Ab sofort ändert die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ihren Umgang mit verfassungsfeindlichen Symbolen in Computerspielen: In Einzelfällen müssen etwa Hakenkreuze nicht mehr zwingend entfernt werden, um eine Altersfreigabe zu erhalten.
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) kann künftig in Einzelfällen trotz der Darstellung verfassungsfeindlicher Symbole - etwa Hakenkreuze oder SS-Runen - in Computerspielen eine Altersfreigabe erteilen. "Ab sofort kann die Sozialadäquanzklausel des § 86a Abs. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) durch die USK-Gremien bei der Prüfung von Computerspielen mit einbezogen werden", erklärt die USK in einer Pressemitteilung.
Sozial adäquat bedeute in diesem Zusammenhang, dass die Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen in einem Titel verwendet werden können, sofern dies der "Kunst oder der Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient". Am grundsätzlichen Verbot von Kennzeichen gem. § 86 a StGB habe sich laut USK jedoch nichts geändert. Daher verlange eine Entscheidung über eine Altersfreigabe immer die Prüfung im Einzelfall, so die USK.
Bislang herrschte die - umstrittene - Rechtsauffassung, dass auch in Spielen wie Wolfenstein 2 - The New Colossus, die inhaltlich klar gegen Faschismus und das Dritte Reich positioniert sind, keines der genannten Symbole gezeigt werden darf. Gelegentlich kam es vor, dass Spiele, in deren deutscher Version ein einziges Hakenkreuz übersehen wurde, vollständig vom deutschen Markt zurückgezogen und überarbeitet wurden.
Die nun angekündigte Änderung der USK wurde durch eine veränderte Rechtsauffassung der zuständigen Obersten Landesjugendbehörde möglich, die den aktuellen rechtlichen Bewertungen Rechnung trägt. Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK, begrüßt die neue Regelung: "Durch die Änderung der Rechtsauffassung können Spiele, die das Zeitgeschehen kritisch aufarbeiten, erstmals mit einem USK-Alterskennzeichen versehen werden. Dies ist bei Filmen schon lange der Fall und auch im Hinblick auf die Kunstfreiheit richtigerweise jetzt auch bei Computer- und Videospielen. Die Gremien der USK werden auch diese Aufgabe mit großer Sorgfalt, Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein wahrnehmen."
golem.de
Naja, ob das Not tut wage ich zu bezweifeln.