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Thema: Urteil: Fernseh-Mitschnitte auf Youtube sind weiterhin illegal

  1. #1
    Senior Avatar von delle
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    Urteil: Fernseh-Mitschnitte auf Youtube sind weiterhin illegal


    Fernseh-Mitschnitte dürfen nicht auf youtube weiterverbreitet werden. Obwohl sich der eine oder andere unbedarfte Nutzer gelegentlich aus Unkenntnis über dieses Verbot hinwegsetzt, bedarf diese urheberrechtliche Binsenweisheit eigentlich keiner grundsätzlichen Klarstellung mehr. Schon gar keiner gerichtlichen. Sollte man meinen.

    Wenn nicht ausgerechnet die youtube-Mutter Google jetzt einen solchen Prozess angestrengt – und in Bausch und Bogen verloren hätte. Die ganze Geschichte liest sich wie ein Stück aus dem Tollhaus: ein Fernsehzuschauer hatte die Fernseh-Ausstrahlung eines Dokumentarfilms aufgezeichnet und auf seiner youtube-Seite veröffentlicht. Der Produzent des Films machte youtube auf diesen Rechtsverstoß aufmerksam und verlangte die Löschung des betreffenden Inhalts.

    Doch statt der offenkundigen Urheberrechtsverletzung abzuhelfen, bat youtube den illegalen uploader mit dem programmatischen Nutzer-Namen „Revo Luzzer“ um seine Stellungnahme - und der erklärte frech und trotzig, als Zahler des Rundfunkbeitrags sei er Miteigentümer des gesendeten Films geworden und könne damit machen, was er wolle. Diese krude Argumentation wurde von youtube akzeptiert, die Löschung unterblieb.

    Vertreten durch die Berliner Urheberrechtskanzlei KVlegal und von der AG Dokumentarfilm unterstützt, schickte der Filmproduzent dem Internetkonzern eine Abmahnung, die freilich wirkungslos blieb. Bis die Sache schließlich vor dem Landgericht Leipzig landete, das jetzt unter dem Aktenzeichen 05 O 661/15 Klarheit schuf: „Die Beklagte“ – also Youtube – habe „ihr zumutbare Prüfpflichten verletzt, weil sie nach dem Hinweis der Klägerin im Rahmen des Beanstandungsverfahrens nicht alles ihr technisch und wirtschaftlich Zumutbare getan hat, um weitere Rechtsverletzungen im Hinblick auf die geschützten Werke zu verhindern“, heißt es in dem Urteil, in dem zugleich festgestellt wird, dass die Betreiber der Internet-Plattform „unverzüglich mit dem Ziel hätten tätig werden müssen, die Darstellung des Werkes zu entfernen oder den Zugang zu sperren, sobald sie die erforderliche Kenntnis erlangt hatten“. Die entsprechende Prüfpflicht sei bereits gegeben, wenn unter Vorlage „aller erforderlicher Angaben“ auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist – spezielle Nachweise sind dazu nicht erforderlich. Eine solche Prüfung hätte nach Ansicht des Gerichts zwingend „zu einer Löschung führen müssen, da die Zahlung von GEZ-Gebühren offensichtlich nicht zum Erwerb von Veröffentlichungsrechten führt.“

    Dass ein derart klarer Fall auf Betreiben von Google überhaupt gerichtsanhängig wurde, hat aus Sicht der AG DOK Methode: offenbar versucht Google mit allen Mitteln, die Grenzen des Urheberrechts zu seinen Gunsten auszuweiten – auch, wenn der Anlass noch so absurd erscheint.
    Quelle:


    Dass ein derart klarer Fall auf Betreiben von Google überhaupt gerichtsanhängig wurde, hat aus Sicht der AG DOK Methode: offenbar versucht Google mit allen Mitteln, die Grenzen des Urheberrechts zu seinen Gunsten auszuweiten – auch, wenn der Anlass noch so absurd erscheint.
    Versuchen kann man es ja mal, hauptsache das deutsche Rechtssystem in Anspruch nehmen, genau wie Facebook, klagen, klagen. Öffentlich produziert heißt --> jeder darf, NUR, Geld verdienen damit geht NICHT, heißt aber für öffentlich-rechtlichen wiederrum, dafür sorgen das die Online Präsenz gehalten wird. mM.

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  4. #2
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    Zitat Zitat von delle Beitrag anzeigen
    ..und der erklärte frech und trotzig, als Zahler des Rundfunkbeitrags sei er Miteigentümer des gesendeten Films geworden und könne damit machen, was er wolle. Diese krude Argumentation wurde von youtube akzeptiert, die Löschung unterblieb.
    Also ich halte die Argumentation nicht für "Krude", Die GEZ gebühren sind nicht dafür da das Vermögen einer Firma zu steigern sondern um Inhalte für die Breite Masse zu finanzieren. Vielleicht sieht das der Gesetzgeber anders aber wenn er meint mit Zwangsgebühren eine Firma sponsorn zu müssen ist das klar Illegal. In anderne Bereichen gibt es da durchaus Fortschritte was die Nutzung und Verfügbarmachung von Resourcen betrifft die durch die Steuerzahler finanziert wurden.

    Natürlich kann man sich jetzt darüber streiten ob er "Miteigentümer" ist.

