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Thema: Termin beim Arbeitsgericht

  1. #1
    Junior Avatar von €uRoM@§t€r
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    Question Termin beim Arbeitsgericht

    Hallo zusammen,

    ich wollte mal kurz meinen Fall schildern, der mir aktuell Kopfschmerzen bereitet.

    Ich hatte in zwei anderen Threads ja schon einmal geschildert, dass ich vor Monaten gegen eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung eine Kündigungschutzklage eingereicht hatte.

    Es gab dazu einen sogenannten Gütetermin, bei dem jedoch keine Einigung erzielt werden konnte.

    Nun steht bald der erste Kammertermin an. Der Beklagte (mein Ex-Arbeitgeber) wird wohl alles daran setzen, mir zu unterstellen, dass ich eine sogenannte "Androhung von Krankfeiern" begangen habe, welche eine fristlose Kündigung nach sich ziehen kann.

    Die Ankün*digung einer Erkrankung für den Fall, dass der Arbeit*geber einem bestimmten Verlangen des Arbeit*nehmers nicht entsprechen sollte, kann die fristlose Kündigung des Arbeits*ver*hält*nisses recht*fer*tigen.
    siehe auch https://www.meyer-koering.de/meldung...gter-krankheit

    Kurz nochmal zum Fall:

    Es war so, dass ich bereits am selben Tag eine fristgerechte Kündigung zum Ende des Monats bei meinem Ex-Arbeitgeber eingereicht hatte (wurde mir auch Zähneknirschend unterschrieben).
    Am selben Tag hatte ich dann während der Arbeitszeit (durch psychischen Stress) Magenschmerzen.

    Es war echt akut, so dass ich zum Arzt gehen wollte. Ich habe dann einen Anruf von meiner Gruppenleitung erhalten, dort habe ich mitgeteilt, dass ich einen Arzt aufsuchen werde, da es mir nicht gut gehe.

    So weit so gut. Nur wenige Minuten später bekomme ich einen zweiten Anruf (diesmal vom Chef persönlich), welcher mir am Telefon sagt, dass ich dringend ins Büro zurückkommen soll! Ich war ja schon auf halben Weg zum Arzt und bin dann nochmal zurück zum Büro. Dort habe ich dann meine fristlose Kündigung erhalten! Diese wurde mir noch nicht einmal persönlich durch den Chef übergeben, sondern durch andere Mitarbeiter. Ich hatte keine Gelegenheit mich zur Sache noch einmal zu äußern!

    Desweiteren hatte ich keine Abmahnung vorher erhalten und war außerdem schon aus dem Probezeit Verhältnis raus.

    Mein Anwalt sieht die Sache relativ gelassen, ich bin mir da allerdings nicht so sicher. Ich denke, dass mein Ex-Arbeitgeber alles daran setzen wird, zu behaupten, dass ich quasi aus Faulheit mcih krankmelden wollte. Er hat es in der schriftlichen Kündigung so formuliert, dass ich angeblich im Telefonat gesagt hätte, dass ich jetzt eine WOche lang nicht zur Arbeit komme.

    Dabei war es so, dass ich lediglich auf die Frage der Gruppenleitung "Wie lange fällst du dann aus?" geantwortet habe, "dass, kann ich nicht sagen, dass wird der Arzt feststellen, ich denke die restliche Woche werde ich ausfallen".

    Kann mir aus dieser Aussage ein Strick gedreht werden?


    Ich war dann leider auch nicht mehr beim Arzt sondern bin zurück ins Büro und habe dort die fristlose Kündigung entgegengenommen. Ich war total perplex, am nächsten Tag bin ich dann zum Arbeitsamt und am übernächsten dann doch zum Arzt und da habe ich dann auch ein Attest bekommen für 3 Tage.

    Was denkt ihr, wenn ich vor Gericht alles so schildere, müsste man mir doch Recht zusprechen oder? Mein Anwalt ist leider eher passiv, für ihn bin ich ein kleiner Fall und er sieht es alles gelassen....

