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Thema: zeugenfragebogen (Wegen Leichter körperverletzung)

  1. #1
    Manduladers
    Gast

    zeugenfragebogen (Wegen Leichter körperverletzung)

    Muss man einen zeugenfragebogen ausfüllen und ihn zurück schicken ? also ich kenn das so das man bei einer vorladung erst gar nicht hingehen muss
    mein kumpel und seine freundin hatten an dem wochende streit und er hat sie halt angeschriehen da sie ihn zum 2x eine geklatscht hatte und dabei ist er halt ausgetickt
    und da wahren auch zufällig die bullen in der nähe und sie ist halt blöder weisse rückwährts umgefallen als er sie Angeschriehen hat wir haben uns alle 3 geeinigt die ausage zu verweigern
    muss ich da irgendwie anrufen!?!

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  3. #2
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    Wenn du den Zeugenfragebogen ausfüllst kommt das einer Aussage gleich.

  4. #3
    Manduladers
    Gast
    Zitat Zitat von BigC Beitrag anzeigen
    Wenn du den Zeugenfragebogen ausfüllst kommt das einer Aussage gleich.
    war aber nicht meine frage

  5. #4
    Senior Avatar von PromillePanzer
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    Wenn ihr alle 3 die Aussage verweigert, wer hat dann die Anzeige gemacht?

  6. #5
    Manduladers
    Gast
    Zitat Zitat von PromillePanzer Beitrag anzeigen
    Wenn ihr alle 3 die Aussage verweigert, wer hat dann die Anzeige gemacht?
    die polizei wer sohnst? müsseb die ja

  7. #6
    Senior Avatar von Phil
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    Tut mir leid, aber dein Text ist mangelhaft ausgedrückt.

    Eine Zeugenaussage ergibt sich eig. dann wenn du bei der Tat anwesend warst, was die Polizei aufgenommen hat inkl. deiner Personalien.
    Sollte es eine Aussage geben, wirst du warscheinlich Post erhalten mit einer Einladung zur Aussage der Tat.

    Solltest du nichts auszusagen haben, aber du Registriert wurdest, könnte es brenslich werden.

    Zitat Zitat von Manduladers Beitrag anzeigen
    mein kumpel und seine freundin hatten an dem wochende streit und er hat sie halt angeschriehen da sie ihn zum 2x eine geklatscht hatte und dabei ist er halt ausgetickt
    Dat nennt man Beziehungsstreit. - Eine Klatsche kann individuell gesehen werden, ob er oder Sie moralisch dafür verantwortlich ist können nur beide beantworten.
    Aber bei unserer Politik ist der Mann idR. immer der angearschte (weil man frauen nicht schlägt), egal unter welcher Absicht. Kommt auf den Grund drauf an, und ob einer oder beide Alkoholisiert oder auf Drogen standen drauf an.
    Geändert von Phil (26.06.2018 um 20:40 Uhr)

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  9. #7
    Senior Avatar von PromillePanzer
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    Zitat Zitat von Manduladers Beitrag anzeigen
    die polizei wer sohnst? müsseb die ja
    Seit wann? Wenn selbst das Opfer schweigt? Was willste da Anzeigen?

  10. #8
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    Zitat Zitat von Manduladers Beitrag anzeigen
    war aber nicht meine frage
    Genau das war deine Frage... Ihr möchtet keine Aussage machen, da aber das ausfüllen eines Zeugenfragebogens einer Aussage gleichkommt, solltet ihr natürlich den Fragebogen nicht ausfüllen...

  11. #9
    Better with Bacon Avatar von Trisumat
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    Niemand kann dich zwingen eine aussage zu machen.
    Was ist rot und stört beim Kauen ?
    Ein Backstein

  12. #10
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    Zitat Zitat von Trisumat Beitrag anzeigen
    Niemand kann dich zwingen eine aussage zu machen.
    Vor Gericht schon

  13. #11
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    Dann stand man halt zu dem Zeitpunkt unter dem Einfluß von Alkohol, Drogen oder hatte Kreislauf Probleme und dadurch Wahrnehmungsstörungen, schon öfters getestet und hat jedes mal funktioniert .

    Leute seit doch mal Kreativ...

  14. #12
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    Macht doch erstmal gar nichts und wartet ab was passiert...

  15. #13
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    Zitat Zitat von awdwa Beitrag anzeigen
    Vor Gericht schon
    Nicht zwingend.

    §55 StPO

  16. #14
    Better with Bacon Avatar von Trisumat
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    Zitat Zitat von awdwa Beitrag anzeigen
    Vor Gericht schon
    Nein, der Richter kann dich vereidigen, aber wenn du nichts sagst dann sagst du nichts.
    Bestes Beispiel ist die Beate Zschäpe und der Fall der NSU Morde, die hat in den ersten 3 Jahre des Prozesses nie was dazu ausgesagt, erst 2015 hat sie aussagen getätigt aber auch nie zu den Morden sondern lediglich zu ihrer Person und den Verhältnis zwischen ihr und den beiden anderen Tätern.
    Und in dem Prozess geht es um Morde und nicht um Kleinigkeiten.

    Ich weiß, sie ist angeklagte, aber ich bin mir sicher das Zeugenaussagen ebenso wenig erzwungen werden dürfen.
    Was ist rot und stört beim Kauen ?
    Ein Backstein

  17. #15
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    § 70 Folgen unberechtigter Zeugnis- oder Eidesverweigerung

    Und Beugehaft kann ganz schnell Eklig werden, denn da landet man im Fall einer Aussageverweigerung sehr oft in der ISO Abteilung...

    Im Fall Zschäpe zieht der § 70 StPO natürlich nicht, die sitzt ja schon in U-Haft.

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