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Thema: Was droht den Nutzern von stream4k? Alternative?

  1. #16
    Senior Avatar von maz
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    Da geb ich dir völlig recht, das ist wohl der Tatbestand, für den die aus dem Artikel bestraft wurden.
    Aus dem Artikel, der ja frisch ist, geht auch hervor, das wohl noch kein Verfahren gegen einen Streamdienst verhandelt wurde.
    Also ist das meiste spekulation wie wer bestrafft wird oder eben nicht.

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  3. #17
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    Heißt es also wenn man Aksana vertrauen kann und man per Bitcoin bezahlt hat, ist man eigentlich fein raus?

  4. #18
    Senior Avatar von maz
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    Ihr braucht euch keinerlei Sorgen zu machen bzgl. eurer Sicherheit!
    Wer mit Bitcoins und PSC bezahlt hat der braucht sich überhaupt keine Gedanken zu machen!
    Beides direkt von S4K. Ich denke das reicht als Antwort oder?

  5. #19
    Junior Avatar von cocodoc
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    Wenn ihr so Angst habt dann nutzt nicht so ein Service.Würde ich mal sagen !

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    maz

  7. #20
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
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    Nein, wer noch PayPal bei solchen Angeboten nutzt soll sich bitte davon fernhalten.
    Wenn man schon keine Bitcoins will, dann sollte man zumindest PSC nutzen.

    PayPal ist einfach unsicher für Szene-Sachen.


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  9. #21
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    Zitat Zitat von cocodoc Beitrag anzeigen
    Wenn ihr so Angst habt dann nutzt nicht so ein Service.Würde ich mal sagen !
    Es geht hier eigentlich nicht um Angst. Sondern ob es sich bei S4K um Streaming oder einer Art Cardsharing handelte.

  10. #22
    Junior Avatar von cocodoc
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    Und die paar € mehr die man mehr bezahlt fürs exchangen Wayne drauf mal erhlich !

    Würde Paypal nicht nutzen grade für sowas nicht

  11. #23
    VIP Team Avatar von Unlimiter
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    Zitat Zitat von mazleu Beitrag anzeigen
    Aus dem Artikel, der ja frisch ist, geht auch hervor, das wohl noch kein Verfahren gegen einen Streamdienst verhandelt wurde.
    Ich sehe das so:

    Standard-Streaming: Film/Serie liegt auf einem Share-Hoster. Kunde sieht sich über Share-Hoster die Serie an. Er umgeht dabei nicht die Zugangsmechanismen der eigentliche Dienstleistung (sagen wir mal Netflix oder RTL-New etc.), sondern maximal die des Share-Hosters. Das ist aber irrelevant für die verfielfältigte Datei.

    Streaming bei Sky: Selbst unter der Annahme, dass es am Ende nur noch zu einem Stream beim Endverbraucher kommt, so verwendet der ganze Prozess die Umgehung der Zugangsmechanismen und das darf in dieser Form so ausgelegt werden. Egal ob direkt oder indirekte Handlung. Dementsprechend stellt es einen anderen Tatbestand dar. Man könnte sicher dasselbe auch für Netzflix und RTL-New etc. machen, sprich "Account-Sharing" würde auf dieselbe Sache hinsausgehen wie "Cardsharing". Ob nun ein eigener Server bereit stehen würde, der sich zum Netflixangebot connected und zulässt, dass über ihn mehrere Filme gleichzeitig gesehen werden, oder aber die User sich direkt zu Netflix mit einen Account verbinden, wäre dabei unerheblich. Das ist jetzt nur ein Bsp. (wer Netflix nutzt weiß, dass man mit einem Profil immer nur einen Film/eine Serie sehen kann und nicht mehrere parallel).

  12. #24
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    An unlimter:

    Aber dann würde sich der Nutzer bei der Nutzung von den ganzen sky-streams die in schlechter Qualität im Netz verfügbar sind auch strafbar machen. Aber das soll laut dem bekannten Medien Anwalt Solmecke nicht der Fall sein. Oder sehe ich da etwas falsch?

    Quelle: https://youtu.be/Isk5cLakjn8

  13. #25
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    Ich finde, der springende Punkt wurde von Baumkuchen aufgeführt.
    Für eine Strafverfolgung besteht zwar der Verdacht, aber der Verdacht allein reicht ja nicht aus, um jemanden zu verknacken.
    Hier muss ja ganz klar bewiesen werden, dass man dieses Angebot genutzt hat und da lt. Aussagen von Aksana nichts geloggt wurde, wird dies ziemlich schwer. Ansonsten wären ja auch boerse.to-User schon dran, denen man das illegale Runterladen ja auch erstmal nachweisen muss. So ist aber jeder nur da, um sich über Videspiele, Musik, Filme und Serien zu unterhalten. Das Forum bietet ja noch viel mehr.
    Das könnte man jetzt sogar auf die Box runterbrechen.

    Es kann also sein, dass gegen die Paypal-Nutzer ermittelt wird. Aber ich bin sicher, die Ermittlungen führen ins Leere.