    Vielleicht hat ja hier der ein oder andere ähnliches schon hinter sich oder kann mir helfen.

    Vielen Dank!
    Geändert von €uRoM@§t€r (28.01.2019 um 13:18 Uhr)

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  3. #2
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    Moin,

    nein, aus deiner Aussage „ich denke die restliche Woche werde ich ausfallen“ kann dir kein Strick gedreht werden, den Grund und Dauer einer Krankschreibung kann nur der jeweilige Arzt bestimmen. Somit hast du nur deine nicht Fachkundige Vermutung geäußert.

    Dein Ex-Chef hat deine Aussage nur vom Gruppenleiter mitgeteilt bekommen, also aus zweiter Hand, und das ist ein dicker fetter Pluspunkt für dich.
    Immerhin kann man dann schon vom „Hörensagen“ sprechen, und in so einem Fall besteht eine erhöhte Gefahr unsachlicher Einflüsse auf die Wahrnehmung, Erinnerung und Wiedergabe von Informationen !

    Allerdings war es mMn etwas unklug von dir, nach dem Erhalt der Fristlosen Kündigung nicht wie angekündigt zum Arzt zu gehen, sondern im Büro zu bleiben.

    Aber auch dies lässt sich durch die Situation begründen – Der erhalt der Fristlosen Kündigung war ein Schock für dich, und ab diesem Moment warst du in einer Art Schockzustand, da du vorher noch nie eine Fristlose Kündigung erhalten hattest (nehme ich mal an). Und diese für dich ungewohnte Situation hat dich schlicht und ergreifend aus der Bahn geworfen, deshalb hast du dir erst mal Gedanken um alles weitere (Arbeitsamt, usw.) gemacht, und deine Gesundheitliche Genesung in den Hintergrund geschoben. Erst nachdem dies geklärt war, bist du dann schließlich zum Arzt gegangen, da die Magenschmerzen von den Vortagen immer noch vorhanden waren, und der Arzt dich auch für 3 Tage krankgeschrieben hat.

    Alles in allem kann ich die Gelassenheit von deinem Anwalt schon verstehen, da kann nicht viel schiefgehen .
    Also Kopf hoch und durch !

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  5. #3
    Junior
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    Avatar von €uRoM@§t€r
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    Danke für deine Einschätzung! Sehr wohltuend zu lesen, denn genauso war die Situation ja auch für mich.

    Es wird nur schwierig das beim Gerichtstermin genauso rüberzubringen, da ich jetzt schon weiß, dass ich nervös sein werde, da muss ich versuchen cool zu bleiben.

    Ich weiß aber auch, dass Rechthaben und Recht bekommen zwei paar Schuhe sind.

    Es bleibt abzuwarten, ich werde euch informieren!

    PS: weitere Einschätzungen sind erwünscht, vielen Dank an alle!

  6. #4
    Junior Avatar von Finch
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    Wie bereits BigC schrieb, das ist alles konform.
    Dass du dann doch zum Arzt gegangen bist, das könnte dir sogar den Arsch retten!
    Dein Anwalt wird schon wissen was er macht, wenn er gelassen ist solltest du dich auch zurücklehnen und vielleicht eine Stelle irgendwo anders suchen (glaub mir, nach so einem Vorfall will man da auch nicht einen halben Tag mehr arbeiten)

    MfG Finch

  7. #5
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
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    Eine fristlose Kündigung setzt immer eine massive Pflichtverletzung voraus.
    Das wird er vor Gericht nicht durchbekommen, sofern die Kündigung nach deiner ordentlichen Kündigung erfolgte.

    Er hätte mit dir vorher reden müssen und eine klärendes Gespräch mit dir führen müssen, damit du deinen Pflichten als Arbeitnehmer nachkommst.
    Eine Krankschreibung über 3 Tage wird da nicht ausreichen, zumal eine Kündigung wegen Krankheit nochmal härtere Regeln hat als andere Pflichtverletzungen,

    Glaube du hattest schon einen neuen Arbeitsvertrag und dir geht es eher um die finanziellen Aspekte weil er durch die fristlose Kündigung den Vorteil hatte dich nichtmehr bezahlen zu müssen für paar Wochen.

