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Thema: Kim Dotcom darf an USA ausgeliefert werden

  1. #16
    Junior Avatar von Scoty
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    Ich finde das ganze hin und her inzwischen lächerlich.

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  3. #17
    Anfänger Avatar von Ser Davos
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    Na da bin ich mal gespannt wie das weitergeht egal was da kommt selber Schuld an allem.Wie heißt es so schön
    wer sich in Gefahr begibt.....hab ich kein Mitleid mit dem Herrn.Er kann sich ja bei Edward Snowden Rat holen
    der sitzt im selben Boot.
    "Nichts fickt dich härter als die Zeit !"

  4. #18
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
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    Er kann sich doch in eine Holzkiste zimmern lassen und sich nach Deutschland verschiffen lassen.


  5. #19
    Junior Avatar von Scoty
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    Er wusste doch genau was er anbietet und das er Stress damit bekommen wird über kurz oder lang.

  6. #20
    Anfänger Avatar von zogger
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    na abwarten ob es soweit kommt, Kim findet ja vieleicht noch einen Ausweg um sich den Ami´s zu entziehen

  7. #21
    Senior
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    Avatar von delle
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    Zitat Zitat von zogger Beitrag anzeigen
    na abwarten ob es soweit kommt, Kim findet ja vieleicht noch einen Ausweg um sich den Ami´s zu entziehen
    Naja, scheint irgendwo nicht so auszusehen im Moment, mal abwarten. Neuigkeiten dazu.

    ================================================== ======

    Kim Dotcom bereitet sich bereits auf eine Auslieferung in die USA vor

    Der immer noch in Neuseeland sitzende Kim Dotcom kämpft seit bereits mehr als acht Jahren gegen seine drohende Auslieferung in die USA, längst liegt der Fall beim Obersten Gericht. Die Angeklagten rechnen allerdings nicht mehr damit, die Sache noch gewinnen zu können.

    Mitte Januar 2012 wurde Megaupload abgeschaltet, gegen Kim Dotcom und seine Mitstreiter kam es in Neuseeland zu einer spektakulären Polizeiaktion. Der gebürtige Deutsche kämpft seither gemeinsam mit Mathias Ortmann, Bram van der Kolk und Finn Batato gegen seine Auslieferung in die USA. Es war und ist ein langer und mühevoller Weg, doch bald schon könnte die Angelegenheit zu Ende sein.

    Zwar konnten Dotcom und Co. einige Teilsiege erringen, dabei handelte es sich aber zumeist um Nebenschauplätze des Verfahrens. Was die Auslieferung selbst betrifft, gab es aber ausschließlich Niederlagen. In den Vorinstanzen wurde festgestellt, dass die Angeklagten im Fall Megaupload in die USA ausgeliefert werden dürfen bzw. sollen.

    Politisch motivierte Entscheidung?

    Mittlerweile liegt der Fall der "Megaupload Four" beim Obersten Gericht des Landes, doch bereits im Vorjahr war Dotcom nicht allzu optimistisch, dass er einer unfreiwilligen Reise in die USA entgehen könne. Daran hat sich in den vergangenen zwölf Monaten auch nicht viel geändert, wie TorrentFreak berichtet. Vor kurzem wiederholte Dotcom seine Einschätzung, dass das ein "politischer Fall" sei und drei der fünf Richter am Obersten Gericht aus Loyalität zu der Partei, die sie nominiert hat, gegen ihn und für eine Auslieferung stimmen werden.

    Dennoch kann man wohl sagen, dass Kim Dotcom sich auf einer Art Rückzugsgefecht befindet, denn mittlerweile fordert er, dass der Fall nach Urteilsverkündung von unabhängigen Experten wie Jura-Professoren und deren Studenten analysiert werden soll. Sie sollen von Dotcoms Rechtsteam auch alle benötigten Daten erhalten, um dies durchführen zu können.

