Ein Fernsehsender hat ein womöglich folgenschweres Urteil gegen die Google-Plattform YouTube erwirkt. Der österreichische Privatkanal Puls 4 hat in erster Instanz erreicht, dass YouTube künftig per Vorabkontrolle sicherstellen muss, welche Inhalte hochgeladen werden. Demnach muss die Internet-Plattform dafür sorgen, dass Videos keine Urheberrechte verletzen.
Das Urteil, das das Wiener Handelsgericht heute in erster Instanz gefällt hat, ist noch nicht rechtskräftig und es ist wahrscheinlich, dass Google bzw. YouTube dagegen berufen werden. Denn das Gericht hat laut einem Bericht der österreichischen Tageszeitung Die Presse einer Klage des Privatsenders Puls 4 stattgegeben und festgestellt, dass die Google-Plattform für Urheberrechtsverletzungen, die auf YouTube von Usern begangen werden, unmittelbar haftet.
Gilt weltweit?
Der zu ProSiebenSat.1 gehörende österreichische Privatsender ist der Ansicht, dass das Urteil weltweit gelte. Um einen Irrtum auszuschließen nachfolgend die Passage, wie sie Die Presse vermeldet: "Das Urteil sei nicht auf Österreich bezogen, sondern gelte weltweit und für jegliche Inhalte auf dem Videoportal."
Ob ein Urteil eines österreichischen Gerichts aus erster Instanz tatsächlich weltweite Auswirkungen hat, ist fraglich. Dennoch ist Puls Geschäftsführer Markus Breitenecker dennoch der Ansicht, dass dieses Urteil "das Internet revolutionieren könnte".
Laut YouTube sei man nicht für von Nutzern generierte Inhalte verantwortlich, das Portal beruft sich auf das Host-Provider-Privileg des E-Commerce-Gesetzes. Demnach sei man als technischer Dienstleister zu sehen und deshalb auch nur ein Vermittler. Dabei sei allerdings eine neutrale Rolle die Voraussetzung und laut des Handelsgerichts erfülle YouTube diese nicht. Das liegt an den diversen Funktionen YouTubes, darunter Verknüpfung, Sortierung, Verlinkung, Vorschlägen etc.
YouTube äußerte sich hierzu zurückhaltend und verwies darauf, dass man schon jetzt Urhebern diverse Werkzeuge zur Verfügung stelle, damit diese ihre Rechte schützen können. Man werde die Urteilsbegründung prüfen und hält sich alle Optionen offen. Man kann aber wohl davon ausgehen, dass es eine Berufung geben wird. Youtube, Anonymous, Gema