigentlichen Sinn. Du lädst dir auf deine Enigma, Dreambox ... einen Emu drauf und bist dir absolut bewusst was du tust (oder volkommen verblödet ) Dort kann man schlecht sagen, das man keine Ahnung hatte.

    Der Artikel den du verlinkt hast, sagt aber kein Wort dazu, ob Streamer bestraft würden
    Eine Entwicklung, die auch Sky, das seine Angebote im Online- und on-Demand-Bereich verstärkt ausbaut, mit Sorge registriert. So beobachte Rudloff, "dass auch die kriminelle Szene – im Übrigen europaweit – zunehmend auf Streaming-Technologien setzt. Und deren illegales Treiben gilt es mit größtmöglicher Entschlossenheit zu bekämpfen. Wir werden hier genauso wie beim Card-Sharing sowohl mit technischen als auch rechtlichen Maßnahmen reagieren." Das Urteil des Landgerichts Verden, das diese Art von Maßnahmen der Informations- und Kommunikationskriminalität zuordnet, stärke Sky dabei den Rücken.
    a) Es stärkt den Rücken heisst noch lange nicht das irgendwas gewonnen wäre. b) Es ist wie gesagt unklar ob es die Streamer auch treffen würde.

  11. #8
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    muss nicht erstmal bewiesen werden ob man das Angebot überhaupt genutzt hat ?
    also ich habe die 5 Euro für den "Premium Forum Zugang" gespendet ?!?

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  13. #9
    VIP Team Avatar von Unlimiter
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    Der Vergleich hinkt extrem. Das Nutzen und Verwenden von Emulatoren ist legal. Patentverletzungen gibt es hierbei maximal bei der Herstellung intakter Geräte die ein System emulieren. Das Vervielfältigen und Nutzen von Roms ist (sofern es die Lizenz nicht erlaubt bzw. diese noch gültig ist) jedoch illegal.

    Bei Sky Cardsharing gilt das Folgende bzgl. der Illegalität:

    Ja, und zwar sowohl für den Cardsharing-Betreiber als auch für den Cardsharing-Nutzer.

    Das Anbieten von Cardsharing-Zugängen ist als gewerbsmäßiger Computerbetrug nach § 263a Abs. 1, 2, § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB strafbar und zieht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren nach sich.

    Ebenso liegt eine Strafbarkeit nach § 202a StGB wegen des Ausspähens von Daten vor. Rechtsfolge ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

    Auch das Urhebergesetz und das ZKDSG (Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten) sehen Strafbarkeiten für diese Fälle vor:
    § 95a Abs. 3 UrhG bestraft zahlreiche Handlungen im Zusammenhang mit sogenannten Umgehungsvorrichtungen. § 95a Abs. 1 und 2 UrhG bestraft im Zusammenhang mit § 108b Abs. 1 Nr. 1 UrhG die Umgehung wirksamer technischer Schutzmaßnahmen.

    Die §§ 3, 4 und 5 des ZKDSG wiederum behandeln die Fälle des Einsatzes von Umgehungsvorrichtungen zur unerlaubten Nutzung zugangskontrollierter Dienste.
    Cardsharing

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  15. #10
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
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    Das ist richtig, es wird als Stream ausgeliefert und es stand nirgends was von Cardsharing. Aber im Grunde ist das auch nix weiter als klassisches Cardsharing, nur halt das man keinen Reciever dazu braucht.
    Woher kommt das Signal das die TV-Karten im Server weiterleiten? Kommen die Signale nicht vom klassichen Cardsharing via N-Lines? Dreambox an die TV-Karten im Server angeschlossen, Signal wird nochmal encodiert und dann an die Nutzer weitergeleitet.

    Es ist wahrscheinlich niemanden aufgefallen aber wenn im Liveticker schon 1:0 stand war das 1:0 bei stream4k erst nach ca. 30-60 sek zu sehen. Also wurden die Streams vorher encodiert und zeitversetzt übertragen. Was darauf schließen lässt höchtwahrscheinlich die Orginalsignale von Dreamboxen etc. kamen. Glaube kaum das am Serverstandort paar Satelliten angebracht waren.

    Und da wären wieder beim klassichen Cardsharing. Glaube das würde jeder technikversierte Richter genauso sehen und da müsste den Nutzer schon klar wenn man eine solche Seite aufruft da stimmt was nicht.

    Aber zum technischen Ablauf kann sich nur Askana äußern und das wird er 100% nicht tun. Wäre ja auch dumm.
    Geändert von Jana-Maria (24.04.2016 um 14:44 Uhr) Grund: Rechtschreibung heute fail, sorry


  16. #11
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    Der Punkt ist, dass nicht die Emulation, ja nicht mal die Decodierung der Daten ansich das Hauptproblem wäre. Viel mehr ist es, dass man als Nutzer "technische Schutzmaßnahmen" umgeht (via Modifizierung des Anbieters), was daraufhin wieder diesen Punkt greifen lässt "Einsatzes von Umgehungsvorrichtungen zur unerlaubten Nutzung zugangskontrollierter Dienste".

