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Thema: Verstoß Btmg

  1. #16
    badloader
    Gast
    Zitat Zitat von WeeD Beitrag anzeigen
    Man ratet aber wegene einer KLEINIGKEIT es schlimmstenfalls so weit zu kommen, dass man einen Anwalt braucht.
    Rechtsschutzversicherung regelt. Wenn er die nicht hat, zahlt er eben eine kurze Beratung aus eigener Tasche. Ich würde auf jeden Fall nichts zugeben ohne Anwalt. Wieso sollte er es auch direkt zugeben? Macht gar keinen Sinn!

    Zitat Zitat von WeeD Beitrag anzeigen
    Klasse Rat! Dich möchte ich sehen, wenn du mal angehalten wirst, schau dann bloss nicht auf den Boden
    Du weißt genau, dass es in diesem Zusammenhang was anderes ist. Und ganz ehrlich, auch hier muss man nichts zugeben. Man sagt einfach nichts zu der Sache. Man unterschreibt nichts und man gibt nichts zu. Geht alles auch noch im Nachgang.

    PS: Wenn ich das so lese und darüber nachdenke, wird mir klar, dass wir hier über Grauzone und illegales schreiben. Da gibt es nur eine Reaktion auf Leute die sogar dazu raten schnell um zu fallen: site purge - Sonst bin ich der nächste auf eurer Liste.

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  3. #17
    Junior
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    Zitat Zitat von badloader Beitrag anzeigen
    Rechtsschutzversicherung regelt. Wenn er die nicht hat, zahlt er eben eine kurze Beratung aus eigener Tasche. Ich würde auf jeden Fall nichts zugeben ohne Anwalt. Wieso sollte er es auch direkt zugeben? Macht gar keinen Sinn!
    Für die absolut keine RSV aufkommt, da vorsätzliche Straftat. GRANDIOSER RAT

    Zitat Zitat von badloader Beitrag anzeigen
    Du weißt genau, dass es in diesem Zusammenhang was anderes ist. Und ganz ehrlich, auch hier muss man nichts zugeben. Man sagt einfach nichts zu der Sache. Man unterschreibt nichts und man gibt nichts zu. Geht alles auch noch im Nachgang.
    Du wirst nirgends finden, dass ich gesagt habe man solle Sachen zugeben. Kooperativ sein bedeutet, sich anhören und falls die Sachen stimmen, "Ja" sagen. Falls nicht, nichts sagen oder verneinen. Selbst bereits zur Polizei zu gehen kann als kooperativ betrachtet werden.

    Auch die Kooperation wird daraufhin bewertet, womit dann die Strafe wesentlich geringer ausfallen wird.
    Geändert von WeeD (18.05.2018 um 15:42 Uhr)

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  5. #18
    badloader
    Gast
    Du hast recht, mein Fehler. RSV macht keinen Sinn. Ich bin hier so durch den Wind, dass ich Unsinn geschrieben habe.
    Ich bleibe trotzdem dabei: Ohne Anwalt gebe ich gar nichts zu! Und diesem Fall erst recht nicht.

    Zitat Zitat von WeeD Beitrag anzeigen
    und falls die Sachen stimmen, "Ja" sagen.
    Kapier ich nicht. Wenn ich "ja" sage, gebe ich es doch zu. Wo ist der Unterschied?

    Man kann natürlich zur Polizei auch gehen und nichts sagen. Ich bezweifel, dass es was bringt.

  6. #19
    Junior
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    Zitat Zitat von badloader Beitrag anzeigen
    Kapier ich nicht. Wenn ich "ja" sage, gebe ich es doch zu. Wo ist der Unterschied?

    Man kann natürlich zur Polizei auch gehen und nichts sagen. Ich bezweifel, dass es was bringt.
    Die legen dir Beweise vor, zugeben in diesem Fall wäre dann "Ich brauche das Gras um es weiterzuverkaufen", was selbstverständlich absolut dumm ist.

    Ein "Ja, ich habe das Gras erhalten um es mal auszutesten" kann auch als "zugeben" betrachtet werden, ich würde dies eher als "bestätigen" kategorisieren, da wie gesagt die Beweise bereits vorhanden sind. Dieses "bestätigen" wird als kooperativ betrachet und wird die Strafe immens mildern, vorallem falls noch keine Einträge vorhanden. Jeglicher Anwalt würde dir das gleiche sagen bei diesem lächerlichen Fall. Aber selbstverständlich würden hier einige bis nach Den Haag klagen wegen 200 Euro Strafe.

