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Thema: Hilfe bei ungebetenen Gästen im Haus

  1. #1
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    Hilfe bei ungebetenen Gästen im Haus

    Hey leute,
    Ich weiß, dass es mein erster post ist, aber das liegt daran, dass es ein Doppelaccount ist. Es hat den Sinn etwaige Rückschlüsse zu mir zu vermeiden!

    Hier nun mein Anliegen:
    Ein Kumpel von mir hat Probleme mit einem Bewohner des Hauses. Dieser hat Hausverbot dort, ist allerdings trotzdem jeden Tag da. Diese Person denkt immer, Sie hätte Recht und pöbelt deshalb alle im Haus an, falls diese etwas "falsches" machen. Wenn man die Person auf das Hausverbot anspricht, wird die Person wütend, allerdings ohne ausfallend zu werden oder ignoriert das gesagte. Die Bewohner über dem Appartement von dem beschweren sich dauern, dass er seine "Freundin" schlägt usw.. Mein Kumpel und die Bewohner des Hauses können nichts machen, daher wende ich mich nun an euch.

    Vielleicht habt ihr eine Idee, wie man das ganze händeln könnte. Polizei bringt nichts, bei Hausfriedensbruch kommen die nicht und falls doch, macht der nicht die Tür auf.

    Bei Fragen könnt ihr die gerne stellen, ich werde versuchen diese, im Rahmen meiner Möglichkeiten, zu beantworten.

    Würde mich über eure Hilfe freuen.
    MfG Budenz

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  3. #2
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    Er hat Hausverbot in dem Haus in dem er auch eine Wohnung hat?
    Wer hat das Hausverbot ausgesprochen? ganz blick ich nicht durch.

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  5. #3
    Anfänger
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    Er hat Hausverbot und das Appartement läuft auf den Namen der "Freundin"

    Hausverbot hat er von der Hausverwaltung erteilt bekommen. Jeder Bewohner hat auch diesbezüglich eine Info bekommen

  6. #4
    VIP Team Avatar von Unlimiter
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    Die Person ist auch im Recht, wenn sie dort wohnt (und kein unerlaubter Mitbewohner ist - sonst möglicher Kündigungsgrund, wenn § 553 BGB gilt). Wohnt sie dort nicht und stellt nur Besuch dar (es handelt sich auch um Besuch wenn man mehrere Wochen sich in einer fremden Wohnung aufhält), dann sieht es anders aus. In dem Fall gilt ja, dass man bis zu 6 Wochen (am Stück) seinen Vermieter nicht davon in Kenntnis setzen muss, dass man "Dauerbesuch" hat. Ist diese Frist vergangen und der Vermieter wurde nicht in Kenntnis gesetzt, kann dieser agieren und kann sogar gegen den Mieter vorgehen. Es fällt dann unter den Punkt "vertragsgemäßer Gebrauch" - an den sich zu halten ist. Gegen Besuch darf der Vermieter natürlich sein Hausrecht geltend machen und den Zutritt des Hauses verbieten, sollten bestimmte Fälle vorliegen (Ruhestörung, Sachbeschädigung). Ist dem nicht so, so kann der Vermieter machen was er will, es gilt einfach nicht. Handelt es sich um keinen Besuch, sondern einfach um einen Lurch, der meinte er müsse das Haus betreten, kann dieser sofort ohne Grund dem Haus verwiesen werden.

    Das Ganze ist deswegen so ein heikles Thema, weil der Vermieter beim Vermieten einen Teil seines Hausrechts einschränkt, denn dieser Teil geht dann auf den Mieter über. Ohne (legale) Klauseln beim "vertragsgemäßen Gebrauch" der Wohnung hat man als Vermieter wenig Spielraum. Man kann auch nicht jegliches Verhalten des Besuchs dem Mieter zuschreiben. Das heißt, man darf Fehlaktionen des Besuchs nicht zwangsweise dem Mieter als Kündigungsgrund vorlegen.