    Ob Dotcom im Fall der erwarteten Niederlage tatsächlich ausgeliefert wird, hängt aber vom neuseeländischen Justizminister Andrew Little ab. Dieser muss letztendlich der Auslieferung zustimmen bzw. diese anweisen, was allerdings wahrscheinlich ist.
    winfuture.de

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  9. #22
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    Megaupload-Klagen verzögern sich möglicherweise um viele Jahre

    Die Polizeiaktion gegen Megaupload und Gründer Kim Dotcom liegt mittlerweile fast neun Jahre zurück und noch immer wird vor allem über die Auslieferung der Betreiber der der Piraterie beschuldigten Plattform verhandelt. Das bedeutet auch: Alle anderen Klagen müssen warten.

    Megaupload wurde Mitte Januar 2012 von den Behörden in einer über mehrere Länder hinweg koordinierten Polizeiaktion geschlossen. Seither beschäftigen sich vor allem neuseeländische Gerichte mit Kim Dotcom und seinen Mitangeklagten, es geht vor allem um die Frage, ob sie in die USA ausgeliefert werden dürfen sowie auch um diverse Aspekte zur Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Behörden.

    US-Fälle müssen warten - wohl noch lange

    Und das Ganze zieht sich, viele der Beteiligten und vor allem Beobachter dürften schon längst genug vom "Fall Megaupload" haben. Doch dieser ist in so mancher Hinsicht noch am Anfang: Denn wie TorrentFreak berichtet, wartet auf Dotcom und Co. noch das strafrechtliche Verfahren in den USA sowie zivilrechtliche Klagen von Plattenfirmen sowie Filmstudios, in denen es in erster Linie um Schadenersatzforderungen geht.

    Doch hinter den Klagen in den Vereinigten Staaten stehen viele Fragezeichen, da alle Fälle vom Ausgang der Auslieferungsfrage abhängig sind. Das bedeutet konkret, dass die anderen Fälle bis auf Weiteres verschoben werden mussten. Dabei hat der strafrechtliche Fall Vorrang vor den zivilrechtlichen, da letztere einen Einfluss auf den erstgenannten haben könnten.

    Vor kurzem haben die Anwälte von Megaupload jedenfalls eine Verschiebung beantragt und gewährt bekommen. Die zivilrechtlichen Fälle werden laut aktuellem Stand frühestens ab April 2021 verhandelt. Doch selbst das scheint eher Wunschdenken zu sein denn eine realistische Einschätzung. Denn viele Beobachter rechnen eher, dass das alles noch viele Jahre dauern könnte.
    winfuture.de

    Also weiter abwarten.

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  11. #23
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    Wann verjährt denn der ganze Jux?
    Oder ist das in seinem Fall nicht möglich?

  12. #24
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    Zitat Zitat von Dunkel Beitrag anzeigen
    Wann verjährt denn der ganze Jux?
    Oder ist das in seinem Fall nicht möglich?
    Wird in seinem Fall wohl nicht möglich sein. Aber irgendwann geben Sie vllt auf.
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    "Die schwierigste Aufgabe, die jeder Mensch zu bewältigen hat, ist die, nie aufzugeben." - Ernst Ferstl

  13. #25
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    Oh man die sagen sogar bis 2030. Ich denke Kim muss sich gar keine Sorgen mehr machen. Der soll einfach nur noch sein Leben geniessen und bei diesen Twitch Streams mitmachen und gut ist.