  7. #20
    Manduladers
    Gast
    Zitat Zitat von badloader Beitrag anzeigen
    Was ist denn hier los? Hier wird einem doch tatsächlich geraten kooperativ zu sein? Wie krass seid ihr denn drauf?
    Mich macht das völlig fertig, dass einem geraten wird zu kooperieren. Ich kann's nicht fassen.


    Generell:

    1. Man kooperiert nur, wenn der Anwalt es sagt
    2. Man redet nur, wenn der Anwalt es sagt
    3. Man holt sich einen Anwalt erst, wenn der Staatsanwalt schreibt

    Schlussfolgerung: Ohne Brief vom Staatsanwalt, reagiert man nicht. Wenn der Brief kommen sollte, reagiert nur mein Anwalt. Ich schweige, immer!


    Auf den Fall bezogen:

    Wieso zum Teufel gebe ich zu, dass jemand auf meinen Briefkasten Drogen versendet hat, wenn weder die Drogen bewiesen sind, noch dass ich es war, der sie raus geholt oder bestellt hat? Ist euch eigentlich klar, was ihr dem armen Kerl da ratet?

    1. Bei mir kamen nie Drogen an!
    2. Den Mann, der mich auf eine Liste geschrieben hat kenne ich nicht, der hat meinen Namen vielleicht aus dem Telefonbuch?!
    3. Mein Briefkasten ist frei zugänglich. Ich wache dort nicht Tag und Nach wer was hinein wirft, oder raus holt.


    Und ich wiederhole noch einmal:

    Völlig egal welcher Vorwurf, ich antworte niemals(!) der Polizei. Ich antworte nur dem Staatsanwalt und nur durch meinen Anwalt.
    aber Hauptsache ihr ratet im direkt zum anwalt laufen das ist kein Weltuntergang wegen ein paar gram! da kann man Ruig zu den bullen laufen die werden dir schon nicht ins bein schießen und kriegst ne geringe strafe weil du ("Genau") Kooperativ warst und dein Fehler eingesehen hast das wird sich Dan auch so die staatsanwaltschaft denken ich würde erst bei nem Schweren verbrechen nicht zu den bullen gehen betrug und so weiter.
    aber na gut kannst auch den zettel in die Mülltonne werfen... ist eigentlich egal was man macht wen seine akte nicht dick ist wird da eh nix großes passieren

    aber wegen einen paar Gram direkt zum anwalt? Lachhaft

    Was mir auch in den kopf Herumgeistert er könnte ja behaupten das jemand sein Briefkasten ausgenutzt hätte und er keine drogen nimmt Bzw er nix bestellt hat würde aber nur sinn ergeben wen er das nicht von sein internet gemacht hat denke mal der dealer hat auch die Ip gespeichert
    dann würde das mit dem anwalt sinn ergeben der würde das easy regeln

    ach steht ja oben sry
    Geändert von Manduladers (18.05.2018 um 18:21 Uhr)

  8. #21
    Junior
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    Zitat Zitat von Manduladers Beitrag anzeigen
    Was mir auch in den kopf Herumgeistert er könnte ja behaupten das jemand sein Briefkasten ausgenutzt hätte und er keine drogen nimmt Bzw er nix bestellt hat würde aber nur sinn ergeben wen er das nicht von sein internet gemacht hat denke mal der dealer hat auch die Ip gespeichert
    dann würde das mit dem anwalt sinn ergeben der würde das easy regeln
    Es wäre sicherlich recht leicht dies zu erreichen, keine Frage. ABER! das Verfahren würde eingestellt werden und nicht für unschuldig gesprochen. Dadurch würde man auf den kompletten Kosten sitzen bleiben (selbst wenn die RSV für den Fall aufkommen würde, was sie nicht tun), wie ich bereits sagte würde dies die Kosten um ein 10-20x faches erhöhen.

    Wie ich auch bereits gesagt habe, nichts neues, dass Leute hier mit ihrem Interent-Jura-Studium glänzen wollen, die Realität ist aber eine ganz andere. Aber Hauptsache schön im Internet über Rechte und was weiss ich sprechen und dann selbst nie Erfahrung mit ähnlichen Fällen gemacht zu haben.

    Ganz zu schweigen, dass bei der Aussage bei der Polizei und kooperativem Verhalten in den meisten Fällen nicht einmal vor Gericht erscheinen müsste. Das lindert nicht nur den Stressfaktor sondern auch die des Arbeitgebers falls man einen hat.

