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Thema: Verstoß Btmg

  1. #1
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    Unhappy Verstoß Btmg

    Hallo,

    ein Freund und ich haben vor zwei jahren mal etwas g im Internet bestellt. Jetzt vor kurzem wurde der Händler erwischt, und mein Kumpel, an den wir bestellt hatten, bekam heute ein Brief wegen Vorladung. Wir hatten zwei mal bestellt, an dem Datum was auf dem Brief steht waren es aber nur maximal 2g. Wir hatten dann nen Monat später noch was vom gleichen bestellt, aber wenn man es durch zwei teilt, dann sind wir noch grade so im bereich der Geringen Menge (in BW sind das ca. 6g). Ansonsten knapp drüber.

    Vorladung ist am nächsten Dienstag, die wissen zwar nichts von mir, gehe aber trotzdem hin, weil ich meinen Freund nicht im Stich lasse.

    Was soll ich tun?

    Danke im Vorraus!

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  3. #2
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    Ehrlich währt am längsten. Die Polizei ist nicht dumm. Auch wenn sie absichtlich den Eindruck vermitteln.

    Erklären und gut. Wegen den 8g macht sich doch keiner heiß. Aussage machen und gut. Vorher jedoch noch einen Anwalt konsultieren.

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  5. #3
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    Ihr solltet beide gar nicht erst bei der Vorladung erscheinen, aus Nettigkeit kann dein Freund auf der Wache auch anrufen und den Termin absagen. Der Hoch ambitionierte Polizei Beamte kann euch nämlich ganz schnell die Wörter im Mund umdrehen, und dann reißt ihr euch beide nur tiefer in die *******. Also ohne Anwalt geht man nicht zur Polizei.

    Und bevor hier Moralapostel auftauchen:

    1. Kann man nicht gezwungen werden mit der Polizei zu kooperieren, nur wenn Briefe der Staatsanwaltschaft im Briefkasten landen sollte man sich langsam aber sicher einen Anwalt nehmen.
    2. Wird das Verfahren bei der geringen Menge eh eingestellt.
    3. Spreche aus eigener Erfahrung. Ging zwar nie um irgendwelche Drogen Einkäufe im Internet, aber bis jetzt hat es immer geklappt .

    Und fürs nächste Mal merkt euch, nichts auf RL Adresse ordern, sondern einen Toten Briefkasten besorgen . Die Verkäufer können ihre Verkaufslisten gut nutzen zum verhandeln mit der Staatsanwaltschaft. Dieses, "wir löschen alle Adressen direkt nach Versenden der Ware" können die sich auch aufschreiben zusammenrollen und dahin schieben wo die Sonne nicht scheint...

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  7. #4
    Captain Jack Sparrow Avatar von Checcker
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    Dem stimme ich nur zu sowie jeder vernünftige Anwalt. Zu einer Vorladung der Polizei sollte man niemals hingehen. Hier kann auch nichts passieren. In den meisten Fällen belastet man sich hier nur selbst oder andere insofern man nicht ein wenig Ahnung vom deutschen Recht hat.

    Kannst entweder anrufen und mitteilen das du deine Aussage verweigerst oder in dem Schreiben auf der Rückseite ankreuzen das du von deinem Recht die Aussage zu verweigern gebrauchst machst.

    Es ist auch oft so dass, sobald die Polizei überhaupt erst einen Beschuldigten vorlädt, Sie nichts gegen dich in der Hand haben und weitere Beweise sammeln müssen sonst wäre dieser Schritt nicht notwendig und es könnte sofort Anklage erhoben werden oder ein Strafbefehl verschickt werden (gegen den man aber auch Einspruch erheben kann).

    Das scheint mir auch so in deinem Fall. Nur weil Sie deine Adresse haben und einen Zusammenhang vermuten heißt das noch lange nicht das du dort Drogen bestellt hast das muss schon bewiesen werden was Sie mit deiner Aussage oder deinem Geständnis dann tun könnten. Und wäre es eine Menge die nicht mehr als "geringe Menge" gezählt wird, was soweit ich noch weiß erst ab 500 G / THC Gehalt von 7% der Fall ist, hätten der Staatsanwalt eine Wohnungsdurchsuchung veranlasst.

    Selbst wenn der Händler mitteilt er hätte dir Drogen geschickt genügt das ebenfalls noch nicht für eine Verurteilung auch wenn in diesem Fall seine Aussage mehr gewichtet wird da er sich dadurch selbst belastet. Hier kann dann aber mit einem Anwalt eine vernünftige Strategie zurecht gelegt werden um dies zu wiederlegen.

