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Thema: Verstoß gegen das BtmG

  1. #1
    Senior Avatar von Hakkep3t3r
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    Verstoß gegen das BtmG

    Ich habe heute einen Brief vom Amtsgericht bekommen. Darin steht das Ich im Dezember 2011 ein bestimmte Menge Btm an einem bestimmten Mann für einen bestimmten Preis weitergab. Auf dem nächsten Blatt stehen die Tagessätze und eine Geldstrafe die ich zu zahlen hätte. Der Rest ist eigentlich unwichtig für mein Anliegen.
    Alles deutet für mich nur auf eine Aussage ohne restliche Beweise hin, für die Ich eine Strafe bekommen soll...

    Kann man Aufgrund dieser Aussage eine Geldstrafe verhängen oder gar mit Gefängnis drohen? Zu erwähnen wäre vielleicht noch das die mir noch nie wirklich was nachweisen konnten...

    Sicher hab ich einen Termin bei meinen Anwalt gemacht. Persönliche Erfahrungen interessieren mich natürlich auch wenns schon gibt.
    Geändert von Hakkep3t3r (29.07.2015 um 11:14 Uhr)

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  3. #2
    Der Prototyp Kanake. Avatar von DjMergim
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    Sollte das nicht schon verjährt sein?
    Ansonsten ohne Beweise können dir dir nicht wirklich was.

  4. #3
    Senior Avatar von Phil
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    Wenn man nichts nachweisen kann, könntest du eigentlich nicht befürchten.

    Allerdings das mit den Geldstrafen.. Alleine wenn du den Vorderungen nach gehst, bist du danach auch noch nicht Entlastet.
    Gefängnis wäre wohl nur der Fall bei dicken Fischen.
    Geändert von Phil (29.07.2015 um 13:08 Uhr)

  5. #4
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    Avatar von Hakkep3t3r
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    Wegen der Verjährung wird mein Anwalt prüfen.

    Alleine wenn du den Vorderungen nach gehst, bist du danach auch noch nicht Entlastet
    Wie genau meinst das?
    Ich hatte wegen einem anderen Vergehen eine Geldstrafe bekommen mit dem der Fall dann abgeschlossen war.

  6. #5
    Unterbuchsen King Avatar von VTK
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    Hast du ne Ahnung auf wessen Aussage das ganze basiert?

    Käufer, V-Mann, verdeckte Ermittler?

  7. #6
    Junior Avatar von Silbereisen
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    Da haben sie wohl einen "Bekannten" von dir erwischt. Dieser versucht nun durch Aussagen/Anschwärzen anderer "Verbrecher" Strafmilderung zu erhalten.
    Klappt auch gut sowas... wenn man keinen Anwalt hat.

    Rein rechtlich ist da wahrscheinlich alles in Ordnung, aber logisch einen Anwalt nehmen, wie du es getan hast, denn wie gesagt, so ganz ohne Beweise wird das schwierig werden dir was nachzuweisen.

  8. #7
    Unterbuchsen King Avatar von VTK
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    Ist das denn üblich, dass man nicht mal ne Vorladung im Vorfeld bekommt?

  9. #8
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    Avatar von Hakkep3t3r
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    Hast du ne Ahnung auf wessen Aussage das ganze basiert?
    Ja, der Name steht mit drin. Ist ein "Bekannter" mit dem sehr lange kein Kontakt mehr war. Meine erste Vermutung war hier auch wegen Strafmilderung.

    Ist das denn üblich, dass man nicht mal ne Vorladung im Vorfeld bekommt?
    Hab aktuell keine bekommen. Die letzte war 2013.

  10. #9
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    Ungewöhnlich ist das Zusatzblatt mit den Tagessätzen. Bist du dir sicher das es sich dabei um ein amtliches Schreiben handelt ?
    Bei mir wurden die Tagessätze immer am Verhandlungstag festgesetzt

    Es kommt natürlich auch auf den Umfang der verkauften Drogen an.

  11. #10
    Unterbuchsen King Avatar von VTK
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    Also ich dachte auch, dass da ne Verhandlung im Vorfeld sein muss. Geht hier ja schließlich nicht um irgendnen Bußgeld wegen ner Ordnungswidrigkeit.

    Sehr merkwürdig das ganze...