  5. #3
    Junior Avatar von titano
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    Zitat Zitat von fritzi Beitrag anzeigen
    Also ich halte die Argumentation nicht für "Krude", Die GEZ gebühren sind nicht dafür da das Vermögen einer Firma zu steigern sondern um Inhalte für die Breite Masse zu finanzieren.
    Ich finde das widerspricht sich ein wenig, denn es wird ja ohne jeden Zweifel das Vermögen der Firma YouTube/Google dadurch gesteigert, dass durch Rundfunkgebühren finanzierte Inhalte auf YT bereitgestellt werden. Das ist ja, wie wenn 80 Millionen Bürger die Regale eines Supermarktes füllen und der ausser die laufenden Kosten wie Ladenmiete, Personal, Lager usw. keine Unkosten hat. Ich würde niemals auf die Idee kommen, dass ich durch zahlen der Rundfunkgebühr Miteigentümer der Inhalte wäre. Ich finde das schon krude…

  6. #4
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    Zitat Zitat von titano Beitrag anzeigen
    .... Das ist ja, wie wenn 80 Millionen Bürger die Regale eines Supermarktes füllen und der ausser die laufenden Kosten wie Ladenmiete, Personal, Lager usw. keine Unkosten hat. Ich würde niemals auf die Idee kommen, dass ich durch zahlen der Rundfunkgebühr Miteigentümer der Inhalte wäre. Ich finde das schon krude…
    Das Youtube daran was verdient ist egal, das ganze wäre auf einer Plattform die Gemeinnützig ist genauso "illegal" wenn man sich das Urteil so durchliest. Es geht darum das die auf Inhalten die durch die Allgemeinheit Zwangsfinanziert sind sitzen und nichts rausrücken. Jeder von uns(der Alt genug ist) hat jeden einzelnen Inhalt der ÖR mitbezahlt und sollte damit machen können was er will.
    Das Youtube daran was verdient -> geschenkt. Dafür stellen sie auch ne gute Plattform zur Verfügung wo ich diese Inhalte konsumieren könnte. Das verursacht ja auch alles Kosten. Und ob die Überhaupt Gewinn machen ist laut Wikipedia auch fraglich.

  7. #5
    Junior Avatar von titano
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    Zitat Zitat von fritzi Beitrag anzeigen
    Die GEZ gebühren sind nicht dafür da das Vermögen einer Firma zu steigern
    Zitat Zitat von fritzi Beitrag anzeigen
    Das Youtube daran was verdient -> geschenkt.
    Vielleicht möchtest du dich mal entscheiden.

    Zitat Zitat von fritzi Beitrag anzeigen
    Das Youtube daran was verdient ist egal, das ganze wäre auf einer Plattform die Gemeinnützig ist genauso "illegal" wenn man sich das Urteil so durchliest. Es geht darum das die auf Inhalten die durch die Allgemeinheit Zwangsfinanziert sind sitzen und nichts rausrücken.
    Das ist doch völliger Blödsinn, nahezu alle Sendungen der öffentlich-rechtlichen Sender kann man nach der Ausstrahlung in deren Mediatheken anschauen. Inzwischen gehen sie bei manchen Sendungen sogar schon dazu über, diese vor der Ausstrahlung ins Netz zu stellen. Das ganze wird auf allen erdenklichen Plattformen zugänglich gemacht, ob PC, Smartphone, Tablet oder Smart-TV. Wozu um alles in der Welt braucht man da noch einen Multimilliarden schweren Konzern aus dem AUSLAND der nix, aber auch gar nix dazu beigetragen hat der diese Inhalte dazu nutzt um sich die Taschen noch voller zu machen?

  8. #6
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    Zitat Zitat von titano Beitrag anzeigen
    Vielleicht möchtest du dich mal entscheiden.
    Das ist nicht wiedersprüchlich. Youtube bietet mir einen Service den ich von den ÖR nicht Kriege. Der ÖR vernichtet effektiv Werte die ich bezahlt habe. Der ÖR ist ausserdem keine Firma im Eigentlichen Sinne. Die GEZ Gebühren richten sich ja (angeblich) nach ihrem Bedarf und sollen nicht dazu dienen das sie Vermögen(oder Gewinn) aufbauen können. Ein Problem an der Sache ist das mittlerweile ein großer Teil des Geldes in Pensionen fliesst und das immer mehr wird.



    Zitat Zitat von titano Beitrag anzeigen
    Das ist doch völliger Blödsinn, nahezu alle Sendungen der öffentlich-rechtlichen Sender kann man nach der Ausstrahlung in deren Mediatheken anschauen. Inzwischen gehen sie bei manchen Sendungen sogar schon dazu über, diese vor der Ausstrahlung ins Netz zu stellen.
    Du hast dich damit noch nicht wirklich beschäftigt oder? Die Meisten Inhalte sind innerhalb kürzester Zeit wieder gelöscht, manche nach 2 Wochen andere halten etwas länger. Bei Youtube finde ich stellenweise noch Jahrzehnte altes Material das von meinem Geld erstellt wurde(ja ich bin so alt). Insofern bietet mit YT eine Dienstleistung die mir kein anderer bietet.
    Aber das spielt ja keine Rolle ob es YT ist, die Inhalte wären auch auf jeder anderen Plattform Illegal und demzufolge für die Tonne Produziert.

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