    Ist halt einfach auch oft so das die meisten wie du ja offensichtlich auch schon leicht in Panik geraten sobald eine Vorladung eingetroffen ist und dann lieber eine Aussage machen oder ggfs. sogar direkt ein Geständnis ablegen weil Sie denken die Polizei hätte schon genug in der Hand gegen einen. Genau das ist ja auch oft Sinn und Zweck einer Vorladung (für Beschuldigte)

    Wie auch schon erwähnt erst wenn eine Vorladung vom Staatsanwalt kommt sollte man zum Anwalt und zusammen mit diesem eine Aussage verfassen. Selbige gilt allerdings auch für die Polizei. Wer unbedingt dazu Stellung nehmen will sollte dies über einen Anwalt tun.
    Geändert von Checcker (14.05.2018 um 17:12 Uhr)

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  9. #5
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    Würdet ihr rein Rechtlich sagen, dass es funktioniert, wenn man es durch zwei teilt? Weil dann hatte jeder von uns nur eine geringe Menge

    - - - - - - - - - - Beitrag nachträglich erweitert - - - - - - - - - -

    Wir waren damals übrigens beide knapp unter 18, kann uns das vielleicht noch weiter helfen?

  10. #6
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    Nein, beschuldigt ist nur derjenige welcher auf dem Schreiben betitelt ist. Wenn du da jetzt auftauchst und sagst das 50% der bestellten Ware dir gehört haben, begehst du automatisch ein Schuldeingeständnis.

    Gut, viel passieren würde da wahrscheinlich nicht, aber es kam schon des öfteren vor das z.B. die nächste MPU Stelle darüber informiert wurde, was auch für die Polizei in deren teilweise verdrehten Weltsicht legitim erscheint, und dann fing der Spaß für die offiziell Entlasteten erst richtig an. Die MPU wird nämlich auch gerne als "Ersatzstrafe" bei Verstößen gegen das BtMG eingesetzt die von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurden...

    Die Polizei kann eh nur eure Aussage aufnehmen und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, die können euch keine Deals anbieten oder Versprechungen geben, das kann einzig und alleine die Staatsanwaltschaft.

    Also, zu Hause sitzen bleiben und auf den Brief der Staatsanwaltschaft warten, entweder das Verfahren wird eingestellt oder Ihr müsst euch einen Anwalt besorgen.

  11. #7
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    Zitat Zitat von throwaway123 Beitrag anzeigen
    Würdet ihr rein Rechtlich sagen, dass es funktioniert, wenn man es durch zwei teilt? Weil dann hatte jeder von uns nur eine geringe Menge

    - - - - - - - - - - Beitrag nachträglich erweitert - - - - - - - - - -

    Wir waren damals übrigens beide knapp unter 18, kann uns das vielleicht noch weiter helfen?
    Lass stecken, durch 2 teilt da niemand was. Im Gegenteil, da schlägt die Polilei noch was drauf und dann beweise mal das Gegenteil.

    und ja, ihr könnt getrost die Aussage verweigern. Müsst auch nicht erscheinen. Jedoch bedenkt, dass es damit nicht als erledigt zu betrachten ist.

  12. #8
    Captain Jack Sparrow Avatar von Checcker
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    Keine Ahnung musst du ein Anwalt fragen.

    Frage mich nur wieso du überhaupt etwas zugeben willst was dir nicht bewiesen werden kann oder noch nicht bewiesen wurde.

    Sowas auszuprobieren oder leihen zu fragen halte ich für mehr als fraglich. Wenn du unbedingt bestraft werden willst, geh halt hin und tätige deine Aussage. Ansonsten...

    Kann dir nur dringend dazu raten keinerlei Aussage zu tätigen wozu du auch nicht verpflichtet bist und selbst bei einer Verurteilung darf dir dies nicht zu deinen ungunsten ausgelegt werden.

    Hast also keinerlei Nachteil wenn du die Aussage verweigerst es kann dir nur schaden.


    @UDG ich denken schon das es in diesem Falls erledigt sein wird, dafür wäre jegliche Aufwand zu groß bei diesem geringen vergehen.
    Geändert von Checcker (14.05.2018 um 17:44 Uhr)

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  14. #9
    VIP Team Avatar von manitos
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    [ironie]Frag mal in deinem Freundekreis rum, wer noch dabei wäre und sich bei der Polizei meldet, dann wird die Strafe durch nochmehr Leute geteilt.[/ironie]
    Nein mal im Ernst, die Strafe wird wahrscheinlich viel höher für alle Beteiligten ausfallen, wenn mehre Leute beteiligt sind.
    Dein Kumpel soll halt die zu erwartene geringe Geldstrafe bezahlen und du bezahlst halt einen Teil.
    Und natürlich keine mündliche Aussage machen, einfach schriftlich die Tat zugeben.

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  16. #10
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    In knast kommt ihr nicht habt mal keine angst wird 100% ne geldstrafe oder sozialstunden

    War bei mir ne geldstrafe 200€ hab mir damals
    Für 20€ amphetamin bestellt

  17. #11
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    Also wenn du sagst, dass du was abgenommen hast, wird dein Freund noch wegen Handeltreibens und du wegen des Kaufes dran genommen.

