Amazon hat eine neue Schnittfassung einer Pastewka-Folge veröffentlicht. Medienhüter hatten dem Konzern vorgeworfen, in einer Folge aus der achten Staffel Schleichwerbung einzusetzen. An der Folge soll es um die 50 Schnitte gegeben haben.
Rund drei Monate nach Vorwürfen der Schleichwerbung hat Amazon eine neue Schnittfassung einer Folge der Comedyserie Pastewka veröffentlicht. Im Januar 2019 hatte die Bayerische Landeszentrale für neue Medien dem Unternehmen vorgeworfen, gegen das Schleichwerbeverbot des Rundfunkstaatsvertrages zu verstoßen. Amazon ging dagegen juristisch vor.
Nach Angaben der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien gab es eine außergerichtliche Einigung zwischen den Medienhütern und der Amazon Instant Video Germany GmbH, wie der Anbieter in Deutschland korrekt heißt, der hierzulande die Videostreams anbietet. Der Vorwurf der Schleichwerbung betrifft die vierte Folge der achten Staffel von Pastewka, die den Titel Das Lied von Hals und Nase trägt. Die Folge spielt zum Großteil vor und in einer Media-Markt-Filiale. Die gesamte Folge sei von häufigen und intensiven Darstellungen sowie Erwähnungen der Marke Media Markt geprägt, ohne dass dies programmlich-dramaturgisch begründet sei, urteilte die Landeszentrale.
Die Einigung war bereits am 18. April 2019 bekanntgegeben worden und eigentlich war zwischen den beiden streitenden Parteien vereinbart worden, die neue Fassung noch an diesem Tag bereitzustellen, sagte eine Sprecherin der Landeszentrale auf Nachfrage von Golem.de. Aber erst knapp eine Woche später wurde die entsprechende Pastewka-Folge am Vormittag des 24. April 2019 von Amazon auf Prime Video ausgetauscht, wie Amazon auf Nachfrage von Golem.de mitteilte.
Neue Fassung mit mehr als 50 Schnitten
Auf Nachfrage von Golem.de erklärte die Bayerische Landeszentrale für neue Medien, dass an der Folge um die 50 Schnitte vorgenommen worden seien. Daher sei es schwer, die genauen Stellen zu bestimmen, an denen es Änderungen gegeben habe. Amazon ließ Fragen zu Unterschieden der beiden Schnittfassungen unbeantwortet. Die ursprüngliche Version hat eine Länge von 29 Minuten und 22 Sekunden, die neue Fassung läuft 29 Minuten und 3 Sekunden. Golem.de kann bestätigen, dass bereits der Vorspann weniger Media-Markt-Branding enthält als die neue Schnittfassung.
Weder auf der Amazon-Webseite noch in der Prime-Video-App gibt es für den Zuschauer einen Hinweis auf die neue Schnittfassung. Auch nach der Entscheidung der Medienhüter vom Januar 2019 gab es von Amazon weder auf der Webseite noch in der App einen Hinweis für die Kunden darauf, dass die Sendung dem Vorwurf von Schleichwerbung ausgesetzt war.
Die Medienhüter hatten Amazon im Januar 2019 mit sofortiger Wirkung untersagt, die Folge auszustrahlen. Aufgrund des Einspruchs von Amazon hat es nun knapp drei Monate gedauert, bis sich beide Seiten nach eigenen Angaben geeinigt haben.
Sowohl die Bayerische Landeszentrale für neue Medien als auch Amazon hielten an ihrer Rechtsauffassung fest, erklärte die Landeszentrale. Beide Seiten begrüßten die konstruktive Klärung der Angelegenheit. Aufgrund der Einigung müssten Verwaltungsgerichte nicht mehr klären, ob es sich um Schleichwerbung gehandelt habe oder nicht. Die neue Schnittfassung der Folge finde auch die Zustimmung der Medienhüter. Die Markendarstellungen und -erwähnungen in der neuen Version seien programmlich-dramaturgisch begründbar.
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