43 Millionen Führerscheine werden bald ungültig – wenn du ihn nicht umtauschst, drohen Bußgelder
Eine EU-Richtlinie ist der Grund, weswegen die Führerscheine von 43 Millionen Deutschen in den kommenden Jahren ihre Gültigkeit verlieren werden. Wenn du danach mit deinem „alten Lappen“ erwischt wirst, dann drohen Bußgelder.
Aktuell betrifft das 15 Millionen Papierführerscheine, die noch bis Ende 1998 ausgestellt wurden und alle anderen Scheckkartenführerscheine, die danach bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Darüber berichtet die „Neue Westfälische“.
Führerschein: 43 Millionen Deutsche müssen ein neues Dokument beantragen
Nach Vorgaben einer EU-Richtlinie sollen alle EU-Bürger einen europaweit einheitlichen, fälschungssicheren Führerschein erhalten.
Hast du einen neuen Führerschein, der nach dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, dann kannst du entspannt aufatmen. Die Umstellung betrifft dich nicht. Dein Dokument ist schon einheitlich und läuft sowieso nach 15 Jahren ab. Alle anderen Führerscheine müssen umgetauscht werden und sind danach auch nur noch 15 Jahre gültig.
Das Umtauschprozedere kostet dich 25 Euro. Außerdem musst du ein neues biometrisches Passbild mitbringen. Auf den Führerschein sollst du dann etwa drei bis vier Wochen warten müssen.
Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Die Pkw- und Motorradklassen werden im neuen Führerscheindokument auf 15 Jahre befristet.
Der neue Führerschein kostet 25 Euro
Und damit das auch klappt und nicht alle 43 Millionen Menschen gleichzeitig zur KfZ-Behörde rennen, wird die Umtauschzeit der Papierführerscheine nach Geburtsjahren gestaffelt. Und zwar so:
vor 1953 geboren: Umtausch bis zum 19.1.2033
geboren in 1953 bis 1958: Umtausch bis zum 19.1.2022
1959 bis 1964 geboren: Umtausch bis 2023
1965 bis 1970 geboren: Umtausch bis 2024
Wer ab 1971 geboren ist, muss bis 2025 einen neuen Führerschein besitzen.
Die Scheckkartenführerscheine werden nach Ausstellungsjahr gestaffelt:
ausgestellt von 1999 bis 2001: Sie müssen im Januar 2026 getauscht sein
2002 und 2003: bis Januar 2027
2004 und 2005: bis Januar 2028
2006 und 2007: bis Januar 2029
2008 und 2009: bis Januar 2030
2010 und 2011: bis Januar 2031
2012 und 2013: bis Januar 2032
Der Bundesrat soll am Freitag entscheiden, ob dieser Fristenplan so angewendet werden kann und ob die Wartezeit bei der zuständigen Behörde so verringert werden kann.
Wenn eine Entscheidung getroffen wurde, kommen Verpflichtungen auf die Inhaber der Führerscheine zu.
Wenn du die Frist versäumst, drohen Bußgelder
Wer danach mit seinem ungültigen Führerschein erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Zehn Euro könnten dann für dich fällig werden.
Wichtig dabei ist laut ADAC: Man begeht eine Ordnungswidrigkeit aber keine Straftat. Bei Lkw- oder Busführerscheinen ist das anders.
Keine neue Führerschein-Prüfung
Wenn du jetzt aber Angst hast, dass dein EU-Führerschein nicht lebenslang, sondern lediglich 15 Jahre gültig ist: Zur erneuten Führerscheinprüfung musst du nicht, so die Neue Westfälische. Auch eine ärztliche Untersuchung werde nicht gefordert.
Mit altem abgelaufenen Führerschein ins Ausland?
Einen Antrag auf Umtausch des Führerscheins kann der Besitzer des Dokuments nur persönlich stellen.
„Daher muss auch im Interesse der Bürger sichergestellt werden, dass der Umtausch für den einzelnen ohne längere Wartezeiten möglich ist“, schreibt der ADAC dazu.
Wenn du mit dem abgelaufenen Führerschein ins Ausland fährst, kannst du mir Ärger rechnen. Das hängt aber vom jeweiligen Reiseland ab.
derwesten.de
Ist doch mal wieder zum kotzen. Da wird man gezwungen die Pappe umzutauschen, und dann soll man auch noch bluten dafür.