  14. #26
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    Zitat Zitat von sinja Beitrag anzeigen
    Oh man die sagen sogar bis 2030. Ich denke Kim muss sich gar keine Sorgen mehr machen. Der soll einfach nur noch sein Leben geniessen und bei diesen Twitch Streams mitmachen und gut ist.
    Puh.. ich weiß nicht. Also mal davon abgesehen, das im jenseits Neuseeländischer Grenzen, warscheinlich ein Urteil erwartet das im Weitere Jahrzenhnte kosten könne. Macht die ganze sache Mental und Psychisch viel mit dem Menschen. kA ob der sein "Grunstück" verlassen darf oder ob Neuseeland so das Grenz Territorium für ihn ist. Macht aber im Prinzip kein unterschied Alles "3" sind Gefängnisse nur die Größe ist unterschiedlich. Wenn man bedenkt wie lange das schon geht.. und dabei auch bedenkt, was der mann an geld hatte. Aber die welt in vollen zügen mit dem Geld was er hat genießen, konnte er ja nicht wirklich. Oder zumindest nicht mehr weiter. Sollte es jemals zu einer Verurteilung kommen, auch wenn er weit über 70 ist.. spät. da Denke ich wäre es eine Entlasstung.
    Den mein ganzes leben an einem Ort, mit viel geld verbringen würd ich auch nicht wollen.. mit dem wissen es kann bald vorbei sein.. Da könn auch "Twtich" streams über lange sicht nicht Helfen.
    Das der Friedlich schlafen, geht, glaub ich zumindest nicht.^^
    "Glaube nicht dem, der von weither kommt, sondern dem, der von dort zurückkehrt!"
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  16. #27
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    Rechtsstreit über Kim Dotcoms Auslieferung dreht eine Extrarunde

    Der Oberste Gerichtshof weist die Argumente gegen die Auslieferung des Megaupload-Gründers an die USA zwar weitgehend zurück, gibt ihm aber noch eine Chance.

    Der Oberste Gerichtshof Neuseelands hat den Weg für eine Auslieferung des Megaupload-Gründers Kim Dotcom an die USA im Prinzip freigemacht, doch muss sich zunächst noch einmal die Vorinstanz mit dem Fall befassen. Der Supreme Court in Wellington wies die Berufung Dotcoms und seiner drei Mitstreiter mit Urteil vom Mittwoch in weiten Teilen ab, verwies das Verfahren aber zur erneuten Prüfung zurück an den Berufungsgerichtshof.

    Bei einer Verurteilung in den USA droht Dotcom, der seit 2010 in Neuseeland lebt, eine langjährige Haftstrafe. Die US-Behörden werfen Dotcom und seinen Mitstreitern unter anderem massive Urheberrechtsverstöße, die Bildung einer kriminellen Organisation und Geldwäsche vor. Nach einer internationalen Razzia, bei der Dotcom vorübergehend festgenommen worden war, beantragten die USA 2012 die Auslieferung Dotcoms. Seither geht der auch als "Kimble" bekannte Internetunternehmer gegen die mögliche Auslieferung vor.

    Auslieferung ja, aber...

    Der neuseeländische Supreme Court urteilte, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Auslieferung in allen Punkten bis auf den Vorwurf der Geldwäsche gegeben sind. Damit wies das höchste Gericht auch die Einwände von Dotcoms Anwälten zurück, dass die von den USA vorgebrachten Anklagepunkte keine Verstöße gegen neuseeländisches Recht darstellten und damit eine wesentliche Voraussetzung für die Auslieferung nicht erfüllt sei. Weiter befand der Supreme Court, dass sich Dotcom bei Megaupload nicht auf Haftungsprivilegien für Internetdienstleister berufen könne.

    Der Fall beschäftigt die neuseeländische Justiz seit mehreren Jahren – und wird das auch weiterhin tun. Der Supreme Court, der sich seit zwei Jahren mit Dotcom befasst, verwies das Verfahren zurück an das Berufungsgericht, das wie der High Court eine erneute Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung abgelehnt hatte. Dotcoms Anwälte hatten erhebliche Rechtsfehler geltend gemacht, wurden aber abgewiesen mit der Begründung, der Antrag auf rechtliche Überprüfung sei mangels neuer Argumente missbräuchlich. Diese Entscheidung hat der Supreme Court nun als fehlerhaft verworfen und eine Überprüfung angeordnet.