    Zusammengefasst: Die Mehrheit hier rät dazu, Kosten von 2.000 - 5.000 (locker) aufzubringen und mehrere Wochen/Monate diverse Male aussagen zu müssen für eine Strafe welche 200 Euro kosten wird (wenns hoch kommt, womöglich sogar nur Sozialstunden) und die man nach 30 Minuten erledigt hat.

    EINFACH NUR GRANDIOS
    Geändert von WeeD (18.05.2018 um 18:58 Uhr)

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  10. #22
    Manduladers
    Gast
    Zitat Zitat von WeeD Beitrag anzeigen
    Es wäre sicherlich recht leicht dies zu erreichen, keine Frage. ABER! das Verfahren würde eingestellt werden und nicht für unschuldig gesprochen. Dadurch würde man auf den kompletten Kosten sitzen bleiben (selbst wenn die RSV für den Fall aufkommen würde, was sie nicht tun), wie ich bereits sagte würde dies die Kosten um ein 10-20x faches erhöhen.

    Wie ich auch bereits gesagt habe, nichts neues, dass Leute hier mit ihrem Interent-Jura-Studium glänzen wollen, die Realität ist aber eine ganz andere. Aber Hauptsache schön im Internet über Rechte und was weiss ich sprechen und dann selbst nie Erfahrung mit ähnlichen Fällen gemacht zu haben.

    Ganz zu schweigen, dass bei der Aussage bei der Polizei und kooperativem Verhalten in den meisten Fällen nicht einmal vor Gericht erscheinen müsste. Das lindert nicht nur den Stressfaktor sondern auch die des Arbeitgebers falls man einen hat.

    Zusammengefasst: Die Mehrheit hier rät dazu, Kosten von 2.000 - 5.000 (locker) aufzubringen und mehrere Wochen/Monate diverse Male aussagen zu müssen für eine Strafe welche 200 Euro kosten wird (wenns hoch kommt, womöglich sogar nur Sozialstunden) und die man nach 30 Minuten erledigt hat.

    EINFACH NUR GRANDIOS
    naja die akte beim Arbeitgeber muss man ja nur vorlegen wen er es verlangt (wie zb Sicherheitsfirmen oder Kindergarten) aber im Normalfall verlangt das kein Arbeit gebeR,
    musste ich zumindest noch nie Vorlegen. Aber wie gesagt wen er keine fette akte hat wird da ggf nur eine geldstrafe kommen

  11. #23
    Senior Avatar von Rohrverleger
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    Ihr driftet mal wieder immer weiter vom eigentlichen Thema ab.
    Der Threadstarter selber wird ja ueberhaupt nicht beschuldigt und hoffte nur so seinem Kumpel zu helfen.
    Dies wäre allerdings absolut kontraproduktiv weil er so weder seinen Freund helfen kann sondern ihn damit sogar noch mehr belasten kann.
    Zitat Zitat von klix Beitrag anzeigen
    Also wenn du sagst, dass du was abgenommen hast, wird dein Freund noch wegen Handeltreibens und du wegen des Kaufes dran genommen.
    Genau hier liegt nämlich der Knackpunkt. In dem Moment wenn der Freund das Zeug weiterverteilt, auch wenns umsonst an den besten Freund ist gilt das vor dem Gesetz schon als illegale Weiterverbreitung(dealen). Das heisst die Strafe für den Freund würde erheblich steigen anstatt wie geplant sie zu verringern wegen kleinerer Mengen.
    Wenn der Threadstarter also seinen Freund helfen will wäre es am vernünftigsten sich einfach am Ende mit der hälfte der kosten der Strafe zu beteiligen, natuerlich nicht offiziell.

    Leider wissen wir ja nicht um was für eine Substanz es sich überhaupt gehandelt hat. Da sind die Strafen ja auch noch einmal unterschiedlich.
    Aber wenn es sich sowiso nur um eine kleine Geldstrafe handelt würder ich auch von Anwalt absehen. Dieser kostet wesentlich mehr als die z. Bsp. veranschlagten 200 Euro, dass hiesse Anwaltskosten plus warscheinlich immer noch eine Geldstrafe die dafür vielleicht etwas niedriger ausfallen würde. Aber was hilft es wenn nun die Geldstrafe auf 100 Euro runtergestetzt wird dank Anwalt wenn dieser selber mit 2 Stunden a 200 Euro schon 400 Euro kostet. Dann kostet der Spass am Ende 500 Euro anstatt der 200 Euro Strafe.
    Und diese 2 Stunden wären das absolute Minimum, also lediglich ein kurzes Vorgespräch und eine kurze Begleitung mit aufs Revier. Gut möglich dass sich da dann letztendlich noch viel mehr Stunden ansammeln, je nachdem wieviele Briefe der Anwalt noch schreibt usw.
    Geändert von Rohrverleger (18.05.2018 um 19:22 Uhr)

