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Thema: Kündigungsschutzklage eingereicht

  1. #1
    Junior Avatar von €uRoM@§t€r
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    Kündigungsschutzklage eingereicht

    Hallo zusammen,

    ich hatte ja bereits vor einigen Tagen einen Thread eröffnet, in dem es darum ging, dass ich bei meinem Arbeitgeber eine "fristgerechte Kündigung" einreichen möchte.

    siehe auch hier >https://www.szenebox.org/73-rechtsfr...s-ende-august/

    Ich habe nun also am 30.07.2018 fristgerecht meine Kündigung eingereicht und noch am (selben!) Tag von meinem Arbeitgeber eine "fristlose Kündigung" erhalten. D.h., dass ich noch nichteinmal mein August Gehalt bekommen kann und außerdem habe ich nun Probleme Arbeitslosengeld zu erhalten (bei fristloser Kündigung).

    Die Gründe für die fristlose Kündigung sind an den Haaren herbeigezogen. Angeblich habe ich einen Termin an diesem Tag nicht wahrgenommen und damit eine Dienstpflicht verletzt. Zur Anmerkung: Der besagte Termin war kein fester Termin und ich war anderweitig beschäftigt mit anderer Arbeit und wollte außerdem noch zum Arzt (hatte ich meinem Arbeitgeber mitgeteilt und dann kurze ZEit später einen Anruf bekommen, dass ich meine fristlose Kündigung bei denen abholen darf)...

    Ich will mir das ganze jedenfalls nicht gefallen lassen, war also heute erst bei einer Gewerkschaft (bin dort allerdings kein Mitglied und habe daher keinen Anspruch auf eine Rechtsberatung - wurde mir mitgeteilt). Auch habe ich keine Rechtsschutzversicherung! Bei der Gewerkschaft wurde mir allerdings geraten, dass ich vor dem Arbeitsgericht eine "Kündigungsklage" einreichen solle, dies würde auch ohne Anwalt möglich sein.

    ICh habe heute nun also eine Kündigungsklage eingereicht. HAt jemand Erfahrung hiermit? Wie sind die Erfolgschancen (es geht mir nur um mein Augustgehalt, ich möchte dort eh nicht weiter beschäftigt sein. Habe schließlich auch eine fristgerechte Kündigung vorher mit Frist zum 31.08 eingereicht). Vielleicht hat hier jemand aus der community das schonmal durchgemacht.

    Liebe Grüße!

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  3. #2
    Junior
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    Hattest Du schon Abmahnungen im Vorfeld?

  4. #3
    Junior
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    Zitat Zitat von TeeB Beitrag anzeigen
    Hattest Du schon Abmahnungen im Vorfeld?
    Nein, das habe ich auch beim Arbeitsgericht angegeben in der Kündigungsschutzklage. Dort steht geschrieben: "Eine einschlägige Abmahnung habe ich nicht erhalten. Die Kündigung ist nicht durch Gründe, die in meiner Person oder meinem Verhalten liegen bedingt. [...]"

  5. #4
    Junior Avatar von pr0ton
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    Selbst wenn, Abmahnungen greifen erst dann als Kündigungsgrund, wenn zu ein und dem selben Vergehen mehrere Abmahnungen ausgeprochen wurden. Selbst dann, ist es ab kein Garant.

    Wenn man sich das so durchliest, dann fragt man sich schon, wie du es so lange in der Firma ausgehalten hast. Ich denke deine Erfolgschancen stehen recht gut, da die Fristlose Kündigung in der Regel als Gegenstandslos gewertet wird.
    Just pr0ton.....


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  7. #5
    Alter Mann Avatar von Grey
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    Sollten keine gravierenden Vergehen deinerseits passiert sein, welche eine fristlose Kündigung rechtfertigen, solltest du dir keinen Kopf machen.
    Hab etwas ähnliches vor Jahren erlebt & über die Klage mein Geld erhalten.
    Das wird sich zwar nun hinziehen (Überlastete Gerichte), aber am Ende wirst du als "Sieger" hervorgehen.
    Da kann man nur hoffen das du den August auch ohne das angesprochene Gehalt überstehen wirst.
    Schwäche zeigen ist eine Stärke!

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  9. #6
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    Avatar von €uRoM@§t€r
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    Danke für eure aufmunternden Worte! Ich sehe mich hier auch absolut im Recht und hoffe nicht, dass sich das ganze lange hinzieht (da ich ab September für mehrere Monate im Ausland bin -Reise). Die Reise war ja auch der ursprüngliche Grund der Kündigung meinerseits.

    Die Reisezeit wurde aber beim Arbeitsgericht berücksichtigt und in die Klage wurde vermerkt und darum gebeten , dass ein "Gütetermin noch im August terminiert werden sollte". Hängt natürlich von den Kapazitäten des Richters ab.