    Nächster Stopp: Berufungsgericht

    Damit kann der heute 46-jährige Dotcom vorerst in Neuseeland bleiben, bis das Berufungsgericht die rechtliche Überprüfung vorgenommen hat. Dotcoms Anwalt Ron Mansfield bezeichnete das Urteil als "gemischt", es sei "keine endgültige Entscheidung, dass er in die Vereinigten Staaten muss". Der Supreme Court habe immerhin "ernste Verfahrensfehler" bestätigt, über die jetzt noch zu reden sein werde, gegebenenfalls auch nochmal vor dem Supreme Court.

    Der in Kiel als Kim Schmitz geborene Dotcom ist eine schillernde Figur. In Hackerkreisen als "Kimble" eher belächelt als respektiert, hat er vor allem mit schrillen Auftritten von sich reden gemacht. Um die Jahrtausendwende war Dotcom als "Kimvestor" in der New Economy unterwegs. Mit seinem 2005 gegründeten Filehoster hat der Deutsche Millionen verdient. Den von Megaupload verursachten Schaden für die Rechteinhaber beziffert das US-Justizministerium auf über 500 Millionen US-Dollar.

    Wenn Kim Dotcom alle seine rechtlichen Mittel ausgeschöpft hat, liegt die Entscheidung über die Auslieferung beim neuseeländischen Justizminister – und diese könne Dotcom womöglich anfechten und damit erneut vor dem Supreme Court landen, sagte Jura-Professor Geoff McLay im Gespräch mit Radio New Zealand.
    heise.de

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  18. #28
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    Megaupload: US-Bundesgericht stimmte weiterer Verzögerung des zivilrechtlichen Verfahrens zu


    Auch nach nunmehr fast zehn vergangenen Jahren bleibt der Gerichtsfall in Sachen Megaupload immer noch in der Schwebe.

    Vergangene Woche wurden die Verfahren um die Zivilklagen der RIAA und der MPAA gegen den einstigen Megaupload-Gründer Kim Dotcom vorerst bis zum April 2022 ausgesetzt. Eine weitere Verlängerung erscheint zudem wahrscheinlich. Weder RIAA, noch MPAA erhoben dagegen Einwände. Beide wollen die Angeklagten von Megaupload für Schäden durch Musik- bzw. Filmpiraterie in Millionenhöhe haftbar machen. Auch nach zehn Jahren sind die Klagen gegen die Website und ihren Gründer immer noch anhängig, resümiert der P2P-Blog TorrentFreak. Denn auch das Strafverfahren in den USA wartet weiterhin auf das Ergebnis des neuseeländischen Auslieferungsverfahrens.

    Der gebürtige Kieler und aktuell in Neuseeland lebende Kim Dotcom (ehemals Kim Schmitz) kämpft bereits seit ca. zehn Jahren gegen seine drohende Auslieferung in die USA. Inzwischen lag der Fall Megaupload beim Obersten Gerichtshof Neuseelands. Aktuell entscheidet das Berufungsgericht über Kim Dotcoms USA-Auslieferungsfall weiter. Bereits im Januar 2012, wurde der Filehoster Megaupload von der Regierung der Vereinigten Staaten geschlossen. Neben dem Gründer Kim Dotcom hat man einige führende Mitarbeiter festgenommen.

    Megaupload: Bundesgericht Virginias gewährte weitere Verfahrensaussetzung

    Was sich dann anschloss, war ein epischer Rechtsstreit, der in den letzten Jahren seitdem alle neuseeländischen Instanzen durchlaufen hat. Das Justizministerium der USA wirft Kim Dotcom und seinen ehemaligen Megaupload-Mitstreitern vor, massenhaft Urheberrechtsverletzungen und Geldwäsche begangen zu haben. Dotcom bestreitet die Vorwürfe. Er verweist darauf, dass Rechteinhaber die Möglichkeit gehabt hätten, illegal hochgeladene Inhalte auf Megaupload löschen zu lassen. Insofern wirft er den US-Behörden vor, im Namen der einflussreichen Hollywood-Filmindustrie einen Rachefeldzug gegen ihn zu führen.