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  13. #24
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    Zitat Zitat von Manduladers Beitrag anzeigen
    naja die akte beim Arbeitgeber muss man ja nur vorlegen wen er es verlangt (wie zb Sicherheitsfirmen oder Kindergarten) aber im Normalfall verlangt das kein Arbeit gebeR,
    musste ich zumindest noch nie Vorlegen. Aber wie gesagt wen er keine fette akte hat wird da ggf nur eine geldstrafe kommen
    Geht ja darum, dass man Zeit freinehmen muss mit der Begründung, dass man vor Gericht erscheinen muss.

    Zitat Zitat von Rohrverleger Beitrag anzeigen
    Ihr driftet mal wieder immer weiter vom eigentlichen Thema ab.
    Der Threadstarter selber wird ja ueberhaupt nicht beschuldigt und hoffte nur so seinem Kumpel zu helfen.
    Dies wäre allerdings absolut kontraproduktiv weil er so weder seinen Freund helfen kann sondern ihn damit sogar noch mehr belasten kann.
    Kann ich so unterschreiben, ging eher von dem Fall aus, dass man direkt vom "Freund" spricht, welcher vorgeladen wurde.

  14. #25
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    Das ganze Philosophieren hier im Thread könnt ihr euch auch sparen. Der Thread Ersteller war seit dem 14.05 nicht mehr online, und sitzt jetzt Wahrscheinlich wegen den paar Gramm für die nächsten 10 Jahre bei Wasser & Brot in Iso mit anschließender Sicherheitsverwahrung...

    Kooperation mit dem Trachtenverein, Geldstrafen, illegale Weiterverbringung, Anwaltskosten... Als jemand der in seiner Jugend sehr oft mit der Polizei und Staatsanwaltschaft zutun hatte kann ich darüber nur Müde lächeln. Sechsmal Verstoß gegen das BtMG innerhalb eines Jahres, jedes mal unter 10g Cannabis und jedes mal wurde das Verfahren eingestellt, und das obwohl ich keine Aussage gemacht habe. Andererseits habe ich bei genügend Freunden erlebt wie die sich bei Ihrer Aussage nur noch tiefer in die Scheiße geritten haben.

    Wegen ein paar Gramm Weicher oder Mittlerer Drogen eröffnet heutzutage in einer Großstadt kein Staatsanwalt mehr ein Verfahren, vor allem wenn es sich um Endverbraucher und nicht um Händler dreht. Da würden die Richter ja durchdrehen wenn die noch mehr Verfahren verhandeln müssten, nur weil jemand mit ein paar Gramm zum Eigenbedarf erwischt wurde.

    ps. Das Arbeitgeber gerne das Strafregister sehen möchten, kommt Heutzutage immer häufiger vor. Gerade in großen Unternehmen gilt das inzwischen als Standart.

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  16. #26
    Manduladers
    Gast
    Zitat Zitat von BigC Beitrag anzeigen
    Das ganze Philosophieren hier im Thread könnt ihr euch auch sparen. Der Thread Ersteller war seit dem 14.05 nicht mehr online, und sitzt jetzt Wahrscheinlich wegen den paar Gramm für die nächsten 10 Jahre bei Wasser & Brot in Iso mit anschließender Sicherheitsverwahrung...

    Kooperation mit dem Trachtenverein, Geldstrafen, illegale Weiterverbringung, Anwaltskosten... Als jemand der in seiner Jugend sehr oft mit der Polizei und Staatsanwaltschaft zutun hatte kann ich darüber nur Müde lächeln. Sechsmal Verstoß gegen das BtMG innerhalb eines Jahres, jedes mal unter 10g Cannabis und jedes mal wurde das Verfahren eingestellt, und das obwohl ich keine Aussage gemacht habe. Andererseits habe ich bei genügend Freunden erlebt wie die sich bei Ihrer Aussage nur noch tiefer in die Scheiße geritten haben.

