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Thema: Zahlungsaufforderung meiner Krankenkasse

  1. #1
    Junior Avatar von €uRoM@§t€r
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    Zahlungsaufforderung meiner Krankenkasse

    Liebe Leute,

    wieder melde ich mich mit einem Thread zum Thema Rechtsfragen und hoffe auf Unterstützung eurerseits!

    Wie ich in vergangenen Threads ja schon berichtet hatte, habe ich nach einer haltlosen "fristlosen Kündigung" (kurzform: Termin beim Arbeitsgericht>Einigung>Eigenkündigung zum Ende des Monats) im September letzten Jahres einen lang ersehnten 3-Monatigen Auslandsaufenthalt (Auszeit sozusagen).

    Ich hatte mich nach der Kündigung beim Arbeitsamt gemeldet (denen erklärt, dass ich beim Arbeitsgericht Klage erhoben habe) und für einen Monat noch Arbeitslosengeld gestattet bekommen, bevor es dann für 3 Monate ins Ausland ging.

    Kurz nach meinem Auslandsaufenthalt habe ich mich dann wieder in Deutschland bei der Arbeitsagentur gemeldet.

    Zwischenzeitlich hatte ich Post von meiner Krankenversicherung bekommen, diese hatte mich im Zeitraum des Auslandsaufenthaltes als "freiwillig Versicherter" eingestuft (da ich mich ja auch bei der Arbeitsagentur abmelden musste, d.h ich stand dem Arbeitsmarkt in diesen 3 Monaten Auslandsaufenthalt ja nicht zur Verfügung).

    Für den Zeitraum 3 Monate Auslandsaufenthalt musste ich als "freiwillig Versicherter" nun aus eigener Tasche einen Beitrag nachzahlen. Dies ist für mich noch nachvollziehbar!

    Mitte Februar hatte ich nun eine neue Anstellung gefunden und habe dies auch direkt der Arbeitsagentur mitgeteilt, diese hat die Leistung eingestellt.

    Doch nun kommt´s...

    Ich habe jetzt Post von meiner Krankenkasse bekommen, diese teilt mir mit, dass sie ja eigentlich von der Arbeitsagentur erwartet hätten, dass die mich nach meiner Rückkehr bei der Krankenkasse wieder anmelden, haben die aber nicht getan!

    Ich soll nun einen hohen dreistelligen Betrag für den Zeitraum nach meiner Rückkehr nach Deutschland bis zur Arbeitsaufnahme Mitte Februar überweisen.

    Das finde ich unmöglich, ich weiß gar nicht wohin mit meiner Wut, ich bin davon ausgegangen, dass wenn ich Leistungen der Arbeitsagentur (ALG 1) beziehe, damit auch automatisch Sozialversichert bin und nicht weiter als "freiwillig Versicherter" gelistet werde.

    Für die Zeit des Auslandsaufenthaltes kann ich das ja nachvollziehen (bekomme keine Leistung und stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, habe ich auch alles pflichtgemäß angegeben), aber ich habe totales Unverständnis, dass ich für den Zeitraum meiner Arbeitssuche bis Mitte Februar aus eigener Tasche zahlen muss.

    Kann mir jmd. sagen, wie am besten vorzugehen ist?

    Ich habe der Arbeitsagentur und meiner Krankenkasse eine E-Mail geschrieben, bin aber derzeit durch die neue Arbeit stark eingebunden und habe keine Zeit tagsüber persönlich dort vorzusprechen.

    Hier das Schreiben an die Krankenkasse (Schreiben an Arbeitsagentur ist nur leicht abgeändert):

    Spoiler ausklappen
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    von Ihnen habe ich Post vom XXX2019 erhalten, aus welcher hervorgeht, dass ein Zahlungsbeitrag von insgesamt XXX € offen sei. Im Zeitraum XXX.2018 bis XXX.2018 ist ein monatlicher Beitrag von XXX € angefallen und im Zeitraum XXX bis XXX2019 ein monatlicher Beitrag von XXX €.

    Wie ich Ihnen mitgeteilt hatte, war ich vom XXX.2018 bis zum XXX.2018 im Ausland und habe keine Leistungen von der Agentur für Arbeit bezogen, in diesem Zeitraum war ich bei Ihnen als freiwillig versichertes Mitglied gemeldet und habe meinen Beitrag gezahlt.
    Nach meiner Rückkehr nach Deutschland hatte ich mich direkt bei der Arbeitsagentur wieder gemeldet und bis zur neuen Arbeitsaufnahme am XXX2019 auch Leistungen der Arbeitsagentur bezogen.

    Ich bin davon ausgegangen, dass ich mit dem Leistungsanspruch auch die Sozialversicherung abgedeckt habe (dies war vor dem Auslandsaufenthalt der Fall).

    Ich kann nachvollziehen, dass ich in den Monaten des Auslandsaufenthaltes meinen Beitrag für die Sozialversicherung aus eigener Tasche zahlen muss. Dies ist ja auch geschehen, ich kann jedoch nicht nachvollziehen, warum ich (nach meinem Auslandsaufenthalt und der Neuanmeldung) weiterhin als freiwillig versichertes Mitglied bis zur Arbeitsaufnahme am XXX2019 geführt wurde und hoffe, dass Sie mich unterstützen, da es offenbar zu Missverständnissen gekommen ist.

