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Thema: Gema-Sperrtafeln auf YouTube sind rechtswidrig

  1. #1
    Boardgrufti Avatar von The Don
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    Gema-Sperrtafeln auf YouTube sind rechtswidrig

    Schon vor einem Jahr wurden die damaligen YouTube-Sperrtafeln, die auf die Rechtsstreitigkeiten zwischen YouTube und der Gema hinwiesen, für rechtswidrig erklärt. Dies hat sich die Gema nun auch in zweiter Instanz bestätigen lassen. Der Streit ist damit aber natürlich nicht beigelegt.


    Das Oberlandesgericht München hat die Gema-Sperrtafeln für rechtswidrig erklärt, mit denen YouTube bis Anfang 2014 darauf hinwies, dass viele Videos wegen Rechtsstreitigkeiten mit der Gema in Deutschland nicht gezeigt werden dürfen. Das gab die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte gestern bekannt. Das Gericht bestätigte damit in zweiter Instanz das vorangegangene Urteil des Landgerichts München vom Februar 2014.

    Wenn man auf YouTube nach Musikvideos suchte, erschien häufig folgender Hinweis: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid." Gema-Chef Harald Heker sagte dazu: "Die von YouTube verwendeten Sperrtafeln beeinflussen die öffentliche Meinungsbildung einseitig zulasten der Gema." Diese Sperrtafeln auf YouTube seien illegale Anschwärzung und Herabwürdigung der Gema und müssten geändert werden.

    Aufgrund des Urteils wurde der Text der Sperrtafeln schon im März 2014 geändert. Wenn ein Video aufgrund von fehlenden Gema-Rechten nicht verfügbar ist, heißt es seitdem: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der Gema bisher nicht einigen konnten."

    Da der Text also schon seit längerem anders lautet, ist nicht ganz klar, warum sich die Gema das Urteil bestätigen lies. "Wir haben bereits vor mehr als einem Jahr unsere Message leicht geändert, um den Bedenken der Gema Rechnung zu tragen. Für unsere Nutzer wird sich mit dem heutigen Urteil daher nichts ändern. Wir werden nun die schriftlichen Gründe für die Entscheidung abwarten", so die Reaktion eines Google-Sprechers auf das Urteil.

    YouTube und die Gema streiten seit 2009 um einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzung in Deutschland. Die Gema verlangt dabei von dem Videoportal 0,375 Euro-Cent pro Videoaufruf. Die Google-Tochter ist zwar grundsätzlich bereit zu zahlen, allerdings nicht pro Video-Aufruf, da das Portal selbst auch nicht an jedem Aufruf etwas verdiene.

    Gema-Sperrtafeln auf YouTube sind rechtswidrig - News - gulli.com

    Zitat Zitat von Kurt Cobain
    You're laughing at me because I'm different? I'm laughing at you because you're all the same!

  2. #2
    Ex-ScriptzBase Team Avatar von ZeroCool
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    Scheiss Gema braucht kein Mensch ..... sind genauso wie die GEZ unnütz. Wenn da mal bissl weniger genommen wird würden mehr leute sich CD's Kaufen. Aber wenn man sich die Preise ansieht naja ....
    ZeroCool
    Leg dich mit dem besten an und stirb wie alle dann!

  3. #3
    Senior Avatar von F1r3st0rm
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    Das sage ich schon seit Jahren. Aber abgesehen von ein paar Indipendentlabels hört ja keiner auf mich. Nja, die Tafeln interessieren mich so überhaupt nicht, da ich sie eh nicht sehe (VPN 4 the Win).

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