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    udg

  19. #12
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    Zitat Zitat von BigC Beitrag anzeigen
    Der Hoch ambitionierte Polizei Beamte kann euch nämlich ganz schnell die Wörter im Mund umdrehen, und dann reißt ihr euch beide nur tiefer in die *******.
    Es wird alles aufgeschrieben und kannst alles durchlesen, falls etwas nicht stimmen sollte kannst du verlangen es zu bearbeiten bzw. nicht zu unterschreiben.

    Wegen so was kleinem sollte man kooperativ sein, kleine Geldstrafe und gut ist.

    Zitat Zitat von Checcker Beitrag anzeigen
    Nur weil Sie deine Adresse haben und einen Zusammenhang vermuten heißt das noch lange nicht das du dort Drogen bestellt hast das muss schon bewiesen werden was Sie mit deiner Aussage oder deinem Geständnis dann tun könnten.
    Falsch. Der Dealer selbst hat die Adressen abgespeichert, somit ist es kein Indiz sondern Beweismittel.

    Das versuchen zu widerlegen mit einem guten Anwalt würde die Kosten um etwa ein 10-20x faches übersteigen.
    Geändert von WeeD (14.05.2018 um 22:51 Uhr)

  20. #13
    Manduladers
    Gast
    Zitat Zitat von WeeD Beitrag anzeigen
    Es wird alles aufgeschrieben und kannst alles durchlesen, falls etwas nicht stimmen sollte kannst du verlangen es zu bearbeiten bzw. nicht zu unterschreiben.

    Wegen so was kleinem sollte man kooperativ sein, kleine Geldstrafe und gut ist.



    Falsch. Der Dealer selbst hat die Adressen abgespeichert, somit ist es kein Indiz sondern Beweismittel.

    Das versuchen zu widerlegen mit einem guten Anwalt würde die Kosten um etwa ein 10-20x faches übersteigen.
    wegen das bisschen wird er nur ne Geldstrafe bekommen Bzw weiss ja nicht wie "Dick Seine Akte ist" aber wen er maximal nur 3 Anzeigen am Hut, hat und noch Kein BTMG eintrag wird es zu 99% ne geldstrafe sein
    am besten einfach zu der Vorladung gehen und den beamten sagen das die die Drogen einfach nur austesten wollten (auf ner party oder was auch immer) dann wird die strafe eventuell noch geringer.

    Aber wie gesagt ich bin damals nicht zur vorladung gegangen weil ich arbeiten musste und hatte noch kein BTMG eintrag und das wurde Am ende schließlich nur eine geldstrafe

    wen es eine geldstrafe wird könnt ihr eurem kumpel ja etwas unterstützen ich meine ihr habt es ja auf sein namen bestellt und er muss dafür einstecken..

  21. #14
    badloader
    Gast
    Was ist denn hier los? Hier wird einem doch tatsächlich geraten kooperativ zu sein? Wie krass seid ihr denn drauf?
    Mich macht das völlig fertig, dass einem geraten wird zu kooperieren. Ich kann's nicht fassen.


    Generell:

    1. Man kooperiert nur, wenn der Anwalt es sagt
    2. Man redet nur, wenn der Anwalt es sagt
    3. Man holt sich einen Anwalt erst, wenn der Staatsanwalt schreibt

    Schlussfolgerung: Ohne Brief vom Staatsanwalt, reagiert man nicht. Wenn der Brief kommen sollte, reagiert nur mein Anwalt. Ich schweige, immer!


    Auf den Fall bezogen:

    Wieso zum Teufel gebe ich zu, dass jemand auf meinen Briefkasten Drogen versendet hat, wenn weder die Drogen bewiesen sind, noch dass ich es war, der sie raus geholt oder bestellt hat? Ist euch eigentlich klar, was ihr dem armen Kerl da ratet?

    1. Bei mir kamen nie Drogen an!
    2. Den Mann, der mich auf eine Liste geschrieben hat kenne ich nicht, der hat meinen Namen vielleicht aus dem Telefonbuch?!
    3. Mein Briefkasten ist frei zugänglich. Ich wache dort nicht Tag und Nach wer was hinein wirft, oder raus holt.


    Und ich wiederhole noch einmal:

    Völlig egal welcher Vorwurf, ich antworte niemals(!) der Polizei. Ich antworte nur dem Staatsanwalt und nur durch meinen Anwalt.

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  23. #15
    Junior
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    Zitat Zitat von badloader Beitrag anzeigen
    Was ist denn hier los? Hier wird einem doch tatsächlich geraten kooperativ zu sein? Wie krass seid ihr denn drauf?
    Man ratet aber wegene einer KLEINIGKEIT es schlimmstenfalls so weit zu kommen, dass man einen Anwalt braucht.

    Zitat Zitat von badloader Beitrag anzeigen
    3. Man holt sich einen Anwalt erst, wenn der Staatsanwalt schreibt

    Schlussfolgerung: Ohne Brief vom Staatsanwalt, reagiert man nicht. Wenn der Brief kommen sollte, reagiert nur mein Anwalt. Ich schweige, immer!
    Klasse Rat! Dich möchte ich sehen, wenn du mal angehalten wirst, schau dann bloss nicht auf den Boden

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