    Das FBI stuft Kim Dotcoms Aktivitäten als größten Fall von Urheberrechtsverletzung in der US-Geschichte ein. Megaupload erzielte demnach einen Gewinn von 175 Millionen Dollar. Der Schaden soll sich auf mindestens 500 Millionen Dollar belaufen. Rund vier Prozent des gesamten Internet-Traffic liefen damals nur von und zu Megaupload.

    Kein baldiges Ende in Aussicht

    Aktuell hat das Anwaltsteam von Megaupload darum gebeten, die zivilrechtlichen Verfahren, angestrebt von RiAA und MPAA, bis zum April 2022 auszusetzen. Die weitere Verlängerung beantragten sie in der vergangenen Woche. Diese hat das Bundesgericht in Virginia auch zügig gewährt. Perspektivisch könnte sich auch das Auslieferungsverfahren in Neuseeland noch weitere Jahre hinziehen. Für den Fall einer Auslieferung braucht ein Abschluss des Strafverfahrens noch weitere Zeit. Ein Verfahrens-Ende lässt folglich auf sich warten.
    tarnkappe.info

    Ob das irgendwann noch mal ein Ende nimmt.

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  20. #29
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    Kim Dotcom: Oberster Gerichtshof lehnt Berufung ab

    Kim Dotcom und die Ex-Mitbetreiber von Megaupload, Mathias Ortmann und Bram van der Kolk, haben einen juristischen Rückschlag erlitten.

    Mit ihrer Berufung wollten Kim Dotcom & Co. gerichtlich gegen die Auslieferung in die USA vorgehen. Dort drohen ihnen langjährige Haftstrafen. Der Oberste Gerichtshof Neuseelands lehnte die Berufung kürzlich ab. Das Gericht konnte im letzten Urteil keinen „Justizirrtum“ erkennen. Das soll das Urteil aber nach Ansicht der ehemaligen Betreiber des Sharehosters Megaupload gewesens ein.

    Kim Dotcom: „Join me. 2022 will be fun“

    Im Januar sind seit der Megaupload-Razzia schon zehn Jahre vergangen. Die Betreiber warten noch immer auf ein endgültiges Urteil, ob man sie in die USA ausgeliefern wird. Seit 2011 sind in diesen Rechtsstreit wohl mehrere Millionen US-Dollar geflossen. Ein Ende der Auseinandersetzung vor Gericht ist zudem noch lange nicht in Sicht.

    Letztes Jahr entschied der Oberste Gerichtshof Neuseelands, dass Kim Dotcom, Bram van der Kolk und Matthias Ortmann tatsächlich an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden können. Das Urteil ist allerdings noch nicht final, weil zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle gerichtlichen Überprüfungen und Berufungen abgeschlossen waren.

    Die Megaupload-Angeklagten waren unter anderem der Ansicht, dass das Berufungsgericht nicht ordnungsgemäß geprüft habe, ob die vorgelegten Beweise für das Urteil ausreichend waren. Darüber hinaus wandte sich Dotcom gegen die Weigerung des Gerichts, seinen Anträgen auf Schutz der Privatsphäre stattzugeben.

    Urteil kein Justizirrtum

    „Wir sind davon überzeugt, dass nichts von den Antragstellern vorgebracht wurde, was den Anschein eines Justizirrtums bei der Beurteilung des Sachverhalts durch das Berufungsgericht erwecken könnte“, heißt es in dem Beschluss des Obersten Gerichtshofs. Auch im Umgang mit Dotcoms Anträgen nach dem Privacy Act kann man keine Fehler entdecken. Es werden keine weiteren Beweise von den anderen Angeklagten zugelassen, entschied das höchste Gericht.

    Kim Dotcoms Rechtsstreitigkeiten noch lange nicht ausgestanden

    Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist zwar ein Rückschlag für das Megaupload-Trio. Mit Sicherheit ist dies aber noch nicht der letzte Rechtsstreit, den sie in diesem Fall führen müssen. In der Zwischenzeit liegen die Straf- und Zivilverfahren gegen die Megaupload-Betreiber bis zur Entscheidung über die Auslieferung in die USA auf Eis.

