Hallo zusammen,
ich wollte mal kurz meinen Fall schildern, der mir aktuell Kopfschmerzen bereitet.
Ich hatte in zwei anderen Threads ja schon einmal geschildert, dass ich vor Monaten gegen eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung eine Kündigungschutzklage eingereicht hatte.
Es gab dazu einen sogenannten Gütetermin, bei dem jedoch keine Einigung erzielt werden konnte.
Nun steht bald der erste Kammertermin an. Der Beklagte (mein Ex-Arbeitgeber) wird wohl alles daran setzen, mir zu unterstellen, dass ich eine sogenannte "Androhung von Krankfeiern" begangen habe, welche eine fristlose Kündigung nach sich ziehen kann.
siehe auch https://www.meyer-koering.de/meldung...gter-krankheitDie Ankün*digung einer Erkrankung für den Fall, dass der Arbeit*geber einem bestimmten Verlangen des Arbeit*nehmers nicht entsprechen sollte, kann die fristlose Kündigung des Arbeits*ver*hält*nisses recht*fer*tigen.
Kurz nochmal zum Fall:
Es war so, dass ich bereits am selben Tag eine fristgerechte Kündigung zum Ende des Monats bei meinem Ex-Arbeitgeber eingereicht hatte (wurde mir auch Zähneknirschend unterschrieben).
Am selben Tag hatte ich dann während der Arbeitszeit (durch psychischen Stress) Magenschmerzen.
Es war echt akut, so dass ich zum Arzt gehen wollte. Ich habe dann einen Anruf von meiner Gruppenleitung erhalten, dort habe ich mitgeteilt, dass ich einen Arzt aufsuchen werde, da es mir nicht gut gehe.
So weit so gut. Nur wenige Minuten später bekomme ich einen zweiten Anruf (diesmal vom Chef persönlich), welcher mir am Telefon sagt, dass ich dringend ins Büro zurückkommen soll! Ich war ja schon auf halben Weg zum Arzt und bin dann nochmal zurück zum Büro. Dort habe ich dann meine fristlose Kündigung erhalten! Diese wurde mir noch nicht einmal persönlich durch den Chef übergeben, sondern durch andere Mitarbeiter. Ich hatte keine Gelegenheit mich zur Sache noch einmal zu äußern!
Desweiteren hatte ich keine Abmahnung vorher erhalten und war außerdem schon aus dem Probezeit Verhältnis raus.
Mein Anwalt sieht die Sache relativ gelassen, ich bin mir da allerdings nicht so sicher. Ich denke, dass mein Ex-Arbeitgeber alles daran setzen wird, zu behaupten, dass ich quasi aus Faulheit mcih krankmelden wollte. Er hat es in der schriftlichen Kündigung so formuliert, dass ich angeblich im Telefonat gesagt hätte, dass ich jetzt eine WOche lang nicht zur Arbeit komme.
Dabei war es so, dass ich lediglich auf die Frage der Gruppenleitung "Wie lange fällst du dann aus?" geantwortet habe, "dass, kann ich nicht sagen, dass wird der Arzt feststellen, ich denke die restliche Woche werde ich ausfallen".
Kann mir aus dieser Aussage ein Strick gedreht werden?
Ich war dann leider auch nicht mehr beim Arzt sondern bin zurück ins Büro und habe dort die fristlose Kündigung entgegengenommen. Ich war total perplex, am nächsten Tag bin ich dann zum Arbeitsamt und am übernächsten dann doch zum Arzt und da habe ich dann auch ein Attest bekommen für 3 Tage.
Was denkt ihr, wenn ich vor Gericht alles so schildere, müsste man mir doch Recht zusprechen oder? Mein Anwalt ist leider eher passiv, für ihn bin ich ein kleiner Fall und er sieht es alles gelassen....
Vielleicht hat ja hier der ein oder andere ähnliches schon hinter sich oder kann mir helfen.
Vielen Dank!