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Thema: Urheberrechtsabgabe für CDs und DVDs bei Privatkopien steht fest

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    Urheberrechtsabgabe für CDs und DVDs bei Privatkopien steht fest

    Eine Wirtschaftsvereinigung und die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) haben sich nach einem knapp zehnjährigen Streit auf Urheberrechtsabgaben für optische Speichermedien verständigt.

    Der Informationskreis Aufnahmemedien (IM) und die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) haben nach langem Ringen ihre rechtliche Auseinandersetzung über Vergütungspauschalen für CD- und DVD-Rohlinge für die Jahre 2008 bis 2017 beigelegt und einen Gesamtvertrag für die Zeit ab Januar 2018 abgeschlossen. Dies teilte der IM am Freitag mit, der Hersteller und Importeure von Speichermedien in Deutschland vertritt. Zu den Gesellschaftern der Wirtschaftsvereinigung gehören Firmen wie Hama, Intenso, Maxell, Medion, Panasonic, Philips, Sony, Toshiba oder Verbatim.

    Produzenten und Importeure zahlen demnach jetzt Urheberrechtsabgaben in Höhe von 1,25 Cent für einmal und 2,5 Cent für mehrfach beschreibbare CDs. Die Pauschalen für DVDs variieren je nach Speichervolumen und Beschreibbarkeit zwischen 2,5 und 10 Cent pro Stück. Über die Höhe der Zahlungen für die zurückliegenden Jahre schwiegen sich beide Seiten aus. Der IM-Vorsitzende Rainald Ludewig sprach aber von einem "wirtschaftlich vernünftigen Abschluss, der den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern Rechts- und Planungssicherheit gibt und weiteren Wettbewerbsverzerrungen entgegenwirkt".

    Keine gesetzlich geregelten Vergütungssätze mehr

    Zugleich zeigte sich der Industrievertreter zuversichtlich, dass die Unternehmen und die Verhandlungsführer der Verwertungsgesellschaften nun auch bald andere noch offene Verfahren "ebenfalls partnerschaftlich erledigen" könnten. So habe es der Gesetzgeber schließlich vorgesehen. Dieser hatte mit dem 2. Korb der Urheberrechtsreform, die Anfang 2008 in Kraft trat, die bis dahin gesetzlich festgelegten Vergütungssätze aufgehoben.

    Seitdem liegt es in den Händen der Verwertungsgesellschaften und der Wirtschaftsverbände, neue Konditionen auszumachen, was in der Regel nicht ohne langwierige Gerichtsstreitigkeiten funktioniert. Der Europäische Gerichtshof hatte auf diesem Feld zuletzt 2015 grünes Licht für Vergütungspauschalen auf Smartphone-Speicherkarten gegeben.

    Nicht für rechtswidrige Kopien

    Hersteller oder Importeure von Geräten und Speichermedien, die sich für Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke verwenden lassen, sind gesetzlich prinzipiell nach wie vor verpflichtet, Urheberrechtsabgaben an Verwertungsgesellschaften abzuführen. Die Vergütungspauschalen dienen nicht dazu, rechtswidrige Kopien zu legalisieren. Vielmehr sollen sie den Urhebern einen Ausgleich für Einnahmeeinbußen verschaffen, die diesen durch legale Vervielfältigungen etwa im Rahmen zulässiger Privatkopien entstehen. Die ZPÜ zieht die Beträge hierzulande ein und verteilt sie dann an die ihr angeschlossenen Verwertungsgesellschaften wie die Gema oder die VG Wort.

    Allen IM-Gesellschaftern steht es nun offen, dem Gesamtvertrag beizutreten und dafür einen Nachlass von 20 Prozent auf die ausgemachten Abgaben zu erhalten. Die ZPÜ will ihrerseits möglichst schnell auf Basis der Vereinbarungen einen neuen Tarif veröffentlichten.

    Generell zeigte sich der IM erleichtert über den gelungenen Vertragsabschluss, kritisierte aber zugleich das System der Privatkopievergütung an sich. Dieses sei nicht mehr zeitgemäß, da die Rechteinhaber in der digitalen Welt "umfassende Möglichkeiten zur Individualverwertung" und zum Schutz ihrer Werke durch Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) hätten und "diese auch in großem Umfang nutzen". Dazu komme, dass das gesetzliche Verfahren zur Streitbeilegung ineffizient sei, da es alle Lasten einer Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie einem Senat beim Oberlandesgericht München aufbürde. Diese könnten diese Aufgaben "bei allem guten Willen nicht tragen".
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