    Informationsquellen:
    Weitere Infos zum Thema findest du am schnellsten, wenn du nach Präzedenzfällen suchst. Es gibt unzählige Urteile und auch geltende Gesetze die greifen. Im Prinzip verlangt es bei der direkten Suche nach Paragraphen, dass man sich mit dem BGB (vor allem im 5xx Bereich) auseinandersetzt. Jedoch kann hier vieles Falsch gedeutet werden, weil man auch die Definitionen für einzelne Wörter nachschlagen muss. Z.B: wer zählt als Dritter. Gilt ein Besuch als Dritter und kann man dort trotzdem als Vermieter dieselben Rechte geltend machen, usw.

    Und wenn er seine Freundin schlägt, dann macht er es. Solange es keine Beweise gibt und die Frau sich nicht dazu äußern will, kann man auch relativ wenig tun. Im schlimmsten Fall, kann man noch selbst angezeigt werden, wegen übler Nachrede (ohne Beweise).

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  8. 22.04.2017, 06:14
    Grund
    Verwarnung erhalten!

  9. #5
    Junior Avatar von Gunna
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    @unlimiter

    Wenn der Typ nicht Mieter einer Wohnung ist und Hausverbot bekommt, dann muss sich der Typ daran halten. Die Freundin des Typen könnte gegen das Hausverbot Einspruch einlegen, da sie Mieterin in dem Haus ist und eigentlich jeden Besucher empfangen darf. Hier handelt es sich wohl aber nicht um einen grundloses/willkürliches Hausverbot, mit dem wohl alle Parteien (aufgrund des fehlenden Einspruches) konform gehen. Es hilft also nur die Polizei zu rufen. Gibt es das Hausverbot schriftlich, kann dies der Polizei vorgezeigt werden, sodass sie den Typen im wiederholten Falle mitnehmen können.
    Macht die Freundin allerdings die Tür nicht auf, so kann die Polizei nichts machen, da keine Gefahr für die Frau besteht (da sie keine Anzeigen gegen ihren Freund stellt).

    Ansonsten bin ich ganz bei unlimiter. Schön geschrieben übrigens.

  10. #6
    Orakel von Delphi Avatar von 1stAid
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    Nein er muss sich nicht immer daran halten, das ist immer eine Interessensabwägung die wir hier nicht vornehmen können.
    Wenn ein Mieter og Person einläd, darf er bestimmt durch den Flur des Hauses zum einladenden gehen solange nicht der Flur Grund seines kommens ist sondern die Wohnung des einladenden usw.
    Kurzum du kannst hier keine 100% Aussage erhalten.
    Gruß
    Geändert von 1stAid (22.04.2017 um 08:08 Uhr)

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  12. #7
    Junior Avatar von Gunna
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    Eine verlässliche Aussage kann wohl nur ein Anwalt treffen, der sich in diese Situation reinarbeitet. So lange aber niemand etwas gegen das Hausverbot sagt, steht es - ob berechtigt oder nicht.

  13. #8
    VIP Team Avatar von Unlimiter
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    Es kann soviel stehen wie es will, wenn es gesetzlich ungültig ist. Der Mieter und diesem Fall der Besuch ist im Recht, solange man keine gültigen Beweise hat (Sachbeschädigung, Lärmbelästigung, Ruhestörung, Seitens des Mieters ein Vertragsbruch...) die auch korrekt erfasst wurden und möglicherweise sogar zur Anzeige gebracht wurden. Deswegen sagt die Polizei auch: Wir können eh nichts dagegen machen. Sie können die Person maximal höflich bitten das Gebäude für einige Zeit zu verlassen, um die Situation zu entspannen. Sie können ihn jedoch nicht dazu zwingen.

    Jeder Vermieter weiß, dass er immer klar im Nachteil ist, wenn es um den Mieter geht. Es ist wesentlich schwerer dem Mieter/seinem Besuch etwas nachzuweisen und dagegen vorzugehen, als umgekehrt.

