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Thema: Copyright-Klage gegen Rapidshare: Freispruch für ehemalige Betreiber

  1. #1
    Senior Avatar von delle
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    Copyright-Klage gegen Rapidshare: Freispruch für ehemalige Betreiber

    Der Filehoster Rapidshare war einst der absolute Schrecken der Content-Industrie, er war lange Zeit die erste Wahl für Piraterie-Inhalte aller Art. 2015 folgte das endgültige Aus, die juristischen Nachwehen wurden aber erst vor kurzem abgeschlossen. Und das zu Gunsten der Beklagten.

    Rapidshare gibt es schon seit vielen Jahren nicht mehr, auch dessen ehemalige Betreiber haben sich anderen Dingen zugewandt. Doch die Hintermänner und -frauen des Schweizer Filehosters mussten sich auch Jahre nachdem man den Stecker gezogen hat, vor Gericht verantworten. Das (vorerst) letzte Kapitel betraf das Ehepaar Christian und Alexandra Schmid und einen ihrer ehemaligen Anwälte.

    Die Zuger Staatsanwalt warf Schmid, dem Gründer von Rapidshare, vor, massenhafte gewerbliche Verstöße gegen Urheberrechte begangen zu haben. Gefordert war auch ein hoher Schadenersatz. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass Rapidshare sich auf Kosten der Urheber bereichert habe. Der Vorwurf: Man wusste von den Piraterie-Aktivitäten, unternahm aber bewusst nichts dagegen.

    Zweieinhalb Jahre Warten

    Die Verhandlungen dazu sind schon eine halbe Ewigkeit her und nach einer zweieinhalbjährigen Wartezeit wurden nun endlich die Urteile gesprochen bzw. bekannt gegeben: Wie das Schweizer Tagblatt berichtet (via TorrentFreak), gab es für alle drei Freisprüche. Laut dem Zürcher Anwalt Andreas Meili, der Alexander Schmid vertrat, sind alle "vollumfänglich freigesprochen" worden, eine Begründung veröffentlichte das Gericht aber bislang nicht.

    Wermutstropfen für die Schmids: Sie müssen dem Bericht zufolge einen "beachtlichen Betrag" der Verfahrenskosten übernehmen. Hierzu wollen Meili und Schmid noch die Begründung abwarten und werden dann ggf. das Urteil anfechten. Offen ist auch, ob es seitens der Staatsanwaltschaft oder der klagenden Verlage die Absicht gibt, in Berufung zu gehen.

    Allzu hart dürften die Verfahrenskosten die Schmids aber nicht treffen, denn das Ehepaar hat erst 2019 das Schloss Eugensberg im Kanton Thurgau gekauft. Preis: rund 40 Millionen Euro.
    winfuture.de

    Ende, Aus.

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  4. #2
    Senior Avatar von Obi-LAN Kenobie
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    Das waren noch Zeiten als man die Rapidshare-Points als Beilage in Zeitschriften dazubekam... die man einfach rausklauen konnte

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  6. #3
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    des war noch Hoster mit style

    nicht zu vergleichen wie heute

  7. #4
    Junior Avatar von tx
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    Na das hat sich mal dahin gezogen... Aber immerhin haben die beiden nun ihre Ruhe und das in ihrem eigenen Schloss... Einziges Manko: der Kanton (Thurgau)

  8. #5
    Anfänger Avatar von EkSeS
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    sind alle "vollumfänglich freigesprochen" worden, eine Begründung veröffentlichte das Gericht aber bislang nicht.
    Keine Begründung genannt ?

    Die haben sich wohl untereinander geeinigt .. alle Daten / Festplatten auf Silbertablett serviert. ! ?

  9. #6
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
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    Wie sollen nach 6 Jahren bei Beginn der Klage noch Festplatten übrig sein denkst du der Gründer hat die alle in seinen Schloss gebunkert?
    Oder solange die Datenbanken aufgehoben? Rapidshare hat vorher schon die Daten der Uploader rausgeben, deshalb sind die damals auf vielen Seiten auf der Blacklist gelandet und ihr Untergang war besiegelt.
    Was denkst du wie schnell kein Uploader mehr Uploaded nutzen würde wenn rauskommt das sie Daten rausgeben, was sie btw. auch schon mussten.


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