    Den Punkt würde ich auch vor Gericht als einen von den anderen Gründen vorbringen.

    Woraus dir aber ein Strick gedeht werden kann ist, wenn die Krankschreibung zb. zum 12.12 greift, aber die fristlose Kündigung zum 11.12 ausgesprochen wurde.

    Hab da einen ähnlichen Fall gefunden

    Geändert von Jana-Maria (28.01.2019 um 23:00 Uhr)


  8. #6
    Junior Avatar von ClarkKent
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    Was erhoffst dur dir von der Klage? Dein Arbeitsverhältniss ist auf alle zeit Zeit schwer geschädigt
    und über kurz oder lang wird dir dein Chef das Leben auf Arbeit zur Hölle machen und alle möglichen Gründe suchen dich zu Kündigen.
    Ich würde mir was neues Suchen.

  9. #7
    Junior
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    UPDATE:

    Hallo zusammen,
    es gibt schon Neuigkeiten.

    Der Termin beim Arbeitsgericht fand heute morgen statt. Ich bin dahin und warte vor dem Sitzungssaal, bekomme Schweißausbrüche und dann kommt kurz vor knapp mein Anwalt um die Ecke und sagt mir:

    "Ich habe gute Neuigkeite, ich muss eben aufs Klo, dann erfahren Sie näheres".
    Ich warte also und als er dann wiederkommt sagt er mir, dass sich die Gegenseite bei ihm telefonisch gemeldet hätte (heute morgen) also wenige Minuten bevor mein Anwalt aus seiner Kanzlei rüber zum Arbeitsgericht ist. Mein Ex-Arbeitgeber meinte wohl am Telefon zu meinem Anwalt, dass er ja nicht auf Streit aussei und nun doch einem Vergleich nachkommen möchte...

    Mein Anwalt erzählt mir dies, und sagt direkt, dass wir zwei Möglichkeiten hätten. Die eine Möglichkeit wäre arschig (dann würden wir ein Versäumnisurteil fordern), die andere Möglichkeit wäre, dass wir unsere Position noch einmal schriflich Einfordern (Abwendung der fristlosen Kündigung).

    Mein Anwalt meint außerdem, dass wenn die Abwendung der fristlosen Kündigung erstmal durch ist, alle anderen Forderungen (gutes Arbeitszeugnis, Fahrtkostenerstattung usw.) gestellt werden können und mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgezahlt werden.

    Die Sitzung fand dann doch statt und wurde innerhalb von 10 Minuten durchgezogen. Die Gegenseite ist ja nicht erschienen und mein Anwalt hat nur gesprochen (musste gar nix sagen - auch meine ganzen gesammelten Argumente musste ich gar nicht vortragen).

    Es wurde vom Richter so vereinbart, dass das Gericht ein Schreiben aufsetzt, in welchem steht, dass mein Ex-Arbeitgeber die fristlose Kündigung zurücknimmt und meine fristgerechte Kündigung zum Ende des Monats gültig ist. Dem muss mein Ex-Arbeitgeber innerhalb von 14 Tagen zustimmen bzw. sich dazu äußern.

    Mein Anwalt meinte, wenn das der Fall ist (Zustimmung Ex-Arbeitgeber) wird er alle weiteren Forderungen meinerseits (gutes Arbeitszeugnis, Fahrtkosten etc.) einfordern, aber erst abwarten, bis die fristlose Kündigung aus der Welt geschaffen ist.

    Da bin ich jetzt mal sehr gespannt, ich will die Sache ja auch aus der Welt haben. Ich hatte bei meinem Ex-Arbeitgeber übrigens am selben Tag fristgerecht zum Ende des Monats gekündigt (und kurze Zeit später die fristlose Kündigung erhalten).

    Ich arbeite dort also seit Monaten Gott sei Dank nicht mehr und habe nun eine Stelle bei einem seriösen Arbeitgeber gefunden!