    Wegen ein paar Gramm Weicher oder Mittlerer Drogen eröffnet heutzutage in einer Großstadt kein Staatsanwalt mehr ein Verfahren, vor allem wenn es sich um Endverbraucher und nicht um Händler dreht. Da würden die Richter ja durchdrehen wenn die noch mehr Verfahren verhandeln müssten, nur weil jemand mit ein paar Gramm zum Eigenbedarf erwischt wurde.

    ps. Das Arbeitgeber gerne das Strafregister sehen möchten, kommt Heutzutage immer häufiger vor. Gerade in großen Unternehmen gilt das inzwischen als Standart.

    ja da hast du recht das Thema kann zugemacht werden

    - - - - - - - - - - Beitrag nachträglich erweitert - - - - - - - - - -

    Zitat Zitat von WeeD Beitrag anzeigen
    Geht ja darum, dass man Zeit freinehmen muss mit der Begründung, dass man vor Gericht erscheinen muss.



    Kann ich so unterschreiben, ging eher von dem Fall aus, dass man direkt vom "Freund" spricht, welcher vorgeladen wurde.

    sagst du dein arbeit geber etwa Sry cheff muss morgen urlaub nehmen weil ich mit mein kumpels saufen will? Das hat den einen scheiß zu intressieren weswegen man freinimmt hatte damals auch sozial stunden
    und einfach eine woche urlaub genommen

  17. #27
    VIP Team Avatar von RedDevil
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    Alter, es geht hier um 6gr^^ Da braucht man kein Anwalt oder sonstiges...

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  19. #28
    Junior
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    Zitat Zitat von BigC Beitrag anzeigen
    Das ganze Philosophieren hier im Thread könnt ihr euch auch sparen. Der Thread Ersteller war seit dem 14.05 nicht mehr online, und sitzt jetzt Wahrscheinlich wegen den paar Gramm für die nächsten 10 Jahre bei Wasser & Brot in Iso mit anschließender Sicherheitsverwahrung...

    Kooperation mit dem Trachtenverein, Geldstrafen, illegale Weiterverbringung, Anwaltskosten... Als jemand der in seiner Jugend sehr oft mit der Polizei und Staatsanwaltschaft zutun hatte kann ich darüber nur Müde lächeln. Sechsmal Verstoß gegen das BtMG innerhalb eines Jahres, jedes mal unter 10g Cannabis und jedes mal wurde das Verfahren eingestellt, und das obwohl ich keine Aussage gemacht habe. Andererseits habe ich bei genügend Freunden erlebt wie die sich bei Ihrer Aussage nur noch tiefer in die Scheiße geritten haben.

    Wegen ein paar Gramm Weicher oder Mittlerer Drogen eröffnet heutzutage in einer Großstadt kein Staatsanwalt mehr ein Verfahren, vor allem wenn es sich um Endverbraucher und nicht um Händler dreht. Da würden die Richter ja durchdrehen wenn die noch mehr Verfahren verhandeln müssten, nur weil jemand mit ein paar Gramm zum Eigenbedarf erwischt wurde.
    Auch hier gibts einen überaus wichtigen Unterschied, du warst Einzeltäter. Hier geht es um einen Dealer welcher hochgenommen wurde und die Daten der Kunden abgespeichert hatte. Da wird jeder Fall zu 95% eröffnet, da der Sachverhalt vorerst eindeutig ist.

    Die Antwort von RedDevil wundert mich schon ein wenig, hatte er doch zuvor den Beitrag #14 geliked worin geraten wurde einen Anwalt zu beauftragen.

    Hier mal ein Beispiel von einem dem der Besitz nicht bewiesen wurde, lediglich die Bestellungen was ich auf die schnelle gefunden habe. Darknet Bestellungen werden ohnehin selten eingestellt und wenn dann nur wegen einem Anwalt. Da geht es aber wie bereits gesagt um weitaus grössere Bestellungen als die in diesem Thread,


    Geändert von WeeD (18.05.2018 um 20:02 Uhr)

  20. #29
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    Bei 6gr wollen die nix von dir, sondern alles andere erfahren usw

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  21. #30
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    Ok, jetzt verstehe ich was du eigentlich gemeint hast. Echt praktisch wenn das BKA & Staatsanwaltschaft direkt die komplette Einkaufsliste hat, da wundert es mich auch nicht das bei 9 Bestellungen ein Verfahren eröffnet wurde und es zu einer Geldstrafe gekommen ist.

    Aber bei 2 Bestellungen, naja zumindest hier bei uns würde da nicht viel passieren. Aber ich lese auf dem Papier "Zollfahndungsamt München" also dürfte es sich auch um die Staatsanwaltschaft München handeln, da unten ticken die Uhren ja wirklich ein wenig anders als bei uns im Norden wenn es um Drogen und Strafverfolgung geht.

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