    Übrigens in der erhaltenen fristlosen Kündigung steht "aufgrund Ihres heutigen Verhaltens entlasse ich sie fristlos, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Auf unseren Anruf hin, warum Sie die Arbeit nicht fortsetzen, haben Sie geäußert, dass sie zwar Zeit hätten, aber um 15 Uhr einen Arzttermin hätten, da sie die restliche Woche krank sein. Dieses Verhalten stellt eine grobe Pflichtverletzung dar, die diese fristlose Kündigung zur Folge hat."

    Zum Hintergrund: Am 30.08 (Montag) hatte ich starke Rückenschmerzen und in der Mittagspause bei der Arbeit angekündigt zum Arzt zu gehen.

    Beim Arzt angekommen, musste ich jedoch feststellen, dass der Dr. im Urlaub ist und ich musste daher zur Vertretung gehen. Dort bin ich dann auch gewesen und musste festellen, dass die Praxis erst wieder um 15 Uhr öffnet.

    Ich habe dann einen Anruf erhalten, dass ich meine Arbeit wieder aufnehmen müsse, ich habe denen gesagt, dass es mir nicht möglcih ist aufgrund der Schmerzen und ich das beim Arzt abchecken lasse. Da die Praxis erst wieder um 15 Uhr öffnet, müsse ich solange warten und kann daher erst nach 15 Uhr eine AU einreichen. Dies habe ich meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Kurze Zeit später habe ich nochmal einen Anruf vom Arbeitgeber bekommen, dass ich meine Kündigung nun abholen darf. Zu dem Zeitpunkt wusste ich nicht, dass es sich um eine fristlose Kündigung handelte.

  10. #7
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    Mal ganz ehrlich... So ganz kaufe ich Dir Deine Geschichte nicht ab. Ich denke, dass Dein angespanntes Arbeitsverhältnis nicht nur einseitig beim AG begründet ist. Zufällig an dem Tag, an dem Du die Kündigung abgibst kommen heftige Rückenschmerzen? Alles klar.
    Geändert von TeeB (01.08.2018 um 13:22 Uhr)

  11. #8
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    Zitat Zitat von TeeB Beitrag anzeigen
    Mal ganz ehrlich... So ganz kaufe ich Dir Deine Geschichte nicht ab. Ich denke, dass Dein angespanntes Arbeitsverhältnis nicht nur einseitig beim AG begründet ist. Zufällig an dem Tag, an dem Du die Kündigung abgibst kommen heftige Rückenschmerzen? Alles klar.
    Ok, vielleicht waren die Rückenschmerzen psychosomatisch? Das tut ja auch nichts zur Sache, wenn ich von einem Arzt bestätigt bekomme, dass ich Arbeitsunfähig bin, sollte das ausreichen oder nicht? Und ja, die Schmerzen hatten natürlich mit dem angespannten Arbeitsverhältnis zutun.

  12. #9
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    Nun ja, Du wirst ja sehen, was bei Deiner Kündigungsklage auf den Tisch kommt. Ich vermute mal ganz stark, dass er was in der Hand hat. Ansonsten würde er sich den ganzen Aufwand sicherlich sparen. Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück.

  13. #10
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    Zitat Zitat von TeeB Beitrag anzeigen
    Nun ja, Du wirst ja sehen, was bei Deiner Kündigungsklage auf den Tisch kommt. Ich vermute mal ganz stark, dass er was in der Hand hat. Ansonsten würde er sich den ganzen Aufwand sicherlich sparen. Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück.
    Danke dir! An Aufwand hat mein (Ex)-Arbeitgeber lediglich die fristlose Kündigung ausgestellt. Keine Abmahnung - garnix...
    Ich habe die Kündigungsklage erst heute aufgegeben, vielleicht lässt sich eine außergerichtliche Einigung erzielen (es geht mir nur um ein Monatsgehalt).

    Habe gerade nochmal gesehen, dass die Rechtspflegerin einen Formfehler gemacht hat. Beim Kündigungsdatum hatte sie 31.08.2017 anstatt 2018 geschrieben Ich werde morgen nochmal zum Arbeitsgericht hingehen und auf den Fehler hinweisen und hoffe, dass das schnellstmöglich geändert wird.

  14. #11
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    Ich kann dir nur raten einen Anwalt zu nehmen. Ich habe aktuell auch Stress mit meinem Arbeitgeber und habe mir einen Anwalt genommen. Zum Glück habe ich eine Rechtsschutzversicherung aber auch ohen würde ich schauen das ich nen Anwalt ranziehe. Allein um vor Gericht nicht alleine zu stehen. Dein Arbeitgeber wird sich defintiv auch einen Anwalt nehmen wenn es zum Arbeitsgericht geht.

    Trotzdem viel Glück

  15. #12
    Junior Avatar von pr0ton
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    Ich weiß ja nicht was Euromaster verdient aber ob es sich bei ihm wirklich lohnt einen Anwalt hinzuzuziehen ohne Rechtschutz weiß ich nicht. Nicht das am Ende das erstrittene Gehalt direkt zum Anwalt als Honorar wandert .
    Just pr0ton.....


