Ich hab mich eben gerade schon wieder aufgeregt als ich in der Arte Dokumentation das Argument des Richtervorbehalts von verschiedenen Leuten zu hören bekam, denn die Uni Bielefeld hat bereits im Dezember 2002 die Studie fertig gestellt. Die Kurzfassung des Abschlußberichtes zum Forschungsprojekt „Wirksamkeitsbedingungen von Richtervorbehalten bei Telefonüberwachungen“ vorgelegt von: Prof. Dr. Otto Backes, Prof. Dr. Christoph Gusy, Maik Begemann, Soziologe, Siiri Doka, Wiss. Mitarbeiterin, Anja Finke, Wiss. Mitarbeiterin Universität Bielefeld hab ich mal hier abgelegt.