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Thema: zeugenfragebogen (Wegen Leichter körperverletzung)

  1. #16
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    Wie BigC schon gesagt hat Wahrnehmungsstörungen, Alkoholeinfluss -> du hast nichts mitbekommen.Ihr wisst garnicht wovon die Polizisten reden. Lasst euch nicht mit dem Bullen Pack ein. Die ficken euch nur hinterrücks. Zusätzlich hast du vor Gericht die Möglichkeit die Aussage aufgrund von Angst vor Konsequenzen zu verweigern. (Bis zur Verhandlung wird es nicht kommen)

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  3. #17
    Manduladers
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    Zitat Zitat von PromillePanzer Beitrag anzeigen
    Seit wann? Wenn selbst das Opfer schweigt? Was willste da Anzeigen?
    die müssen eine anzeige aufgeben wen die denken das er sie geschlagen hat .... ist schon immer so gewesen oder bringst du jemanden um und denkst ach ich kriege ja eh keine anzeige "Das opfer schweigt ja Eh"

  4. #18
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    In einem Mordfall kann das Opfer selbst keine Anzeige mehr erstatten, daher übernimmt die Staatsanwaltschaft dies.

    Wenn ein Opfer von Körperverletzung keine Anzeige erstatten möchte, wird auch keine Anzeige aufgenommen. § 230 StGB Strafantrag

    Aber wenn du dich so gut auskennst warum fragst du dann eigentlich hier bei uns "Unwissenden" nach ?

  5. #19
    Manduladers
    Gast
    Zitat Zitat von BigC Beitrag anzeigen
    In einem Mordfall kann das Opfer selbst keine Anzeige mehr erstatten, daher übernimmt die Staatsanwaltschaft dies.

    Wenn ein Opfer von Körperverletzung keine Anzeige erstatten möchte, wird auch keine Anzeige aufgenommen. § 230 StGB Strafantrag

    Aber wenn du dich so gut auskennst warum fragst du dann eigentlich hier bei uns "Unwissenden" nach ?

    ich war doch selbst dabei mensch sie hat keine anzeige Aufgegeben stante doch neben ihr... das war immer noch die Polizei! Glaube es mir oder lass es
    und meine frage war eigentlich nur muss man diesen scheiß Brief ausfüllen oder nicht? mehr nicht!

  6. #20
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    Dann liegt in dem Fall wohl ein Öffentliches Interesse vor.

    Und deine Frage habe ich schon 2x beantwortet, aber für dich noch mal in Kurzform: NEIN

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