  12. #11
    VIP Team Avatar von Unlimiter
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    1. Verjährungsfrist
    § 29 BtMG bis zu 5 Jahren (abhängig von der Schwere).
    §§ 29a, 30, und 30a BtMG nach 20 Jahren

    Ab wann gilt eine Verjährungsfrist
    Generell immer am Ende des Jahres.

    Darf eine Bußgeldstrafe / Strafbefehl ,... in einem Brief vom Amtgericht stehen und soll man darauf reagieren?
    Ja, das darf es und ja, dass (sollte) muss man. Vor allem wenn man Einspruch erhebt.
    Hier weitere Infos: Briefe vom Gericht | Bei Abriss Aufstand

    - - - - - - - - - - Beitrag nachträglich erweitert - - - - - - - - - -

    Eine kleine Erweiterung für die, die dachten man müsse immer eine Hauptverhandlung führen:

    Ein Strafbefehl wird von der Staatsanwaltschaft dann beantragt, wenn der Sachverhalt einfach ist und die Staatsanwaltschaft eine Hauptverhandlung vor Gericht nicht für erforderlich erachtet (§ 407 StPO). Durch Strafbefehl dürfen nur bestimmte Rechtsfolgen der Tat festgesetzt werden, wobei es sich meist um eine Geldstrafe handelt, eventuell verbunden mit einem Fahrverbot oder der Entziehung der Fahrerlaubnis. Ein Strafbefehl kann aber auch auf Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr lauten, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird und der Beschuldigte einen Verteidiger hat.
    Quelle: Ablauf des Ermittlungsverfahrens - Justiz-Portal

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  14. #12
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
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    Kommt drauf an. Tagessätze können auch über Strafbefehle einfach verhängt werden ohne das man vor Gericht erscheinen muss.
    Wird halt anhand der Ermittlungsakten dein Einkommen geschätzt wenn man weiß was du für einen Beruf hast und verhängt das Gericht die Höhe ohne Verfahren.


    Verjährt ist es nicht:

    Verjährung

    Vergehen nach § 29 BtMG in fünf Jahren, § 78 III Nr. 4 StGB, auch für besonders schwere Fälle, § 78 IV StGB. Verbrechen der §§ 29a, 30, 30a BtMG nach § 78 III Nr. 2 StGB in zwanzig Jahren.
    ps: Unlimiter war schneller mit schreiben
    Geändert von Jana-Maria (29.07.2015 um 19:24 Uhr)


  15. #13
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    Stempel vom Amtsgericht mit Unterschrift ist drauf.

    Ungewöhnlich ist das Zusatzblatt mit den Tagessätzen. Bist du dir sicher das es sich dabei um ein amtliches Schreiben handelt ?
    80 Tagessätze zu je 30€ stehen drauf. In der Zeit war ich noch in meiner Erstausbildung.

    Es geht um 35G Methamphetamin. Auch der Preis für das einzelne G steht drin. Klar ist das alles ungewöhnlich, deswegen hab ichs mal gepostet

  16. #14
    Junior
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    80 Tagessätze zu je 30€ stehen drauf. In der Zeit war ich noch in meiner Erstausbildung.

    Es geht um 35G Methamphetamin. Auch der Preis für das einzelne G steht drin. Klar ist das alles ungewöhnlich, deswegen hab ichs mal gepostet
    Für 35g Meth ist das aber ja noch sau Milde :O sind ca. 2400 euro was ich mir bei Meth und die Weitergabe davon nicht vorstellen kann
    Besonders bei Meth droht dir mehr als eine Geld-Strafe

    ich ergänze mich
    RECHTSANWALT - AMPHETAMIN - VERSTOSS GEGEN DAS BtMG - BESCHULDIGTENVERNEHMUNG - ERMITTLUNGSVERFAHREN - STRAFVERFAHREN

    Als erst Täter, wenn du bis dato noch nicht aufgefallen bist in's besonntere nicht wegen btmg Delikten, kann man ja nur froh sein das es eine Geldstrafe ist, Meth verticken is noch mal ne ganz andere Baustelle als weed. in meinen Augen. Ich würd dennoch mal zu einen Anwalt gehen, denn brief durchchecken lassen ob alles korrekt ist, der wird dich dann schon beraten was zutun ist, aber ich denke er wird sagen, das es auf sich beruhen soll, bevor weitere Ermittlungen angestellt werden, und die noch tiefer graben, denn ball flach halten
    Geändert von NoBack (29.07.2015 um 20:19 Uhr)

  17. #15
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    Warscheinlich weil die keine Beweise haben und nur diese Aussage...

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