    Wie 1stAid korrekt sagte: Selbst bei ausgesprochenem Hausverbot (durch den Vermieter) kann der Besuch immer noch das Haus betreten, denn durch die Vermietung der Wohnung an den Mieter schränkt der Vermieter sein eigenes Hausrecht ein. Demzufolge ist es nicht mehr des Vermieters Entscheidung wer die vermietete Wohnung betritt, sondern die des Mieters. Zudem kann der Vermieter durch die Aussprache eines Hausverbots nicht den Weg zur jeweiligen Wohnung "verbieten". Das heißt: Dem Besuch ist es erlaubt den benötigten kürzesten Weg zur jeweiligen Wohnung aufzusuchen (jedoch nicht darüber hinaus). Wie im oberen Teil meines Beitrags schon gesagt: Lediglich bei sehr kritischen Fällen kann der Vermieter ein gültiges Hausverbot für eine Person aussprechen, das wirklich für das komplette Gebäude gilt.

    //Hier ein Fall wo das Hausverbot immer gilt:

    • Mieter A lädt seinen Besuch ein.
    • Mieter A hat keinen Bock mehr auf den Besuch und spricht das Hausverbot aus . // Die Person darf nicht mehr die Wohnung des Mieters A betreten, aber noch im restlichen Gebäude rumgammeln
    • Ex-Besucher treibt sich weiter im Gebäude rum.
    • Vermieter hat keinen Bock, dass eine fremde Person sich im Gebäude rumtreibt und spricht das Hausverbot aus.
    • Ex-Besucher wird von niemanden als Besuch anerkannt und muss sich deswegen vor die Tür bewegen (Hausverbot des Vermieters gültig). Beim nicht nachkommen dieser Ansage, kann die Polizei gerufen werden und sie befördert die Person raus.


    Macht die Freundin allerdings die Tür nicht auf, so kann die Polizei nichts machen, da keine Gefahr für die Frau besteht (da sie keine Anzeigen gegen ihren Freund stellt).
    Würde die Polizei wegen Gewalt im Haushalt gerufen werden und man könnte Schreie oder sonstiges hören bzw. es liegt eine Gefahren-Situation vor, dann kann die Polizei in die Wohnung eindringen und im entsprechendem Maße vorgehen. Wenn es dann wirklich zu einer Misshandlung kam, kommt es drauf an, ob es eine Anzeige gibt (abhängig von der Art der Misshandlung und möglicher Körperverletzung). Jedoch gilt: Selbst wenn dann ein erfolgreiches Urteil gegen XY zustande kommt, darf dieser weiterhin die Wohnung betreten, sofern es die Mieterin und das Urteil erlaubt. Da kann der Vermieter weiterhin hoch und nieder springen (im Fall des Urteils, dass z.b. weiterhin den direkten Kontakt der Personen erlaubt). Ansonsten gilt natürlich dein genannter Fall.
    Geändert von Unlimiter (22.04.2017 um 09:05 Uhr)

  14. #9
    Junior Avatar von Gunna
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    Da die betreffende Person die Mitbewohner anpöbelt, gibt es sehr wohl Beweise und wohl auch genügend zeugen/geschädigte. so gilt es auch seitens des Vermieters die anderen Mieter zu schützen.

  15. #10
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    Polizei verständigen wegen Drohung/Agression: "Wir benötigen hier dringend eine Streitschlichtung"

    Hausverwaltung anschreiben, dass mehr Bewohner als Mieter im Haus sind und der nicht gemeldete mensch für Unruhe unter den Mietern sorgt bis hin zur Überlegung aufgrund dieses Menschen wegzuziehen. Mietminderung bis man keine Angst mehr in seiner Wohnung haben muss; man sicher in die Wohnung gelangen kann. Als Mieter bist du nicht Security des gemeinschaftlichen Hausflures, aber die Verwaltung ist es!

