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Thema: EU-Copyright-Reform: Abgeordnete stimmen für Upload-Filter und Leistungsschutzrecht

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    EU-Copyright-Reform: Abgeordnete stimmen für Upload-Filter und Leistungsschutzrecht

    Online-Plattformen sollen von Nutzern hochgeladene Inhalte überwachen und filtern. Ein fünfjähriges Leistungsschutzrecht wurde auch beschlossen.

    Nach fast zweijähriger Debatte hat der Rechtsausschuss des EU-Parlaments am Mittwoch die Position der Abgeordneten zur Copyright-Reform abgesteckt. Berichterstatter Axel Voss konnte sich dabei mit seinen Kompromissanträgen weitgehend durchsetzen. Betreiber von Online-Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten sollen demnach dazu verpflichtet werden, mit Rechteinhabern "faire und angemessene Lizenzvereinbarungen" abzuschließen. Ohne solche Verträge müssten die Verantwortlichen durch "angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen" dafür sorgen, dass illegale Werke nicht verfügbar sind.

    Automatisierte Kontrolle
    Im Endeffekt läuft dies angesichts der Fülle von Beiträgen, die Nutzer auf Portale wie YouTube sekündlich hochladen, auf eine automatisierte Kontrolle und Durchleuchtung der Inhalte durch die gefürchteten Upload-Filter hinaus, auch wenn diese nicht direkt im Gesetzestext vorgeschrieben werden. Im Zweifelsfall dürften Provider damit auch verstärkt legale Inhalte löschen, um eine Haftbarkeit bei online verbliebenen geschützten Werken zu vermeiden.

    Mit der Bestimmung wollen die Volksvertreter vor allem die vielfach ins Feld geführte Lücke zwischen den Werbeeinnahmen von Online-Plattformen wie YouTube und den vergleichsweise bescheiden ausfallenden Vergütungen für die Künstler und Produzenten ("Value Gap") verkleinern. Gegner der Bestimmungen befürchten massive Kollateralschäden durch den Filterzwang. Cloud-Anbieter sowie traditionelle Online-Marktplätze sollen nicht erfasst werden. Auch Webseiten wie Online-Enzyklopädien, wissenschaftliche Archive oder Open-Source-Entwicklungsplattformen, die aus nicht-kommerziellen Zwecken den Zugang zu geschützten Inhalten anbieten, bleiben außen vor.

    Textauszüge
    Die Rechtspolitiker haben sich auch für ein breites, fünfjähriges Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet ausgesprochen. Zugleich sollen ihrem Votum nach auch Nachrichtenagenturen in den Genuss damit verbundener Vergütungsansprüche gegenüber Online-Diensteanbietern wie Google kommen. "Legitime private und nicht-kommerzielle Verwendungen von Pressepublikationen durch individuelle Nutzer" wollen die Abgeordneten nicht verhindern. Doch schon Blogger, die sich über Werbung zu finanzieren versuchen, fallen nicht unter diese Ausnahmeklausel.

    Anders als hierzulande werden auch kleinste Auszüge aus Texten in Form sogenannter Snippets erfasst. Dazu kommt zwar die Ansage, dass das Leistungsschutzrecht nicht auf Links ausgedehnt werden soll. In der Praxis dürfte diese Bestimmung aber kaum tragen, da in Webadressen oft schon geschützte Überschriften von Presseartikeln eingebaut sind. Alternative Kompromissanträge der Grünen und Linken gegen Upload-Filter und das neue Leistungsschutzrecht fanden keine Mehrheit.

    Weiteres Verfahren und Widerstand
    Die Entscheidung des Ausschusses auf Basis der Kompromissanträge von Axel Voss muss in einer Plenarabstimmung des Parlaments noch bestätigt werden. Diese findet voraussichtlich am 4. Juli statt. In diesem Zusammenhang kann das Paket noch einmal für Änderungen geöffnet und die Ausschussempfehlung überarbeitet werden, bevor die Verhandlungen mit dem EU-Rat starten. Das Ministergremium hat sich im Namen der Mitgliedsstaaten bereits für die beklagten "Zensurmaschinen" und ein europäisches Leistungsschutzrecht ausgesprochen

    Dem Beschluss war eine lange Lobby-Schlacht vorausgegangen. Neben Verbänden der Digitalwirtschaft und YouTubern hatten sich dabei auch Internetpioniere, Wikimedia, Wissenschaftler, der UN-Sonderbeauftragte für Meinungsfreiheit, David Kaye, und zahlreiche zivilgesellschaftlichen Organisationen wiederholt zu Wort gemeldet, um eine weitgehende Internetüberwachung und Zensur sowie eine Google- oder Linksteuer zu verhindern. Die Verwertungsgesellschaften hatten dagegen namhafte Künstler wie Plácido Domingo oder Jean-Michel Jarre einfliegen lassen, die sich für Upload-Filter und eine stärkere Vergütung über Online-Plattformen aussprachen. (Stefan Krempl) /


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    Junior Avatar von Blackbird
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  6. #3
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
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    Sollen halt Google, Facebook und co. mal die Eier haben und auf paar Millionen für 1 Woche scheißen und einfach mal die komplette EU über Geoblocking aussperren. Damit die Politiker mal sehen was passiert wenn sie solche bekloppte Gesetze bringen.


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  8. #4
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    [QUOTE=Jana-Maria;52588]Sollen halt Google, Facebook und co. mal die Eier haben und auf paar Millionen für 1 Woche scheißen und einfach mal die komplette EU über Geoblocking aussperren.

    Der gemeine Dummdödel meckert dann zwar mal kur , die nächste Wahl ist aber zulange weg als das sich irgendwer dran erinnert. Und solange das Flüchtlingsthema hochgehalten wird merkt doch sowieso kaum einer was.

    Zitat Zitat von Jana-Maria Beitrag anzeigen
    Damit die Politiker mal sehen was passiert wenn sie solche bekloppte Gesetze bringen.
    Das interessiert die eh nicht, Unsere können nichts dafür es war ja die Böse EU und die EU Idioten kennt kaum jemand.(Obwohl es nur zweite Reihe CDU Kasper sind)


    Spannend wird sein was Google mit dem Leistungsschutzrecht macht. Wenn die die Eier hätten alle ZEitungen einfach rauszuschmeissen wäre das EPISCH. Allerdings gibts wohl bestrebungen das zu unterbinden und Google zu zwingen den Mist zu listen und zu bezahlen.

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