    Auch ich hatte erwartet, dass mich die Agentur für Arbeit zum XXX2018 bei Ihnen anmeldet.

    Da in Ihrem Schreiben XXX2019 steht, dass der fällige Betrag vom Kontoinhaber XXX (mein Vater) abgebucht wird, hatte ich mich umgehend an meine Eltern gewendet und berichtet.

    Unsere Familie ist komplett über die XXX versichert und wird die Entscheidung weiterhin Kunde Ihrer Krankenkasse zu bleiben auch vom (hoffentlich) positiven Ausgang dieser Angelegenheit abhängig machen.

    Mit freundlichen Grüßen
    XXX

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  3. #2
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
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    Brief (am besten mit Einschreiben und Rückschein) an die Krankenkasse, Kopie das ALG1 Bescheids für den Zeitraum mit ran und einen Schreiben das die Forderungen unberechtigt sind und am besten dazuschreiben das sie sich abwarten sollen ein paar Wochen oder sich direkt an die Leistungsabteilung der BA wenden sollen wenn kein Überweisung der BA zu verzeichnen ist. Die BA wird dich angemeldet haben und einfach noch nicht das Geld überwiesen haben.


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  5. #3
    Junior
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    Avatar von €uRoM@§t€r
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    Ich bin am frühen morgen vor der Arbeit noch schnell zur Arbeitsagentur.

    Ich hatte einen schriftlichen Widerspruch für einen Anfang des Monats erhaltenen Änderungsbescheid angefertigt.

    In meinem Änderungsbescheid (also das Schreiben der BA (BA= Bundesagentur für Arbeit) welches man bekommt wenn man einer neuen Beschäftigung nachgeht = Leistungsbezug Ende) steht tatsächlich auf der Seite 2 unter dem Punkt Sozialversicherung, dass ich weder Kranken,- Renten,- noch Pflegeversichert bin/war zur Zeit der Arbeitslosigkeit!

    Dies widerspricht sich aber mit dem erhaltenen Bewilligungsbescheid (welchen ich wenige Tage nach meiner Arbeitslosenmeldung erhalten habe). Dort ist meine angegebene Krankenkasse unter dem Punkt Sozialversicherung vermerkt.

    Vor Ort konnte man mir natürlich bei der BA nicht weiterhelfen sondern hat meinen schriflichen Widerspruch nur angenommen (habe mir den Eingang quittieren lassen).

    Eine Rückmeldung kann ich höchstens in einer Woche erwarten...

    Auch bei meiner Krankenkasse hatte ich angerufen, dort hat man sich nur rausgeredet, den schwarzen Peter dem BA zugeteilt und gesagt, dass die BA halt eine Stornierung aufgegeben habe und man mich deshalb als freiwillig Versichertes Mitglied eingestuft habe.

    Unmöglich das ganze! Habe gerade einen weiteren Widerspruch (diesmal gegen den Bescheid der Krankenkasse) angefertigt und werde ihn nächsten Montag persönlich bei meiner Krankenkasse einreichen.

    Ich kann von Glück sagen, dass ich nur im Zeitraum von 2 1/2 Monaten arbeitslos gemeldet war, da die Beiträge fück die f*ing Krankenkasse sonst noch höher ausgefallen wären. Das kann es doch nicht sein.

    Auch wenn sich in den nächsten Tagen/Wochen alles als ein Fehler der Krankenkasse oder der BA herausstellt, habe ich doch nur wieder unnötigen Stress!

    Ich werde Rückmeldung geben.

    Danke für eure Unterstützung!



    PS: ach ja, im Schreiben der Krankenkasse steht übrigens, dass die Krankenkasse keinen Kenntnisstand darüber besitzt, dass ich überhaupt Leistung bezogen habe, ich wurde durch die BA dort nicht angemeldet...

  6. #4
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
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    Stimmt ja auch so, ab dem Zeitpunkt der Abmeldung der Leistungen (Beginn das Arbeitsvertrages) bist du auch nichtmehr versichert.
    Allerdings fordert die Krankenkasse die Beiträge wohl für Januar ein, in diesen warst du aber sozialversichert seitens der BA wie es auf dem Bescheid vor der Abmeldung steht.
    Für dem Zeitraum hat dich BA nicht angemeldet bei der Krankenkasse und der Fehler liegt bei eindeutig bei der BA.
    Bescheid vom ALG1-Bezug für den Zeitraum VOR der Abmeldung bei der BA zur Krankenkasse wo ersichtlich ist das du eben sozialversichert warst.
    Zudem müsstest du noch einen Teilanspruch für Februar haben auf ALG1 und eigentlich nochmal Geld bekommen haben von der BA, weil du im Februar wohl noch 10-12 Tage arbeitslos warst.
    ALG1 wird nämlich anders als ALG 2 rückwirkend für den vorherigen Monat gezahlt.

    Für den Januar warst du aufjedenfall sozialversichert so wie es auf dem Bescheid für den Januar steht.
    Und 10-12 Tage im Februar eigentlich auch weil du ja noch arbeitslos warst.

    Wenn sich das nicht aufklärt musst du dir wohl oder übel einen Anwalt suchen, was wiederrum Kosten nach sich zieht.


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