  16. #11
    VIP Team Avatar von Unlimiter
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    Nicht wirklich. Denn es steht im ersten Beitrag:

    Diese Person denkt immer, Sie hätte Recht und pöbelt deshalb alle im Haus an, falls diese etwas "falsches" machen. Wenn man die Person auf das Hausverbot anspricht, wird die Person wütend, allerdings ohne ausfallend zu werden oder ignoriert das gesagte
    Daraus entnehme ich:
    • Selbsicherer Charakter
    • Wenn jemand eine Aufgabe ausführt und diese nicht korrekt / für die betreffende Person richtig ausgeführt wird, wird dies mitgeteilt.
    • Wenn es zu Konfliktsituationen kommt, so wird die Person nicht ausfallend reagieren


    Dementsprechend kann man dies so auffassen, dass man sich am Verhalten der Person stört. Dieses Verhalten hat aber keinerlei gesetzliche Grundlage, was die "Verbannung" erlauben könnte, denn es handelt sich um einen Besuch (nicht irgend einen anderen dahergelaufenen Menschen). Ein einfaches Beispiel:

    Ein anderes Beispiel:

    Du lädst deinen Freund/deine Freundin und deine Familie zu dir nachhause ein. Wir halten fest: Das Gebäude gehört deinen Eltern, du hast jedoch ein Stockwerk von deinen Eltern gemietet. Deine Freundin bemängelt das Abwaschen deiner Eltern, weil es einfach nicht effizient in ihren Augen ist. Dabei beleidigt sie deine Eltern aber nicht offensichtlich. Können deine Eltern nun sagen, dass deine Freundin das Haus verlassen soll und ihr verbieten dieses zu betreten?

    //: Was Cappa sagt funktioniert sogar insoweit, wenn die Person mehr als 6 Wochen auf Dauer sich in diesem Haus befindet. Ab diesem Moment gilt man nicht mehr als einfacher Besuch und dann kann man, je nach Vertrag anfangen Punkte zu ermitteln die Vertragsbrüche darstellen. Wichtig hierbei ist: Rausgeworfen wird die Mieterin, nicht der "Besucher". Ohne einen schwerwiegenden Verstoß des Besuchs wird man ihn nicht los (sofern der sich ein wenig mit dem Gesetz auskennt, oder soviel Glück hat, dass er sich noch im rechtlich für ihn sprechenden Rahmen aufhält).

    //: Vermutungen, die sich als falsch darstellen ; nicht nachweisbare Anschuldigungen, etc. können aber nach hinten losgehen.
    Geändert von Unlimiter (22.04.2017 um 10:19 Uhr)

  17. 22.04.2017, 11:19
    Grund
    Falscher Bereich für ne Diskussion zu seiner Verwarnung

  18. #12
    Junior Avatar von Gunna
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    Habib90: Anstacheln zu einer Körperverletzung ist, genauso wie diese selbst, eine Straftat.

  19. #13
    Junior Avatar von Habib90
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    Ojee... dann zeige ich mich jetzt mal schnell selbst an bevor es jemand anderes macht
    Wenn man ein auftreten wie eine kleine Fot*e hat dann passiert es wie oben beschrieben. Der Kerl lacht euch aus.
    Manchmal geht es nicht anders und man muss Polizei, Richter und Hänker in einem sein!
    Ps. Zum Glück wird hier im Forum alles legal gehandhabt
    Straftaten sind hier unerwünscht...
    Du hast eher die Verwarnung verdient, bei so Aussagen
    Geändert von Habib90 (22.04.2017 um 12:09 Uhr)

  20. #14
    Junior Avatar von Gunna
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    Muss man nichts zu sagen. Da ist eine Verwarnung das einzig richtige.

  21. #15
    100% 0-Ahnung Avatar von FLX
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    Es ist wie Unlimiter schon sagt. Du selber kannst nichts dagegen machen.
    Ich hatte mal ziemlich exakt denselben Fall und uns als Mietern sowie dem Hausverwalter waren die Hände gebunden (welcher selbst Anwalt ist). Solange er als Besuch bei der besagten Person ist kann er nicht des Hauses verwiesen werden. Theoretisch ist das beschränkt auf 6 Wochen, praktisch ist das nicht kontrollierbar da er nach kurzer Zeit außerhalb sofort behaupten kann er ist neu zu Besuch > Frist startet von vorne.

    Bei mir war die Lösung das besagte Person(en) nach einer Weile ausgezogen sind sonst wäre es wahrscheinlich eher böse ausgegangen da es zwischen den versch. Mietparteien schon deftig geknirscht hatte.
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