Justizministerin Lambrecht will den Kampf gegen Drogenhandel, Waffenhandel und Kindesmissbrauch im Darknet verschärfen. Nach SPIEGEL-Informationen soll ein eigener Straftatbestand geschaffen werden.

Geschäfte im Darknet funktionieren oft kaum anders als der Handel auf Internetseiten wie Ebay oder Amazon. Händler bieten auf speziellen Schwarzmarkt-Plattformen ihre illegalen Produkte wie Waffen oder Drogen an und hinterlassen nach einem erfolgreichen Deal eine Bewertung in Form von Sternen und Sätzen wie: »Zuverlässiger Kunde, gern wieder.«

Die Betreiber der kriminellen Plattformen kassieren häufig bei jedem Deal eine Gebühr, doch wie bei Ebay oder Amazon wissen sie von den einzelnen Geschäften oft nichts. Deshalb sind die Ermittlungen gegen Administratoren von Darknet-Plattformen oft kompliziert und langwierig. Obwohl die Plattformen eine zentrale Rolle beim Handel mit Drogen oder Kindesmissbrauchsvideos spielen, enden Verhandlungen gegen die Betreiber außerdem teilweise mit relativ niedrigen Strafen.

All das soll sich mit einem neuen Gesetz aus dem Bundesjustizministerium ändern. Mit dem Paragrafen § 127 soll unter dem Namen »Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet« nach SPIEGEL-Informationen ein neuer Tatbestand im Strafgesetzbuch geschaffen werden.

Neues Gesetz gegen Darknet-Administratoren

Verurteilt werden soll nach dem neuen Gesetz »wer eine Handelsplattform im Internet betreibt, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten zu ermöglichen oder zu fördern«, heißt es in dem Gesetzentwurf aus dem Hause von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Bis zu fünf Jahre Haft drohen den Tätern, in gewerbsmäßigen Fällen sogar bis zu zehn Jahre.

Die Regelung soll allerdings nur für Plattformen gelten, auf denen bestimmte besonders schwere Straftaten begangen werden. Unter anderem geht es um Drogen- und Waffenhandel, Falschgeld, Hacking, den Handel mit gefälschten Produkten oder die Verbreitung von Kindesmissbrauchsaufnahmen. Für all solche Delikte gibt es spezielle kriminelle Plattformen im Darknet, die in der Vergangenheit oft einschlägige Namen wie »Cannabis Road« oder »Fraudsters« (vom englischen Fraud für Betrug) tragen.

Der Gesetzentwurf, der dem SPIEGEL vorliegt, sieht auch vor, dass gegen Betreiber von entsprechenden kriminellen Handelsplattformen leichter eine Telekommunikationsüberwachung möglich ist. Auch die Überwachungsmaßnahme einer Onlinedurchsuchung soll erlaubt werden.

Beliebte Aussage von Betreibern: Von den einzelnen Straftaten nichts gewusst

Bisher werden diejenigen, die illegale Geschäfte im Darknet ermöglichen, in Deutschland oft wegen Beihilfe angeklagt. So lautet zum Beispiel die Anklage im Falle der mutmaßlichen Cyberbunker-Betreiber. Die Verteidigung des Hauptangeklagten wies die Vorwürfe, dass sein Mandant von den illegalen Seiten auf seinen Servern gewusst habe, allerdings als »absurd« zurück.

Die Ermittlungen zum Cyberbunker dauerten auch deshalb so lange, weil die Ermittler den Betreibern der Server nachweisen müssen, vorsätzlich die Straftaten, die über ihre Server begangen werden, zu unterstützen. Dafür waren beispielsweise langwierige Abhörmaßnahmen notwendig.

Bürgerrechtler kritisierten vorherige Gesetzesinitiative

Bereits im März 2019 stimmte der Bundesrat für einen Gesetzentwurf zum Betreiben von Darknet-Plattformen. Bürgerrechtler kritisierten damals, dass durch »Gummiparagrafen« auch Journalisten, Dissidenten oder Whistleblower, die die Anonymisierungsmöglichkeiten des Darknets ebenfalls nutzen, kriminalisiert würden. Weil die Gesetzesinitiative explizit Dienste erwähnte, die besondere technische Schutzmaßnahmen ergreifen, warnte der Hackerverein »Chaos Computer Club« damals vor Rechtsunsicherheit für alle, die Anonymisierungsdienste betreiben oder nutzen.

Um dies zu verhindern, schränkt die neue Gesetzesinitiative aus dem Justizministerium ein, dass nur Handelsplattformen mit einer klar »kriminellen Ausrichtung« strafbar sein sollen. Auch wird nicht unterschieden zwischen Seiten im Darknet und im regulären Internet. Tatsächlich werden einige der Straftaten, um die es geht, auch über spezielle Plattformen im normalen Netz begangen. Plattformen »mit legalem Geschäftszweck« sollen dagegen nicht von dem Gesetz betroffen sein, auch dann nicht, wenn sie in Einzelfällen für Straftaten missbraucht werden.

Die kriminelle Ausrichtung soll unter anderem daran erkennbar sein, wie eine Seite aufgebaut ist und ob sie einschlägige Verkaufskategorien zum Beispiel für verschiedene Drogen hat. Bei vielen Darknet-Schwarzmärkten dürfte dies eindeutig zutreffen. Seltener gibt es im Darknet dagegen Seiten wie »Deutschland im Deep Web« über die der Amokläufer vom OEZ an seine Waffe kam. Hier wurden neben Drogenangeboten und einem Waffenforum teilweise auch politische Themen und rechtsextreme Verschwörungsmythen diskutiert.

Mehr Einnahmen durch mehr Beschlagnahmungen

Das Bundesjustizministerium hofft durch das Gesetz auch darauf, mehr Geld von Darknet-Straftätern beschlagnahmen zu können. So rechnet man damit, dass das Gesetz zu mehr Ermittlungsverfahren und Prozessen wegen Darknet-Straftaten führen werde. Die dadurch erwartete Zunahme von Vermögensabschöpfungen werde auch dazu führen, dass die Mehrkosten für die Zunahme an Ermittlungen kompensiert würden.

Der entsprechende Referentenentwurf ist kürzlich in die Ressortabstimmung gegangen und soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
spiegel.de