    Ich schreib hier auch nochmal rein, wenn alles geklärt wurde ;-) Danke für die zahlreichen Posts und fürs Mut machen

    PS: unterm Strich ging es eigentlich "nur" um ein Monatsgehalt bzw. die Abwendung einer fristlosen Kündigung (da ich am Tag der fristlosen Kündigung selber bereits fristgerecht gekündigt hatte). Das ganze war mit sehr viel Stress verbunden (musste beispielsweise eine Stellungnahme fürs Arbeitsamt schreiben, da ich eigentlich bei einer fristlosen Kündigung eine Sperre beim Arbeitslosengeld hätte. Ich habe denen aber mitgeteilt, dass ich eine Kündigungsschutzklage eingereicht habe und habe dann Arbeitslosengeld bekommen.

    Das Arbeitslosengeld für den einen Monat möchte die Arbeitsagentur übrigens zurückhaben vom Ex-Arbeitgeber. Ich hätte also unterm Strich nicht den allzu hohen Gewinn erzielt, da ich meinen Anwalt auch noch bezahlen musste (habe keinen Rechtsschutz gehabt, mit dem Anwalt wurde eine Pauschale vereinbart).
    Geändert von €uRoM@§t€r (29.01.2019 um 11:54 Uhr)

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  11. #8
    badloader
    Gast
    Danke fürs Teilen deiner Erfahrung.

    Ich frage mich weshalb du Arbeitslosengeld bei eigener Kündigung erhältst?

    Und: Würdest du es noch einmal machen, wenn es zu dieser Situation kommt?

  12. #9
    Junior
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    Avatar von €uRoM@§t€r
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    Zitat Zitat von badloader Beitrag anzeigen
    Danke fürs Teilen deiner Erfahrung.

    Ich frage mich weshalb du Arbeitslosengeld bei eigener Kündigung erhältst?

    Und: Würdest du es noch einmal machen, wenn es zu dieser Situation kommt?
    Ich habe das Arbeitslosengeld erhalten, weil ich ja fristgerecht zum Ende des Monats gekündigt hatte (am 30.07 zum Ende August). Ich hätte also meine Arbeitsleistung noch einen Monat (August) zur Verfügung gestellt, wurde dann jedoch am selben Tag fristlos gekündigt.

    Das volle Augustgehalt wollte sich mein Ex-Arbeitgeber damit sparen, aber nicht mit mir ;-)

    Für mich rückblickend sogar chillig, da ich einen Monat frei hatte

    Ob ich es nochmal so machen würde?

    Hmm schwer zu sagen, war schon etwas belastend (die vielen Dokumente zusammen suchen, Stellungnahme fürs Arbeitsamt schreiben, Telefonate, Anwalt suchen und Kündigungsschutzklage stellen und am Ende nicht wissen ob man Recht bekommt..) Hat sich ziemlich gezogen in meinem Fall.

    Ich hatte ja keinen Rechtsschutz und musste erstmal einen dreistelligen Betrag für meinen Anwalt zahlen (als Pauschale bis zur ersten Instanz). Dann gab es einen Gütetermin, bei welchem man sich schon hätte einigen können - was mein Ex-Arbeitgeber damals aber noch nicht wollte.

    Daraufhin wurde ja ein Kammertermin (1. Instanz) vereinbart, was auch wieder gedauert hat und am Tag des Termins ist mein Ex-Arbeitgeber dann ja doch eingeknickt und wollte sich einigen.

    Die entstandenen Gerichtskosten trägt der Staat, was richtig unnötig ist, da man sich ja beim Gütetermin schon hätte einigen können, aber naja, mein Ex-Arbeitgeber....

    Ich denke, am Ende habe ich mein Recht durchgesetzt (fristlose Kündigung abgewendet, Augustgehalt, gutes Arbeitszeugnis usw) was gut tut.

    Ich würde wieder so handeln, beim nächsten mal noch mit Rechtsschutz ;-)

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