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Thema: Gericht: YouTube haftet für Copyright-Verstöße, muss vor Upload prüf

  1. #1
    Senior Avatar von SPAM-SPAM
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    Gericht: YouTube haftet für Copyright-Verstöße, muss vor Upload prüf

    Ein Fernsehsender hat ein womöglich folgenschweres Urteil gegen die Google-Plattform YouTube erwirkt. Der österreichische Privatkanal Puls 4 hat in erster Instanz erreicht, dass YouTube künftig per Vorabkontrolle sicherstellen muss, welche Inhalte hochgeladen werden. Demnach muss die Internet-Plattform dafür sorgen, dass Videos keine Urheberrechte verletzen.

    Das Urteil, das das Wiener Handelsgericht heute in erster Instanz gefällt hat, ist noch nicht rechtskräftig und es ist wahrscheinlich, dass Google bzw. YouTube dagegen berufen werden. Denn das Gericht hat laut einem Bericht der österreichischen Tageszeitung Die Presse einer Klage des Privatsenders Puls 4 stattgegeben und festgestellt, dass die Google-Plattform für Urheberrechtsverletzungen, die auf YouTube von Usern begangen werden, unmittelbar haftet.

    Gilt weltweit?
    Der zu ProSiebenSat.1 gehörende österreichische Privatsender ist der Ansicht, dass das Urteil weltweit gelte. Um einen Irrtum auszuschließen nachfolgend die Passage, wie sie Die Presse vermeldet: "Das Urteil sei nicht auf Österreich bezogen, sondern gelte weltweit und für jegliche Inhalte auf dem Videoportal."

    Ob ein Urteil eines österreichischen Gerichts aus erster Instanz tatsächlich weltweite Auswirkungen hat, ist fraglich. Dennoch ist Puls Geschäftsführer Markus Breitenecker dennoch der Ansicht, dass dieses Urteil "das Internet revolutionieren könnte".

    Laut YouTube sei man nicht für von Nutzern generierte Inhalte verantwortlich, das Portal beruft sich auf das Host-Provider-Privileg des E-Commerce-Gesetzes. Demnach sei man als technischer Dienstleister zu sehen und deshalb auch nur ein Vermittler. Dabei sei allerdings eine neutrale Rolle die Voraussetzung und laut des Handelsgerichts erfülle YouTube diese nicht. Das liegt an den diversen Funktionen YouTubes, darunter Verknüpfung, Sortierung, Verlinkung, Vorschlägen etc.

    YouTube äußerte sich hierzu zurückhaltend und verwies darauf, dass man schon jetzt Urhebern diverse Werkzeuge zur Verfügung stelle, damit diese ihre Rechte schützen können. Man werde die Urteilsbegründung prüfen und hält sich alle Optionen offen. Man kann aber wohl davon ausgehen, dass es eine Berufung geben wird. Youtube, Anonymous, Gema


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  4. #2
    Senior Avatar von F1r3st0rm
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    Davon ist auszugehen, dass Google dagegen in Berufung geht. Und das dass Urteil weltweit Geltung hat ist Schwachsinn. Das hat es nicht einmal wenn es das höchste Gericht des Landes fällt. Dann hat es erst einmal nur in diesem Land Gültigkeit. Und wir reden hier von einem Urteil von einem Provinzgericht. Und im Gegensatz zu Rapidshare, haben Google die Mittel notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.

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  6. #3
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
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    Und solange das Urteil nicht rechtskräftig bis zur letzten Instanz ist muss Google noch nichts tun.
    Zumal Google (Youtube) schon alles dafür tut das die Rechteinhaber schon alles können was sie wollen, bekommen Accounts zum selber löschen, Google hat schon ein ID-Contentsystem etc. Im Grunde erfüllen sie schon alles.
    Da ist Pro7/Sat.1 einfach nur zu faul paar Leute einzustellen Videos zu finden oder die anderen Möglichkeiten die Google ihnen bietet zu nutzen.
    Zumal auf den Sendern eh nur Müll läuft der kaum geistigen Anspruch hat.


  7. #4
    Senior Avatar von ShadowEagle
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    Ein Urteil aus Österreich was WELTweit gilt *facepalm*

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