    Wenn ermittelt wird, stehen erstmal Aksana und der User, der für das VoD zuständig war, im Fokus. Denn wie schon erwähnt, man will die Quelle.


    Edit: @timo981
    Kommt ganz darauf an, ob du nur schaust oder auch weiterverbreitest. Nur schauen ist im Endeffekt nichts Anderes, als Streams, die auf kinox.to verlinken. Lädst du runter und wieder hoch (Peer2peer) sieht die Sache wieder anders aus. Betrifft aber S4K nicht. Nicht immer nur einem Anwalt vertrauen. Für das bloße Anschauen gibt es noch keine klare Rechtssprechung und auch keine deutschen Präzidenzfälle.
    Geändert von Darren (24.04.2016 um 17:04 Uhr)

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  15. #26
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    Zitat Zitat von timo981 Beitrag anzeigen
    An unlimter:

    Aber dann würde sich der Nutzer bei der Nutzung von den ganzen sky-streams die in schlechter Qualität im Netz verfügbar sind auch strafbar machen.
    Hab mir das Video angesehen. Und kann dazu Folgendes sagen: Solmeke spricht hier ja die kostenlosen Sky-Streams an. Ist das strafbar? Solmeke sagt "seiner Meinung nach" ist es legal. Wie sieht aber die Realität aus?

    Nehmen wir dazu gleich mal wieder diesen Artikel zur Hand: Sky: Prozesse gegen Cardsharing-Betreiber und -Nutzer - DIGITALFERNSEHEN.de . Wichtig ist hier vor allem dieser Satz.

    Dabei stellte das Gericht fest, dass die Cardsharing-Fälle im Einverständnis mit den Nutzern der illegalen Angebote erfolgt seien, weshalb nun auch diesen rechtliche Verfahren drohen. Erste Verurteilungen von Nutzern seien dabei bereits erfolgt.
    Jetzt könnte man sagen: Wenn ich mir eine Streamseite suche die mehrere Kanäle anbietet, darunter auch Sky und das zudem kostenlos (von mir aus auch ohne Nutzungsbedingungen) und keiner Installation von weiterer Software, dann ist der Nutzer nicht zwangsläufig damit einverstanden. Da ist der Interpretationsspielraum etwas offen.

    Wenn ich jedoch für einen Dienst bezahle, erwarte ich mir eine bestimmte Leistung die erbracht wird. In dem Sinne erwarte ich mir hier ein funktionierendes Sky-Programm über einen 3.Anbieter. Dementsprechend stimme ich also diesen Nutzungsbedingungen "vertraglich" zu. Wie man weiß sind Kaufverträge/Mietverträge ja gültig (auch ohne die Übergabe einer Rechnung). Demzufolge kann hier sehr wohl, auch ohne Interpretationsfreiraum, das Gesetz geltend gemacht werden.

    - - - - - - - - - - Beitrag nachträglich erweitert - - - - - - - - - -

    Man sollte sich übrigens nicht immer nur darauf verlassen wegen des "Streamens" eine mögliche Strafe (nicht) zu bekommen. Viel wichtiger ist "Wie kam ich zu dem Stream" und "Was musste ich dafür tun". Je mehr man dafür tun muss, um an etwas zu gelangen desto mehr Angriffsfläche liefert man den "Hütern von Gesetz und Ordnung" bzw. den "Das is aber meins"- Leuten

  16. #27
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    Am Ende wird man sehen was rauskommt.
    Spekulationen bringen ja nix.

    Man wird eventuell bei istreams.to schneller sehen was gegen die Nutzer rauskommt.


  17. #28
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    Ich würde gar nicht von Spekulationen sprechen. Bei Bezahlungen von eindeutigen Diensten kann man jemanden packen. Die Frage ist viel mehr, ob sie sich jemanden greifen, oder aber "Vom Winde verweht" spielen. Und dann ist auch die Frage der verwertbaren Beweise. Immerhin gibt es da wieder den Unterschied zwischen einer Schenkung und einer Zahlung für bestimmten Zweck. Bestes Beispiel sind die lieben Hausfrauen bei SpiegelBest, die nur Geld spendeten, mit dem wieder neue Ebooks gekauft werden konnten. Auch wenn man den tatsächlichen Verwendungsgrund nicht kannte, gab es trotzdem eins aufs Näschen.

    Am Ende spielt dann eben eine Mischung aus Indizien, Beweisen und natürlich Geschick von Kläger und Verteidiger eine maßgebliche Rolle - ach und nicht zu vergessen, der Wille die Leute auch wirklich zu fassen (Nutzer).

  18. #29
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    Das wilde spekulieren bringt doch nix. Es bleibt abzuwarten.

    Streitereien sorgen doch nur dafür, dass der Thread irgendwann dicht gemacht wird.

  19. #30
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    Hier streitet doch niemand . Das nennt sich Informationsbeschaffung und Auswertung. Es schafft viel mehr offene Fragen, als dass es welche löst, aber mit viel Glück sieht auch einmal der ein oder andere Anwalt, Richter , etc. vorbei und greift die Fragen bei einem Prozess auf .

    Wir leisten hier also einen Dienst!

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