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  17. #13
    Junior
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    Zitat Zitat von pr0ton Beitrag anzeigen
    Ich weiß ja nicht was Euromaster verdient aber ob es sich bei ihm wirklich lohnt einen Anwalt hinzuzuziehen ohne Rechtschutz weiß ich nicht. Nicht das am Ende das erstrittene Gehalt direkt zum Anwalt als Honorar wandert .
    Ich habe leider keinen Rechtsschutz und bin auch leider (noch) nicht in einer Gewerkschaft, d.h. ich muss den Anwalt selber zahlen.

    Wenn ich arbeitslos bin, wird mir denke ich Prozesskostenhilfe gewährt.

    Unten ein Artikel aus der Zeitschrift "Stiftung Finanztest - so viel kostet ein Streit" vom 30.07.2018. Die Tabelle ist interessant dort sind Leistungen und Preise

    https://www.test.de/Recht-bekommen-G...52822-5352840/

    Ich denke, dass falls es doch zum Prozess kommt und keine außergerichtliche Lösung gefunden wird, ich ca. 800 € zahlen muss (selbst bei einem positiven Ausgang für mich, da Arbeitsgericht einen Sonderfall darstellt.)

    Ungefähr das doppelte (also 1.600 €) wäre mein Monatsgehalt, ich würde also Gewinn erzielen und hätte eine negative und vollkommen haltlose "fristlose Kündigung" abgewendet.

    Also die Anwaltskosten von 800€ wären jetzt meine Berechnung (wie gesagt ohne Rechtsschutz). Ist das realistisch oder habe ich falsch gerechnet?

  18. #14
    Junior Avatar von pr0ton
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    Was ich dir aus Erfahrung sagen kann ist folgendes:

    Für das Erstgespräch beim Anwalt legst du kann 250 Euro auf den Tisch. Die restlichen Kosten berechnen sich natürlich nach Aufwand, Dauer etc., wobei ich davon ausgehe das die 800 Euro realistisch sind, aber natürlich auch von Anwalt zu Anwalt unterscheiden können.

    Soweit ich weiß, kann man bei der ARAG eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung abschließen, informiere ich am besten mal dazu

    Gruß,
    Just pr0ton.....


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  20. #15
    Junior
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    Zitat Zitat von pr0ton Beitrag anzeigen
    Was ich dir aus Erfahrung sagen kann ist folgendes:

    Für das Erstgespräch beim Anwalt legst du kann 250 Euro auf den Tisch. Die restlichen Kosten berechnen sich natürlich nach Aufwand, Dauer etc., wobei ich davon ausgehe das die 800 Euro realistisch sind, aber natürlich auch von Anwalt zu Anwalt unterscheiden können.

    Soweit ich weiß, kann man bei der ARAG eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung abschließen, informiere ich am besten mal dazu

    Gruß,
    Danke dir für den Tipp! Habe mal nachgeschaut, die rückwirkende Rechtsschutzversicherung bei der ARAG enthält einen Mietrechtsschutz und/oder Verkehrsrechtsschutz sofort.
    Leider keinen sofortigen Arbeitsrechtsschutz.

    Da mir das ganze mit meinem (Ex)-Arbeitgeber langsam sehr viel wird (bin ja ab dem 01.09 für ein paar Monate im Ausland) und ich beispielsweise noch keine Antwort von ihm erhalten habe auf meine Anfrage bzgl. einer Arbeitsbescheinigung (wird für das Arbeitsamt benötigt), habe ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktiert und morgen einen Termin.

    Dem Anwalt werde ich meinen Arbeitsvertrag, fristgerechte Kündigung (meinerseits), fristlose Kündigung (vom Arbeitgeber) sowie meine bereits eingereichte und selbst gestellte Kündigungsschutzklage vorlegen. Ich werde ihn bitte das alles zu klären und ich frage mal nach, ob es im Falle eines gerichtlichen Termins möglich ist, nicht selber erscheinen zu müssen. Ich befinde mich ja ab dem 01.09 im Ausland und vllt. kann ich dem Anwalt eine Vollmacht geben, dass er mich vertritt in meiner Abwesenheit.

    Wollte das alles eigentlich möglichst schnell durch haben! Mein (Ex)-Arbeitgeber ist echt ein ziemliches A***loch und wird sich nciht auf eine außergerichtliche Einigung einlassen. DAs würde sein Ego nicht zulassen (er hat ja auch nach meiner Kündigung beleidigt mit einer fristlosen Kündigung reagiert - ohne vorherige Abmahnung). Auch befürchte ich, dass ich meine Arbeitsbescheinigung, Lohnsteuerkarte, Monatsabrechnungen usw. vorsätzlich verspätet zugeschickt bekomme. Ich frage den Anwalt morgen, ob er eine Frist aufsetzen kann zu diesen Dingen.

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