
Zitat von
Jana-Maria
Hausverbot bezieht sich auf alles außer die Wohnung, weil das Besuchsrecht überwiegt und nur der Mieter entscheiden kann wer in die Wohnung darf und fliegt.
Einzige Handhabe des Vermieters ist dann nur bei Ruhestörung, das er den Mieter es gänzlich untersagen kann die Personen auf die das Hausverbot ausgesprochen wurde, auch den Zugang zur Wohung des Mieters zu untersagen.
Und wenn dies missachtet wird hat das auch für den Mieter Konsequenzen. Abmahnung und dann fristlose Kündigung.
Ansonsten kann nur die Polizei noch ein "Betretungsverbot" erteilen, aber das muss die Freundin dann klären wenn sie ihren prügeldenen Freund anzeigt. Ist dann allerdings Privatsache.