    Ich habe (noch) nichts gelesen, dass die alleinige Emulation des Systems strafbar wäre (solange für den eigenen Einsatz). Das würde dann wieder mit einem Patent oder einer Lizenz in Verbindung stehen.
    Geändert von Unlimiter (24.04.2016 um 14:51 Uhr)

  17. #12
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    Zitat Zitat von Jana-Maria Beitrag anzeigen
    Das ist richtig, es wird als Stream ausgeliefert und es stand nirgends was von Cardsharing. Aber im Grunde ist das auch nix weiter als klassisches Cardsharing, nur halt das man keinen Reciever dazu braucht.
    Woher kommt das Sigbal das die TV-Karten im Server weiterleiten? Kommen die Signale nicht vom klassichen Cardsharing via N-Lines? Dreambox an die TV-Karten im Server angeschlossen, Signal wird nochmal encodiert und dann an die Nutzer weitergeleitet.

    Es ist wahrscheinlich niemanden aufgefallen aber wenn im Liveticker schon 1:0 stand war das 1:0 bei stream4k erst nach ca. 30-60 sek zu sehen. Also wurden die Streams vorher encodiert und zeitversetzt übertragen. Was darauf schließen lässt höchtwahrscheinlich die Orginalsignale von Dreamboxen etc. kamen. Glaube kaum das am Serverstandort paar Satelliten angebracht waren.

    Und da wären wieder beim klassichen Cardsharing. Glaube das würde jeder technikversierte Richter genauso sehen und da müsste den Nutzer schon klar wenn man eine solche Seite aufruft da stimmt was nicht.

    Aber zum technischen Ablauf kann sich nur Askana äußern und das wird er 100% nicht tun. Wäre ja auch dumm.

    Das sehe ich etwas anders!

    Bei Cardsharing begeht jeder Nutzer Betrug indem er das verschlüsselte Signal mit einem nicht legalen Schlüssel knackt. Dadurch macht sich der Nutzer strafbar.

    Bei S4K wurde das die Verschlüsselung bereits auf dem Server entfernt und die Nutzer haben nur gestreamt!

  18. #13
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    Ändert nichts an der Tatsache, dass du als Nutzer ein Hilfsmittel eingesetzt hast, das die Schutzmaßnahmen umgeht.

    Wenn ich heute an die Daten eines Servers kommen möchte und selbst zu dumm dafür bin mir Zugang zu verschaffen, mir deswegen einen Hacker organisiere, der alles macht und mir die bloßen unverschlüsselten Daten liefert, so werde ich immer noch einer Straftat bezichtigt, obwohl der direkte Hack nicht von mir durchgeführt wurde.

    Sämtliche Leute die einen Zugang erworben haben, haben die Nutzungsbedingungen akzeptiert, der bei Nutzung des Dienstes eine Umgehung des Kontrollsystems durchführt. Dementsprechend bleibt es eine Straftat die den Einsatz von Umgehungsmaßnahmen inkludiert.

  19. #14
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    Ich meinte gar nie das der Emu illegal ist. Mir gings darum, dass der Cardsharing Nutzer Systembedingt weiss, was er da macht, nämlich eine Skycard sharren. Das weiss der S4K Nutzer nicht. Man kann es höchstens annehmen. Es könnte ja auch ein völlig legaler Reseller sein

    Aber so oder so, nicht wissen schützt nicht! Aber es mildert das Strafmass erheblich. Und das wiederum schützt schon. Sky hat auch kein Interesse sehr teure Gerichtsverfahren zu führen um von paar wenigen Endkunden paar (hundert) Euro zu bekommen. Und eben, Geld jemandem zu überweisen ohne Gegenleistung ist so gesehen auch nicht verboten. Ich darf auch jedem bekannten Verbrecher Geld schicken soweit ich weiss. (Nur nicht den Terroristen). Ich würde mir nicht in die Hose machen, wenn mein Paypal Konto mit dem von S4K verbunden wäre.

    Edit: Ich schreib hier nur wie ich sehe, wie Sky wirklich auf sowas reagiert weiss ich natürlich auch nicht.
    Geändert von maz (24.04.2016 um 15:04 Uhr)

  20. #15
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    Und ich habe erklärt, dass die eigentliche Emulation nicht das gegebene Problem wäre. Selbst wenn sie nicht "vorliegen" würde. Das Problem ist (ohne weiter auf technische Gegebenheiten zu achten) das Teilen eines Zungangs und das ist bei bei den meisten Diensten der Fall. Das findet sich auch in dieser Form in den AGBs wieder.

    Sprich selbst wenn der Nutzer wissen würde, dass modifizierte Hardware eingesetzt wird verstößt dies noch nicht gegen die AGBs. Erst die einheitliche Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen (sprich, wenn ich nicht meine eigenen Daten eingebe - weil ich diese NIE erhalten habe) ist ein Indiz, wenn nicht sogar Beweis für die Straftat.

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    maz

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