    Angeklagte geben sich gelassen

    Auch wenn die mögliche Überstellung der Tatverdächtigen wie ein Damoklesschwert über ihnen hängt, so gibt sich Kim Dotcom gegenüber TorrentFreak „unbeeindruckt“. Er werde sich jetzt auf seine Twitch-Streams konzentrieren. Im Januar beginnt Dotcom nach eigenen Ansagen mit seinen Live-Streams. „Schließt euch mir an“, forderte er gestern seine Follower bei Twitter auf. Kim Dotcom glaubt, 2022 könne ein Spaß werden. In der Zwischenzeit soll man seinen Urlaub zwischen den Jahren genießen.
    tarnkappe.info

    Alternativ auf ntv.de: Schlappe vor Gericht Kim Dotcom droht Auslieferung an die USA

  21. #30
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    Megaupload: Deal zweier Angeklagter, um Auslieferung zu entgehen

    Der Fall Megaupload ist seit mehr als zehn Jahren ein Thema, mit dem sich vor allem neuseeländische Gerichte auseinandersetzen. Aktuell gibt es eine signifikante Entwicklung, denn zwei Mitstreiter von Kim Dotcom haben Deals unterschrieben, die ihnen eine Auslieferung ersparen.

    Mathias Ortmann und Bram van der Kolk stellen die Hälfte der "Megaupload Four" dar, also die vier Hauptangeklagten in diesem Fall. Dazu kommen noch Finn Batato und natürlich Kim Dotcom. Lange Zeit war das Quartett auch auf einer Linie, doch nun scheren Ortmann und van der Kolk aus. Denn die beiden haben sich nun mit der neuseeländischen Justiz geeinigt, dass sie sich vor Ort der Verantwortung stellen und damit einer Auslieferung in die USA entgehen.

    Batato hat bereits zuvor aus gesundheitlichen Gründen eine Auslieferung abwehren können, Ortmann und van der Kolk machten das nun per Deal. Details zur Vereinbarung sind nicht bekannt, die beiden teilten aber mit, dass der Inselstaat ihr Zuhause sei (via TorrentFreak): "Neuseeland ist jetzt unsere Heimat und wir wollen hier bleiben. Die anhaltende Ungewissheit im Zusammenhang mit dem Auslieferungsverfahren hat unser Leben schwer belastet, und es ist an der Zeit, weiterzuziehen."

    Anklage in Neuseeland

    Weiter heißt es im Statement der beiden: "Dementsprechend haben wir mit der neuseeländischen Regierung und den Vereinigten Staaten von Amerika eine Vereinbarung getroffen, wonach wir uns bereit erklärt haben, in Neuseeland wegen ähnlicher Delikte wie in den Vereinigten Staaten angeklagt zu werden. Sobald diese Anklagen von den neuseeländischen Gerichten verhandelt werden, werden die Vereinigten Staaten ihr Auslieferungsverfahren gegen uns zurückziehen."

    Damit ist Kim Dotcom nunmehr der einzige, der sich gegen eine Auslieferung in die USA wehren muss. Der gebürtige Deutsche schreibt auf Twitter, dass er die Entscheidung verstehe und ihnen auch gratuliere: "Sie können das schreckliche US-Justizsystem umgehen. Ich freue mich für sie. Nach 10 Jahren der US-Justiz verstehe ich, warum sie aufgegeben haben. Ich mache ihnen keinen Vorwurf und wünsche ihnen aufrichtig alles Gute."

    Er selbst wolle weiterkämpfen, "denn im Gegensatz zu meinen Mitangeklagten werde ich die Ungerechtigkeit, die uns widerfahren ist, nicht akzeptieren. Wenn ich für das, was Megaupload-Nutzer auf unserer Website getan haben, ins Gefängnis muss, dann sitzen viele CEOs von Big Tech im selben Boot wie ich."
    winfuture.de

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